Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Neues Gesetz schafft Rechtssicherheit bei der Erstellung von Mietspiegeln

24.01.2023, Magdeburg – 026/2023

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, das die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln regelt.

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen bis zum 1. Januar 2024 qualifizierte Mietspiegel erstellt werden.

 

Mit dem Mietspiegelzuständigkeitsgesetz (MietspiegelZustG) soll diese Aufgabe auf die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau, Halle sowie die Landeshauptstadt Magdeburg übertragen werden.

 

Die Klärung der Zuständigkeit ist für die Städte auch deshalb wichtig, da sie Rechtssicherheit benötigen, um die Datenbasis für einen qualifizierten Mietspiegel bei den Vermietern abfragen zu können.

 

Die mit der Aufgabenübertragung einhergehende Kostenmehrbelastung für die Kommunen wird durch das Land ausgeglichen.

 

Nach einer rund dreiwöchigen Anhörung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt befasst sich das Kabinett erneut mit dem Entwurf des Gesetzes, bevor es vom Landtag verabschiedet werden kann.

 

 

 

Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über Twitter, Facebook, Instagram, Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram.

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF