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Pressemitteilungen der Ministerien

VOB schließt schon jetzt Dumpingangebote aus ? Vergabegesetz vernichtet dagegen Arbeitsplätze/ Rehberger: "Angriffe von Gewerkschaften und Opposition entbehren jeder Grundlage"

25.06.2002, Magdeburg – 409

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 409/02

 

Magdeburg, den 25. Juni 2002

 

VOB schließt schon jetzt Dumpingangebote aus ¿ Vergabegesetz vernichtet dagegen Arbeitsplätze/ Rehberger: "Angriffe von Gewerkschaften und Opposition entbehren jeder Grundlage"

Sachsen-Anhalts Minister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Horst Rehberger, hat heute nach der Kabinettssitzung noch einmal deutlich gemacht, dass die Landesregierung an der Aufhebung des Vergabegesetzes festhalten wird. "Das ist der erste Schritt zu einer Reihe von Investitionserleichterungen, die die neue Regierung schnell auf den Weg bringen wird, um vor allem den Mittelstand zu entlasten." Der Minister betonte noch einmal ausdrücklich, dass das Vergabegesetz, das die alte Regierung im Sommer vergangenen Jahres verabschiedet hatte, verfassungswidrig sei. Es hätte niemals angewendet werden dürfen, so Rehberger. Darüber hinaus habe eine Studie des Instituts für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung Halle/Leipzig, die von der Höppner-Regierung unter Verschluss gehalten worden sei, ganz deutlich gezeigt, dass das Gesetz keines seiner Ziele erreicht habe. Schlimmer noch: Eine Reihe der Zielstellungen werde sogar ins Gegenteil verkehrt. Gerade mittelständische Unternehmen kapitulierten vor dem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand und schreckten vor einer Bewerbung um öffentliche Aufträge zurück. Ebenso seien die ausführenden Kommunen von der überregulierung, die das Gesetz mit sich bringe, geradezu gelähmt und müssten langfristig sogar neues Personal einstellen.

Rehberger wies gleichzeitig Vorwürfe der Gewerkschaften und der Opposition zurück, wonach ohne das Gesetz der Weg frei sei für Dumpinganbieter. "Diese Angriffe entbehren jeder Grundlage. Schon heute ist in den Vergabebestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt, dass der Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird." Bei einer Abweichung von zehn Prozent zum nächst günstigsten Bieter ist die Vergabestelle aufgefordert, sich zwingend mit der Kalkulation des billigsten Angebots auseinander zu setzen. Der Bieter muss die ordnungsgemäße Kalkulation schlüssig nachweisen. Kommt er dem nicht nach, wird er vom Angebot ausgeschlossen. Die Kalkulation muss auch dann dargelegt werden, wenn bei wesentlichen Teilen des Angebots eklatante Preisunterschreitungen festzustellen sind. Die Prüfung der Angemessenheit der Preise muss sich auch auf die vom Subunternehmer zu erbringenden Leistungsteile erstrecken. Auf diese Regelungen, die einen fairen Wettbewerb sicherstellen sollen, sei auch in einem Runderlass des damaligen Ministeriums für Wirtschaft und Technologie vom Juli 2001 hingewiesen worden.

Rehberger: "Um Dumpingangeboten einen Riegel vorzuschieben, reichen diese Regelungen vollkommen aus. Das Vergabegesetz hat dagegen von vornherein mehr als 70 Prozent der Bauunternehmen von der Vergabe ausgeschlossen. Das ist kein fairer Wettbewerb." In Sachsen-Anhalt sind weniger als 30 Prozent der Bauunternehmen tarifgebunden.

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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