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Pressemitteilungen der Ministerien

Bio-Geflügelhöfe können aufatmen
Behörden geben vier Betriebe frei

Vier wegen Nitrofenverdachts gesperrte Öko-Geflügelbetriebe in Sachsen-Anhalt sind von den Behörden am Wochenende wieder freigegeben worden. Das Landesuntersuchungsamt in Halle fand in Eiern, Fleisch und aktuellen Futtermittelproben keine Nitrofenspuren.

03.06.2002, Magdeburg – 105

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 105/02

 

Magdeburg, den 3. Juni 2002

 

 

Bio-Geflügelhöfe können aufatmen

Behörden geben vier Betriebe frei

 

Vier wegen Nitrofenverdachts gesperrte öko-Geflügelbetriebe in Sachsen-Anhalt sind von den Behörden am Wochenende wieder freigegeben worden. Das Landesuntersuchungsamt in Halle fand in Eiern, Fleisch und aktuellen Futtermittelproben keine Nitrofenspuren.

Zu den vier Betrieben gehören auch zwei Ställe des Bio Geflügelhof Eskildsen GmbH in Deersheim.

Alle Betriebe können jetzt wieder in vollem Umfang als Lieferant für Bio-Eier tätig werden.

 

Wie bereits vergangene Woche mitgeteilt, hat sich nur bei einem Geflügelhof der Nitrofenverdacht bestätigt. Hühner und Eier aus dem ökostall dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

 

Auch der der Firma gs agri von einem ökoweizenproduzenten aus Sachsen-Anhalt zugelieferte ökoweizen ist laut Testergebniss nitrofenfrei

 

Zum weiteren Verfahren:

Erwartet wird noch die Analyse eines weiteren Geflügelhofes in Sachsen-Anhalt.

 

Außerdem sind alle in Sachsen-Anhalt tätigen öko-Kotrollstellen seit vergangenem Donnerstag aufgefordert eine Erklärung abzugeben. Darin sollen die für den ökolandbau zuständigen Kontrollstellen erklären, dass sie vor dem 24.Mai nichts von Nitrofenfunden in Biofuttermitteln oder Bio-Lebensmitteln gewußt haben.

Wegen der von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister erhobenen Vorwürfe an die ökoprüfstelle Grünstempel in Schleibnitz (Bördekreis) prüft bereits das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Für die Kontrolle der Tätigkeit von Grünstempel in Mecklenburg Vorpommern sind allerdings nach der EU-ökoverordnung die staatlichen Stellen des Landes Mecklenburg Vorpommern zuständig.

 

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