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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Jeziorsky: Neue Strategie zur Bekämpfung der Kinderpornografie

26.06.2002, Magdeburg – 95

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 095/02

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 095/02

 

Magdeburg, den 26. Juni 2002

 

Innenminister Jeziorsky: Neue Strategie zur Bekämpfung der Kinderpornografie

Ansteigende Fallzahl durch Internet

über 240 Tatverdächtige ermittelt

Kinderpornografie gehört nach Auffassung von Innenminister Klaus Jeziorsky zu den abscheulichsten und widerwärtigsten kriminellen Handlungen der heutigen Zeit. Hierbei geht es um die Herstellung, die Verbreitung und den Besitz von Schriften, Zeichnungen, Collagen, Computeranimationen und ähnlichen Materialien, die sexuelle Handlungen unter Beteiligung von Kindern zum Gegenstand haben. Durch die Errichtung einer Auswertungsstelle im Landeskriminalamt und Speziallehrgänge für Polizeibeamte werde, so Jeziorsky, der Verfolgungsdruck maßgeblich erhöht.

Der Handel mit der "Ware Kind", mit den kleinen "Sexualobjekten" floriert. Der Markt der Kinderpornografie wächst und in der heutigen Welt der Datennetze versuchen Straftäter, die neuen Möglichkeiten für ihre kriminellen Ziele gewinnbringend zu nutzen.

Die übersicht verdeutlicht einen erheblichen Anstieg kinderpornografischer Delikte. Allein aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen auf die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet eingeleitete Verfahren lassen eine enorme Zunahme erkennen.

Ermittlungsverfahren Kinderpornografie

 

 

 

 

1998

 

1999

 

Anstieg in %

 

2000

 

Anstieg in %

 

2001

 

Anstieg in %

 

 

Verfahren insgesamt

 

47

 

84

 

78,72

 

118

 

40,48

 

135

 

14,41

 

 

davon Verbreitung im Internet

 

33

 

50

 

51,52

 

108

 

116,00

 

112

 

3,70

 

 

 

 

Die Kommerzialisierung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, besonders in Form der Kinderpornografie, ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. Mit dem Internet, so Innenminister Jeziorsky, scheine sich die Kinderpornografie potenziert zu haben. Millionenbeträge werden umgesetzt und der erhoffte finanzielle Gewinn lasse die letzten Hemmschwellen fallen.

Raffiniertes Tarnverhalten der "Kindersex-Mafia", wie die Verständigung über Geheimcodes, die Verwendung von Chiffreanzeigen und die Nutzung einer Postbox im Ausland über wenige Tage, gehört ebenso zur Tagesordnung wie der Austausch von Daten, Bildern und Videos über Ländergrenzen hinaus.

Jeziorsky: "Im Rahmen von Ermittlungen ist dabei zunehmend eine immer stärkere professionelle und arbeitsteilige Planung und Tatausführung feststellbar, so wie sie ansonsten nur bei der organisierten Kriminalität zu verzeichnen ist."

Die Anzahl der Ermittlungsverfahren hat sich in der Zeit von 1998 bis 2001 in Sachsen-Anhalt fast verdreifacht, nämlich von 47 auf 135 (in diesem Jahr waren es bis Mai schon 80 Verfahren). Die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet nimmt dabei eine herausragende Stellung ein. 1998 waren es noch 33 Fälle, 2001 schon 112. Im Zusammenhang mit der weltweiten Aktion "Nadelöhr" im November 2001 wurden in Sachsen-Anhalt mehrere Objekte durchsucht und ca. 41.500 Materialien (Bilddateien, Videos) sichergestellt, von denen zwischenzeitlich ca. 1.400 als kinderpornografisch eingestuft worden sind.

Im Zeitraum 1998 bis Mai 2002 wurden insgesamt 242 Tatverdächtige ermittelt. Aufgeschlüsselt nach Tatverdächtigen/Beschuldigten, unbekannten Tatverdächtigen und Geschädigten stellen sich diese Zeiträume wie folgt dar:

 

 

 

 

1998

 

1999

 

2000

 

2001

 

2002

(Stand Mai)

 

 

Tatverdächtige/Beschuldigte

 

20

 

32

 

89

 

53

 

48

 

 

Täter unbekannt

 

1

 

6

 

5

 

3

 

0

 

 

Geschädigte

 

3

 

7

 

18

 

15

 

7

 

 

 

In den vergangenen Jahren sind sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene sowie in Sachsen-Anhalt eine Reihe von Maßnahmen beschlossen worden, um dem Phänomen der Kinderpornografie entgegen zu treten. Das Mandat von Europol wurde im Zusammenhang mit dem Fall "Dutroux" auf Kinderpornografie im Zusammenhang mit Menschenhandel erweitert. Im Bundeskriminalamt sind eine Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen im Internet sowie eine Verbunddatei "Kinderpornografie" eingerichtet worden.

