Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Ungetrübter Start in Badesaison 2002 - Sachsen-Anhalts Badegewässer gut gewappnet

13.05.2002, Magdeburg – 76

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 076/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 076/02

 

Magdeburg, den 13. Mai 2002

 

 

Ungetrübter Start in Badesaison 2002 - Sachsen-Anhalts Badegewässer gut gewappnet

Magdeburg. Nun also ganz offiziell: Am Mittwoch beginnt die Badesaison 2002. Bis zum 15. September laden die öffentlichen Badegewässer zum Spaß im und am kühlen Nass ein.

Die gute Nachricht zum Tage: Der Saisonstart an den natürlichen Badegewässern in Sachsen-Anhalt verläuft ungetrübt. Die Gewässer gehen mit einer ebenso guten Qualität wie im Vorjahr in die Saison. Es gibt keine Grenzwertüberschreitungen. Das geht auch aus der aktuellen Badegewässerkarte hervor, die pünktlich zum Saisonstart erscheint.

57 öffentliche Badegewässern wurden begutachtet. Grundsätzlich kann an allen Seen ohne Bedenken gebadet werden. Die übersichtskarte stuft in die drei Kategorien "sehr gut geeignet", "gut geeignet" und "geeignet" ein. Grundlage der vorgenommenen Eingruppierung sind die bakteriologischen Untersuchungsergebnisse des Jahres 2001 und die Einschätzung der Gesundheitsämter in Bezug auf die Einhaltung allgemeiner Ordnungs- und Sicherheitskriterien wie die Beschaffenheit des Ufers, die Gestaltung des Strandes, der Zustand der sanitären Einrichtungen und die Sicherheit der Badegäste während des Badebetriebes.

Anhand dieser Kriterien erhielten 16 Badestellen die Empfehlung "sehr gut geeignet", 28 das Prädikat "gut geeignet" und 12 die Einstufung "geeignet". Das Biese-Flussbad in Osterburg in der Altmark ist ohne eigenes Verschulden nicht auf der Badegewässerkarte enthalten. Es wurde dennoch bewertet und mit einer "2" benotet.

Drei Badeseen haben gegenüber dem Vorjahr eine Höhergruppierung geschafft. Das betrifft den Jersleber See im Ohrekreis, der jetzt mit "2" benotet wurde, sowie das Strandbad Staßfurt und das FKK-Bad Vorderer Tiergarten in Dessau, die beide als "sehr gut geeignet" eingeschätzt wurden. Zwei Seen haben sich um je eine Note verschlechtert.

Grundlage der überwachung durch die Gesundheitsämter ist eine Richtlinie der Europäischen Union über die Qualität der Badegewässer, in der einheitliche Qualitätsanforderungen festgelegt sind. Die Gesundheitsämter überprüfen die bakterielle Belastung des Badewassers und beurteilen die allgemeine hygienische Gesamtsituation der Badestellen.

Dazu finden bei den im 14-tägigen Abstand durchzuführenden Probenahmen umfangreiche Ortsbesichtigungen statt, bei denen u.a. auf Wasserfärbung, Sichttiefe, Geruch, Schaumentwicklung, Zuflüsse, Algenmassenentwicklungen sowie Besatz mit Wasservögeln geachtet wird. Die Wasserproben werden in der Hygieneabteilung des Landesuntersuchungsamtes analysiert und bewertet.

Die Badegewässerkarte informiert weiterhin über das mögliche Auftreten von Blaualgen und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken. Es wird empfohlen, aus Vorsorgegründen bei intensiver Grünfärbung des Wassers und verminderter Sichttiefe oder Vorhandensein eines Algenteppichs in Ufernähe auf das Baden zu verzichten. Besonders Kinder sind gefährdet, wenn sie bei starken Algenanschwemmungen baden oder in Ufernähe spielen. Das Verschlucken des Wassers oder sehr langer Hautkontakt kann dann nämlich übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Fieber oder allergische Reaktionen hervorrufen.

In Sachsen-Anhalt gibt es neben den in der Badegewässerkarte ausgewiesenen Badestellen noch weitere Gewässer, vorwiegend Kiesseen, Baggerlöcher, kleinere Teiche, die in den Sommermonaten von der Bevölkerung zum Baden genutzt werden. Diese Gewässer unterliegen aber nicht der strengen 14-tägigen überwachung durch die Gesundheitsämter. Die Behörden sind jedoch verpflichtet, bei konkreten Anhaltspunkten einer gesundheitlichen Gefahr für die Badenden, z. B. festgestellten Einleitungen von Schadstoffen, Auftreten von Erkrankungsfällen, Algenmassenentwicklungen u. ä., entsprechende Maßnahmen (Untersuchung des Badewassers, Aussprechen von Badeverboten) zu ergreifen.

Deshalb wird empfohlen, zum Baden grundsätzlich nur die in der Badegewässerkarte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Diese unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch die Gesundheitsämter und verfügen größtenteils über eine entsprechende Infrastruktur, wie z. B. ausgebaute Zufahrten, Sanitäranlagen, organisierte Müllentsorgung.

Auskünfte zu den aktuellen überwachungsdaten erteilen die zuständigen Gesundheitsämter bis zum Ende der Badesaison, die bis zum 15. September dauert. Zudem sind die aktuellen Untersuchungsergebnisse im Internet auf den Gesundheitsseiten unter www.ms.sachsen-anhalt.de abrufbar.

Die Badegewässerkarte wird an die Gesundheitsämtern ausgeliefert und kann von dort bezogen werden. Einige Restexemplare sind auch in der Pressestelle des Gesundheitsministeriums abrufbar.

 

 

Impressum:

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de