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Pressemitteilungen der Ministerien

Studie zur Wirkung des Vergabegesetzes vorgestellt
Wirtschaftsminister Rehberger: Außer bürokratischem Mehraufwand hat Vergabegesetz nichts gebracht

30.05.2002, Magdeburg – 347

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 347/02

 

Magdeburg, den 28. Mai 2002

 

Studie zur Wirkung des Vergabegesetzes vorgestellt

Wirtschaftsminister Rehberger: Außer bürokratischem Mehraufwand hat Vergabegesetz nichts gebracht

Sachsen-Anhalts Minister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Horst Rehberger, hat heute dem Kabinett eine Studie zur Wirkungsweise des Vergabegesetzes vorgelegt. "Außer bürokratischem Mehraufwand sowohl für die öffentlichen Stellen als auch für die Unternehmer hat das Vergabegesetz nichts gebracht", dieses Fazit zog der Minister aus den Ergebnissen der Untersuchung des Institutes für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung Halle-Leipzig e.V. (isw). Das isw hatte noch im Auftrag der alten Regierung 300 Baufirmen sowie Verbände, Kammern und Vergabestellen befragt. In der Auswertung heißt es: "... dass das Vergabegesetz komplizierte und vor allem von der eigentlichen Zielgruppe kleinen und mittleren Unternehmen sowie kleineren öffentlichen Auftraggebern (Kommunen und Landkreise) kaum noch durchschaubare Folgewirkungen zeigt." Der vermehrte bürokratische Aufwand sei vor dem Hintergrund der Personalausstattung vor allem der kommunalen Auftraggeber unvertretbar. Insbesondere die Beurteilung der Auskömmlichkeit der Angebote und die Einhaltung der Tarife stelle sich als kaum beherrschbar dar.

Rehberger: "In dieser Form macht das Gesetz keinen Sinn. Der Staat soll eine Kontrollfunktion übernehmen, die ihm gar nicht zusteht. Die Kontrolle ist und bleibt Sache der Tarifpartner. Wer eine schlanke Verwaltung will, darf sie nicht noch mit zusätzlicher Arbeit ersticken."

Der Minister verwies auch darauf, dass die Wirkungen des Gesetzes ursprüngliche Ziele sogar konterkariere. So heißt es in der Studie: "Kleine und mittlere Unternehmen ziehen sich aus öffentlichen Ausschreibungen zurück, da sie vor dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand kapitulieren." Damit sei das Vergabegesetz nicht nur unsinnig, sondern bringe sogar handfeste Nachteile für unsere Unternehmen, betonte der Minister. "Das können wir nicht zulassen, hier muss eine änderung her", so Rehberger.

Gleichzeitig machte er deutlich, dass gegen das Gesetz auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Das Tariftreuegesetz Berlins, das in wesentlichen Punkten dem sachsen-anhaltischen gleicht, wurde vom Bundesgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Problematisch sei vor allem die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder für diesen Bereich und ein möglicher Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit (Arbeitgeber darf nicht gezwungen werden, einem Verband beizutreten oder so behandelt zu werden).

Rehberger machte deutlich, dass Sachsen-Anhalt auch aufgrund der Ergebnisse der Studie am Freitag im Bundesrat dem geplanten Tariftreuegesetz nicht zustimmen werde. Rehberger: "Hier würde der Staat nicht nur eine Kontrollfunktion über Tariflöhne übernehmen, für die er nicht zuständig ist. Der Staat schließt gleichzeitig auch noch ostdeutsche Baufirmen vom bundesdeutschen Wettbewerb aus. Das werden wir nicht billigen. Die ostdeutsche Bauwirtschaft muss konkurrenzfähig bleiben." Das Tariftreuegesetz der Bundesregierung sieht vor, dass Baufirmen den am Ort der Baustelle geltenden Tariflohn zahlen müssen. Das würde bedeuten, dass sachsen-anhaltische Unternehmen, wenn sie Aufträge in westlichen Bundesländern annehmen wollten, auch die dort geltenden höheren Löhne zahlen müssten.

Abschließend unterstrich Wirtschaftsminister Rehberger, dass keines der Gesetze Grundprobleme des Baugewerbes wie Strukturbereinigungen oder Schwarzarbeit lösen würde.

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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