Mit einer aktuell in Kraft gesetzten "Richtlinie zur Bearbeitung von Delikten der Kinderpornografie durch die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt" werden die Verantwortlichkeiten und die Zusammenarbeit von Landeskriminalamt und den Polizeidienststellen des Landes in die Bekämpfung der Kinderpornografie geregelt. Innenminister Jeziorsky: "Kernstück ist die Auswertungs- und Koordinierungsstelle ¿Kinderpornografie` im Landeskriminalamt. Sie ist Zentralstelle des Landes in allen Fragen der kinderpornografischen Delikte. Drei speziell ausgebildete und geschulte Polizeibeamte werden sich künftig ausschließlich mit diesem Aufgabenfeld befassen und vor allem sichergestellte datenspeichernde Medien auswerten."

Hierzu einige Zahlen, um das Ausmaß der Entwicklung zu verdeutlichen: Waren im Jahr 1998 erst 816 Medien, also Videos und vor allem Bilddateien, auszuwerten, stieg die Zahl im darauffolgenden Jahr schon auf über 163.000 und im Jahr 2001 auf mehr als 674.000. Bis Mai diesen Jahres waren es auch schon wieder über 310.000 Medien.

Zukünftig sollen, so Innenminister Jeziorsky, sowohl die Polizeidirektionen als auch die Polizeireviere verstärkt im Kampf gegen die Kinderpornografie vorgehen. Beamtinnen und Beamte bis hin zur Revierebene werden im Rahmen von Speziallehrgängen für die Bekämpfung der Kinderpornografie ausgebildet.

Jeziorsky: "Für die Zukunft ist zu erwarten, dass mehr Licht in das Dunkel dieser schlimmen Kriminalitätsform gebracht und dass noch mehr Tätern als bisher das Handwerk gelegt wird. Wichtiger als dies ist aber die Hoffnung, Kindern unendliches Leid zu ersparen."

Neben der verstärkten Repression ist auch Prävention angesagt. Es gilt, sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen, Anzeichen richtig zu deuten und nicht zu tabuisieren. Hier solle die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern sowie mit in Sachsen-Anhalt ansässigen Providern für Online-Dienste weiter verstärkt werden. Wichtig sei auch die Mithilfe der Bevölkerung, wenn Anzeichen von Kindesmissbrauch festgestellt werden. Der Verdacht des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet nimmt kontinuierlich zu. 303 Hinweise gingen hierzu bereits über die Webseite des Landeskriminalamtes ein. Mitteilende sind überwiegend Privatpersonen.

Der Verdacht auf die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet bestätigte sich in 29 Fällen. In 13 Fällen wurden Anzeigen gefertigt und an die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Halle zur weiteren Entscheidung übersandt.

Der Minister weist an dieser Stelle deshalb noch einmal darauf hin, dass sich jeder bei Verdachtsfällen von Kinderpornografie an das Landeskriminalamt (Telefonnummer 0391/2500 bzw. E-Mail LIZ@lka.pol.lsa-net.de) wenden kann.

 

Herausragende Ermittlungsverfahren im Land Sachsen-Anhalt

Im Jahr 2001 wurde ein Beschuldigter aus Weißenfels wegen Besitzes von Kinderpornografie in drei Fällen vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt und die Einweisung nach § 63 StGB in eine psychiatrische Anstalt angeordnet. Bei den drei Hausdurchsuchungen wurden auf den Rechneranlagen insgesamt ca. 1,2 Millionen Bilddateien aufgefunden, von denen ca. 125 000 Bilder als kinderpornografisch eingestuft wurden. Der Beschuldigte wird durch ein psychologisches Gutachten als hochgradig pädophil eingeschätzt. Das Sammeln und Anfertigen kinderpornografischen Materials hatte bei ihm Suchtcharakter erreicht.

Im sogenannten "Magdeburger Kinderpornofall" wurden u.a. die durch zwei Haupttäter selbst hergestellten Filmsequenzen im LKA gesichtet und ausgewertet. Die Beschuldigten videografierten sich gegenseitig bei sexuellen Handlungen an der minderjährigen Tochter des einen Beschuldigten. Hinweise eines Polizeibeamten der PD Magdeburg aus seinem privaten Umfeld führten zur Identifizierung der Beschuldigten. Die drei Haupttäter wurden durch das Landgericht Magdeburg zu Freiheitsstrafen zwischen 7 und 9 Jahren verurteilt.

Im Zusammenhang mit der weltweiten Aktion "Nadelöhr" am 04.11.2001 wurden in Sachsen-Anhalt acht Hausdurchsuchungen durchgeführt. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Halle war die Aktion für Sachsen-Anhalt ein voller Erfolg. Sieben Beschuldigte waren im Besitz von kinderpornografischem Material. Die Beschuldigten hatten in sogenannten "Zirkeln" miteinander Kontakt und breiteten ihre Aktivitäten auch weltweit aus.

 

 

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