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Pressemitteilungen der Ministerien

Rechtssicherheit für die Sparkassen Sachsen-Anhalts / Landesregierung beschließt Änderung des Sparkassengesetzes zur Umsetzung der Verständigung mit der EU-Kommission

30.05.2002, Magdeburg – 350

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 350/02

 

Magdeburg, den 28. Mai 2002

 

 

Rechtssicherheit für die Sparkassen Sachsen-Anhalts / Landesregierung beschließt änderung des Sparkassengesetzes zur Umsetzung der Verständigung mit der EU-Kommission

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf zur änderung des Sparkassengesetzes verabschiedet. Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué: "Mit der geplanten änderung des Sparkassengesetzes setzen wir die Vorgaben aus der Entscheidung der Europäischen Kommission zur Anstaltslast und Gewährträgerhaftung um. Der Beschluss der Landesregierung schafft Rechtssicherheit für die Sparkassen im Land, die weiterhin in ihrer bestehenden Rechtsform als kommunale Einrichtungen erhalten bleiben."

Auf Grund der Verständigung muss die Gewährträgerhaftung abgeschafft und die Anstaltslast nach festgelegten Grundsätzen geändert werden. Diese Grundsätze besagen, dass die finanziellen Beziehungen zwischen dem öffentlichen Träger und dem Kreditinstitut sich nicht von einer normalen, privatwirtschaftlich ausgestalteten Beziehung unterscheiden dürfen. Jegliche Verpflichtung des öffentlichen Trägers zur wirtschaftlichen Unterstützung des Kreditinstituts und jeglicher Automatismus hierbei sind ebenso ausgeschlossen wie eine unbeschränkte Haftung des Trägers oder Garantien, die den Bestand des Instituts sicherstellen.

Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft der Sparkassen ist bereits im Sparkassengesetz verankert. Durch die im letzten Jahr erfolgte Gesetzesänderung können die Sparkassen in Sachsen-Anhalt Teile ihres Jahresüberschusses an ihren Träger ausschütten, sofern der notwendige Eigenkapitalaufbau gesichert ist. Der Träger kann dieses Geld zum Beispiel für kulturelle, soziale oder regionalpolitische Zwecke verwenden. Der öffentliche Auftrag kann damit unverändert fortbestehen.

Auf Grund der Verständigung mit der EU-Kommission müssen alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2002 abgeschlossen sein. Mit dem heutigen Beschluss liegt die Landesregierung im Zeitplan.

Hintergrund:

Bis auf wenige, so genannte "Freie Sparkassen", sind Sparkassen in Deutschland Anstalten des öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform verbindet, rechtlich abgesichert, traditionell Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Das heißt, die Gewährträger haften gegenüber Dritten für die Verbindlichkeiten des öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes uneingeschränkt (Gewährträgerhaftung) und stellen sicher, dass das Institut seine Aufgaben erfüllen kann (Anstaltslast).

öffentlicher Auftrag:

Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Sie fördern das Sparen und die allgemeine Vermögensbildung.

Die Europäische Bankenvereinigung, die Interessenvertretung der privaten Banken, hat im Dezember 1999 bei der EU-Kommission eine Beihilfebeschwerde gegen das Haftungssystem von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung mit der Begründung eingereicht, diese Rechtsinstitute ermöglichten den Sparkassen und Landesbanken unzulässige Wettbewerbsvorteile. Bund und Länder haben sich geeinigt, den Streit mit der EU-Kommission beizulegen und im Wege der Verständigung Rechtssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute zu schaffen.

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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