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Pressemitteilungen der Ministerien

Einbringung eines Gesetzes zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung - TOP 9 der Landtagssitzung am 21. Juni 2002

21.06.2002, Magdeburg – 92

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 092/02

 

Magdeburg, den 21. Juni 2002

 

 

Einbringung eines Gesetzes zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung - TOP 9 der Landtagssitzung am 21. Juni 2002

von Innenminister Klaus Jeziorsky

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

 

wir erleben heute den Einstieg in eine neue Qualität unserer parlamentarischen Arbeit. Die Reformvorhaben der alten Landesregierung werden auf eine neue Basis gestellt.

 

Das Reformvorhaben der alten Landesregierung war durch eine strukturelle Konturenlosigkeit gekennzeichnet: Es sollten Reformen auf allen Ebenen gleichzeitig durchgeführt werden, obwohl jedem Fachkundigen erkennbar war, dass ein derartiges Mammut-Vorhaben nicht zum Erfolg führen konnte.

 

Erfolgreiche Reformen auf mehreren Ebenen verlaufen anders: Es wird eine organische Einheit angestrebt, bei der alle Stufen miteinander verflochten sind und aufeinander aufbauen. Genau diesen Weg wollen wir beschreiten. Die von den Reformvorhaben betroffenen Menschen müssen erkennen können, dass Reformen sie nicht als bloße Objekte, sondern als Subjekte sehen, denen die Neugestaltungen bei der Aufgabenerledigung helfen sollen. Dies wollen wir erreichen.

 

Die Durchführung eines vielschichtigen Unternehmens verlangt, dass das Vorhaben in Arbeitsschritte gegliedert und Schwerpunkte gebildet werden müssen. Wir sehen als wesentlichen Inhalt der Reformvorhaben die Aufgabenerledigung, diese muss folgerichtig in das Zentrum der Bemühungen gestellt werden. Entscheidend sind dabei nicht bloße Zahlenvorgaben, primär ist vielmehr über die Aufgabenverteilung nachzudenken. Demgemäß wird der Schwerpunkt und die zeitliche Priorität von uns auf die Verwaltungs- und Funktionalreform gelegt. Und auch diese ist kein Selbstzweck: Wir wollen leistungsfähige Strukturen flächendeckend erreichen und das sowohl im staatlichen wie im kommunalen Bereich. Hierzu müssen sämtliche Aufgaben auf den Prüfstand, sie sind auch unter den Aspekten

 

 

 

Verzicht

 

 

 

Privatisierung

 

 

 

Kommunalisierung

 

 

zu betrachten. Diesen Weg haben wir gerade beschritten. Die Landesregierung erarbeitet zur Zeit einen Entwurf für ein erstes Gesetz zur Landesorganisation, zu der die damalige Landesregierung nicht die Kraft besaß. Wir werden dieses Gesetz noch in diesem Herbst - nach einer ausführlichen Diskussion mit den betroffenen Verbänden - in den Landtag einbringen. Ich bin mir sicher, dass wir am Ende des Prozesses stabile und leistungsstarke Verwaltungsstrukturen haben werden, die zum einen bei den Akteuren in den Behörden auf Akzeptanz stoßen und zum anderen den in den vergangenen acht Jahren so schmerzlich vermissten Nachweis der Leistungsfähigkeit der Menschen in unserem Land erbringen werden. Ich betrachte insoweit das gesamte Reformvorhaben als einen Faktor für die Bildung eines positiven Images des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Anrede,

 

ich möchte noch einige Sätze zur Kommunalreform sagen. Diese hat die Gemüter in unserem Land nachhaltig bewegt. Wir brauchen nun - anders als in der Vergangenheit, als im laufenden Verfahren noch grundlegende Umgestaltungen bei den Strukturvorstellungen vorgenommen wurden, - klare Orientierungen, auf die sich die Menschen auch künftig verlassen können. Dies können wir angesichts der handlungsfähigen Mehrheiten in diesem Hause politisch leisten, wir wollen es aber auch fachlich tun. Lassen Sie mich daher grundlegend feststellen: Erst wenn die Landesebene klare Konturen aufweist, können wir uns den kommunalen Strukturen zuwenden. Diese zeitliche Nachrangigkeit - und das möchte ich an dieser Stelle einmal grundlegend darstellen - bedeutet nicht, wie es vereinzelt fälschlicherweise dargestellt wurde, dass wir die Kommunalreform "zurückdrehen oder gar aufgeben". Dies war zu keiner Zeit und wird auch künftig nicht beabsichtigt. Wir stellen lediglich die zeitliche Abfolge um und schaffen den Zwang ab.

 

Es wäre vielmehr sträflich, die vielen Kommunen, die sich bereits gefunden, also zusammengeschlossen haben oder auf einem guten Weg dahin sind, an der Fortsetzung des Vorhabens zu hindern. Mein Haus und ich werden überall dort, wo unsere beratende Unterstützung gewünscht und notwendig ist, diese gern geben. Laufende Vorhaben sollen fortgesetzt werden. Lediglich dort, wo Kommunen in eine Situation angesichts der damals drohenden "staatlichen Zwangsphase der Gebietsreform" in den Konzentrationsprozess genötigt wurden, sollen sie die Chance der Meinungsneubildung haben. Die Landesregierung wird aber niemandem ein Reformvorhaben ausreden, wenn es dem freien Willen der betroffenen Kommunen entspricht.

 

Anrede,

 

wir haben in unseren Kommunen viele kluge und engagierte Menschen. Die wissen am besten, wie sie verantwortlich die kommunalen Geschicke ihrer näheren Umgebung steuern. Daher ist der von uns neu aufgestellte Grundsatz der Freiwilligkeit konsequent und das oberste Prinzip einer Kommunalreform. Wir wenden uns gegen jede Form der Rasterung, die den Entscheidungsspielraum der örtlichen Akteure einengt. Freiwilligkeit bedeutet für uns Gestaltungsfreiheit vor Ort unter der Prämisse flächendeckender leistungsfähiger Einheiten.

 

Die Inhalte unserer Kommunalreform lassen sich unter den Stichworten

 

 

 

Freiwilligkeit

 

 

 

Eigenverantwortlichkeit

 

 

 

Gestaltungsfreiheit

 

 

 

Leistungsfähigkeit und damit

 

 

 

Akzeptanz vor Ort

 

 

beschreiben. Die Reform geht weiter, sie wird nicht angehalten.

 

Anrede,

ich rufe Sie und alle Menschen in unserem Land zur konstruktiven Mitarbeit auf.

 

 

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