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Pressemitteilungen der Ministerien

Bundesrat gibt grünes Licht für besoldungsrechtliche Gleichstellung von Sekundarschullehrerinnen und -lehrern neuen Rechts

31.05.2002, Magdeburg – 70

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 070/02

 

Magdeburg, den 31. Mai 2002

 

 

Bundesrat gibt grünes Licht für besoldungsrechtliche Gleichstellung von Sekundarschullehrerinnen und -lehrern neuen Rechts

 

Kultusminister Olbertz: Ungleichbehandlung junger Lehrerinnen und Lehrer so weit wie möglich beseitigt

 

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Rahmen einer Gesetzes-initiative gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat dafür eingesetzt, dass nach neuem Recht ausgebildeten Sekundarschullehrerinnen und -lehrern in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit zum Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe eröffnet werden soll. Dies war nicht über eine landesgesetzliche Regelung, sondern allein über eine änderung der Bundesbesoldungsordnung möglich. Wie Kultusminister Prof. Dr. Olbertz mitteilte, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung die Eröffnung von Beförderungsmöglichkeiten für Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts beschlossen.

 

Die neue Gesetzeslage sieht folgendermaßen aus: 35% der Sekundarschullehrerinnen und -lehrer neuen Rechts erhalten im Rahmen einer zu erstellenden Beförderungskonzeption die Möglichkeit, in die Besoldungsgruppe A13 / Verg.Gr. IIa BAT-O zu gelangen. Olbertz betonte in diesem Zusammenhang, diese noch bestehende Ungerechtigkeit innerhalb des Besoldungssystems habe dringend einer Korrektur bedurft, um jungen Sekundarschullehrerinnen und -lehrern entsprechende Beförderungsmöglichkeiten zu eröffnen.

 

Die bisherige Regelung sah vor, dass alle nach DDR-Recht ausgebildeten Sekundarschullehrerinnen und -lehrer in Sachsen-Anhalt ihre Vergütung entsprechend der Besoldungsgruppe A13 der Landesbesoldungsordnung erhielten. Sekundarschullehrerinnen und -lehrer neuen Rechts, die ihre Ausbildung nach der Wende beendet haben, wurden mangels anderer bundesrechtlicher Regelungen entsprechend A12 Bundesbesoldungsordnung bezahlt, ohne dass für diese Gruppe eine Beförderungsmöglichkeit nach A 13 bestanden hätte. Diese Regelung wurde noch im Mai 2001 vom Bundesarbeitsgericht bestätigt.

Dieser offensichtlichen Diskrepanz in der Besoldung habe man nur mit einer bundeseinheitlichen Regelung begegnen können, sagte Kultusminister Olbertz weiter.

 

 

 

 

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