Pressemitteilungen der Ministerien
Sonderkabinett berät wesentliche Ergebnisse des Krankenhausgutachtens
04.04.2023, Magdeburg – 141/2023
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
In einer Sonderkabinettsitzung sind am Dienstag die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens zur Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt vorgestellt worden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Versorgung mit stationären Krankenhausleistungen durch die 54 Krankenhausstandorte insgesamt gut ist. In den Ballungszentren sind alle notwendigen medizinischen Kapazitäten vorhanden. Eine Unterversorgung bescheinigt die Studie allerdings der Altmark im Norden von Sachsen-Anhalt. Die Gutachter empfehlen ein gestuftes System der Krankenhausversorgung: Eine Basisversorgung mit internistischen und chirurgischen Leistungen soll wohnortnah möglich sein, auch Kinder- und Geburtskliniken sollen regional verfügbar sein. Je spezialisierter die medizinischen Leistungen werden, desto stärker werden die Leistungen an großen Schwerpunktversorgern, Maximalversorgern und den Universitätskliniken konzentriert.
Zudem wird unter anderem der Ausbau der Angebote für eine neurologische Frührehabilitation sowie die Einrichtung mindestens eines Neurovaskulärem Zentrum empfohlen, um die Versorgung von Schlaganfällen zu verbessern. „Wir haben mit dem Gutachten eine gute Grundlage mit detaillierten Daten und Erkenntnissen, die uns bei der künftigen Sicherstellung der stationären, medizinischen Versorgung in bestmöglicher Qualität im Land weiterhelfen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Klar ist, die Standorte in der Fläche müssen erhalten bleiben. Die Probleme, die wir durch den Fachkräftemangel und die demografische Entwicklung im Land haben, dürfen die medizinische Versorgung nicht gefährden. Dafür brauchen wir kluge, nachhaltige Strukturen wie beispielsweise die Kombination und Verflechtung von ambulanten und stationären Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin.“
Die Studie zeigt auch auf, wie die Krankenhäuser die Fachkräftesituation und die wirtschaftliche Lage bewerten. So berichteten in einer Online-Befragung 85 Prozent der Krankenhäuser von einem Fachkräftemangel in der Pflege. 43 Prozent der befragten Krankenhäuser berichteten von einem negativen Jahresergebnis und fast alle Krankenhäuser erwarteten dauerhaft reduzierte Fallzahlen.
Im Bereich der Geburtshilfe stellen die Gutachter fest, dass in den meisten Gebieten in weniger als 30 Minuten eine Geburtshilfe erreicht werden kann. Einige Geburtskliniken schaffen jedoch nicht einmal 300 Geburten pro Jahr. Im Durchschnitt wird in diesen Einrichtungen nicht jeden Tag ein Kind geboren. Die Hälfte der Geburtskliniken in Sachsen-Anhalt schafft die meist als wirtschaftliche Untergrenze angesehenen 600 Geburten nicht. Dennoch werden aber fast alle Geburtskliniken als notwendig für eine akzeptable Versorgung im Land angesehen.
Im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ist die Versorgung in Sachsen-Anhalt der Studie zufolge aktuell vergleichsweise gut. 97 Prozent der Bevölkerung erreichen in weniger als 40 Minuten Fahrzeit einen Krankenhausstandort mit Kinderheilkunde. Von 2017 bis 2021 wurde ein starker Rückgang der Fallzahlen festgestellt. In 2021 haben 22 Standorte Leistungen im Versorgungsbereich der Kinderheilkunde erbracht. Davon erbrachten fünf Standorte im Jahr 2021 weniger als 500 Fälle in der Altersklasse der Kinder und Jugendlichen. Lediglich an sechs Standorten wurden mehr als 1.000 stationäre Fälle behandelt. Die Gutachter sehen aufgrund des Bevölkerungsrückgangs in Verbindung mit der häufig unzureichenden Finanzierung pädiatrischer Leistungen die Tragfähigkeit insbesondere kleiner Abteilungen als gefährdet an.
In der Basisnotfallversorgung besteht dem Gutachten zufolge eine gute flächendeckende Versorgung, im Rettungswesen grundsätzlich eine gute, wenn auch kleinteilige und heterogene Versorgungslandschaft. In den höheren Stufen der Notfallversorgung bestehen zum Teil erhebliche Lücken und daraus resultierende lange Anfahrtszeiten. Die Luftrettung, die sich in Sachsen-Anhalt lediglich auf zwei Standorte in Halle und Magdeburg verteilt, kann ihre Ziele nur durch eine bundesländerübergreifende Versorgung sicherstellen.
Die Gutachter halten es für unbedingt erforderlich, dass alle Möglichkeiten einer sektorenübergreifenden Versorgung genutzt werden. Bereits etablierte Modelle der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Krankenhäusern können ausgebaut werden. Dazu zählen auch ambulante Angebote (MVZ) durch Krankenhäuser oder Kommunen. Notwendig sind aber auch neue Modelle, in denen Krankenhausärzte im Bereich der ambulanten Behandlung Lücken füllen und tätig werden können. Das Land fördert bereits die engere Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten in Gardelegen. Zudem ist ein Projekt in Genthin geplant.
Für das Gutachten wurde die stationäre Versorgung mit Krankenhausleistungen und die Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt untersucht, Krankenhausbehandlungen analysiert, Krankenhausträger und weitere Akteure aus dem Gesundheitssektor befragt. Das Gutachten, das in den kommenden Wochen abgeschlossen wird, soll auch unter Berücksichtigung der Krankenhausreform des Bundes die Grundlage für die weiteren Planungen im Land sein.
Mit der Erstellung des Gutachtens wurde die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH mit Sitz in Berlin beauftragt. Die Gesellschaft ist ein Beratungsunternehmen für Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen und zu 100 Prozent in öffentlicher Hand. Das Land Sachsen-Anhalt ist wie andere Länder auch selbst Gesellschafter.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://lsaurl.de/Gutachten
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