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Pressemitteilungen der Ministerien

Landwirtschaft

Neue Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften tritt in Kraft

17.01.2023, Magdeburg – 2 / 2023

  • Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Magdeburg. Auf der heutigen Kabinettssitzung ist die neue „Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften“ beschlossen worden. Damit hat Sachsen-Anhalt seinen Beitrag dafür geleistet, dass die Europäische Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie nicht fortführt. Dadurch waren die Bundesländer gezwungen, die bisherige Ausweisung mit Nitrat und Phosphor belasteten Gebiete von Grund- und Oberflächengewässern zu überprüfen und neu auszuweisen.

Im Ergebnis dieser Überprüfung ergaben sich in Sachsen-Anhalt Veränderungen in der Abgrenzung sowie in der flächenmäßigen Ausdehnung der mit Nitrat belasteten Gebiete (sogenannte rote Gebiete).

Hierzu sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe, die nachhaltig wirtschaften, nicht benachteiligt werden, sofern sie nachweisen, dass sie nicht zu den Verursachern der Nitratbelastung gehören und eine weitere Optimierung des Messstellennetzes erfolgt.“

Das besagt die neue Landesverordnung:

  • Der Umfang der mit Nitrat belasteten landwirtschaftlich genutzten Fläche erhöht sich von circa 73.000 Hektar auf circa 135.200 Hektar.
  • Prozentual gesehen erhöht sich der Anteil dieser Flächen im Verhältnis zu landwirtschaftlich genutzter Fläche von 6,3 Prozent auf 11,7 Prozent.
  • Liegt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche innerhalb eines roten Gebietes, muss der Landwirtschaftsbetrieb zusätzliche düngerechtliche Anforderungen einhalten. So dürfen beispielsweise Wirtschaftsdünger, sowie organische und organisch-mineralische Düngemittel nur aufgebracht werden, wenn diese im Vorfeld auf ihren Stickstoffgehalt untersucht worden sind.
  • Eine Ausweisung von durch Phosphor belastete Gebiete erfolgt nicht. Es gelten die erweiterten Anforderungen des Fachrechtes.

In einer Übersichtskarte sind die betroffenen Gebiete farblich markiert. Die Karte kann im Geoportal abgerufen werden:

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de

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