Pressemitteilungen der Ministerien
Beginn der Grundwassersanierung bei Dow in Schkopau
Minister Keller nimmt Sicherungsanlage in Betrieb
15.04.2002, Magdeburg – 78
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 078/02
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 078/02
Magdeburg, den 15. April 2002
Beginn der Grundwassersanierung bei Dow in Schkopau
Minister Keller nimmt Sicherungsanlage in Betrieb
Umweltminister Konrad Keller hat heute im Dow-Werk Schkopau den offiziellen Startschuss für die Grundwassersanierung gegeben und dazu die ersten sogenannten Randriegelbrunnen in Betrieb genommen. In den kommenden Jahren soll das mit Chlorkohlenwasserstoffen belastete Grundwasser gereinigt und damit die Trinkwasserressourcen im Raum Halle-Merseburg langfristig gesichert werden. Randriegelbrunnen verhindern die Ausbreitung des schadstoffbelasteten Grundwassers.
Ziel der Maßnahme ist eine saubere Umwelt nach Landes-, Bundes- und EU-Standards. Keller: "Ich sehe die Grundwassersanierung aufgrund ihrer Dimension als wichtigen Beitrag Sachsen-Anhalts zur europäischen Umweltpolitik".
Die Grundwassersanierung des früheren Buna-Werkes wird nach derzeitigen Schätzungen insgesamt etwa 85 Millionen Euro kosten und aus dem Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" finanziert. "Das ist eine wertvolle Investition in unser aller Zukunft, besonders in unsere wirtschaftliche Zukunft", sagte Umweltminister Konrad Keller. Weitgehend abgeschlossen ist die Beseitigung der mit Quecksilber verunreinigten Böden und Gebäude auf dem Werksgelände. Dafür wurden 115 Millionen Euro aufgebracht.
Keller dankte heute auch dem Haupt-Projektträger für das ökologische Großprojekt Buna, der Firma Dow Chemical, für sein Engagement bei der Restrukturierung und Sanierung des Standortes.
Der mitteldeutsche Chemiestandort Schkopau ist einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte Sachsen-Anhalts und zählt zu den Sanierungsschwerpunkten, die das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt im Rahmen der ökologischen Altlastensanierung festgelegt hat.
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