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Pressemitteilungen der Ministerien

"Begleitetes Fahren ab 17"
Heyer: Chancen für Modellversuch stehen nach fachlicher Einigung mit dem Bund gut

12.04.2002, Magdeburg – 99

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 99/02

 

Magdeburg, den 12. April 2002

 

 

"Begleitetes Fahren ab 17"

Heyer: Chancen für Modellversuch stehen nach fachlicher Einigung mit dem Bund gut

Sperrfrist: Sonnabend, 13. April 2002, 16.00 Uhr

 

Die Chancen für einen Modellversuch für das begleitete Autofahren mit 17 Jahren stehen gut, nachdem der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss sich einstimmig für einen solchen Versuch ausgesprochen hat. Das erklärte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) am heutigen Sonnabend bei der Mitgliederversammlung des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt in Magdeburg. "Auch mit dem Bundesverkehrsministerium haben wir uns jetzt fachlich darüber verständigt, dass ein Versuch sinnvoll ist, um die guten Erfahrungen anderer Länder in Deutschland zu überprüfen. Eine Projektgruppe zur Vorbereitung ist bereits eingesetzt. Wenn es im Bundesrat eine Mehrheit für die änderung der entsprechenden Verordnungen gibt, kann das Modellprojekt im Herbst starten", sagte Heyer.

 

Grundlage für den Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses Fahrerlaubnisrecht/Fahrlehrerrecht war eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast), die eine übertragung der positiven Erfahrungen aus Schweden, österreich, Großbritannien, den Vereinigten Staaten und anderen Ländern für möglich hält. Heyer: "Die Sicherheit der Fahranfänger und der anderen Verkehrsteilnehmer steht dabei im Mittelpunkt. Wir wollen die Unfallzahlen bei jungen Fahrern deutlich senken."

 

Die Fahrerlaubnis für 17-Jährige soll mit strengen Auflagen versehen sein: Fahren nur in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers; völliges Alkoholverbot; Nachtfahrverbot am Wochenende; Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Begleitperson soll entweder ein Erziehungsberechtigter oder ein Erwachsener mit mindestens fünf Jahren Fahrpraxis sein und in einer Fahrschule auf die Aufgabe vorbereitet werden.

 

Für die Projektgruppe haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ihre Mitarbeit zugesagt. Zusätzlich sollen Verkehrspädagogen und -psychologen, Fahrlehrer, Elternvertreter und Experten für Haftungsrecht daran mitwirken. Am 23. und 24. April wird sich in Berlin auch die Verkehrsministerkonferenz mit dem Thema befassen. Für einen Modellversuch müssen die Fahrerlaubnisverordnung und die Fahrschülerausbildungsverordnung geändert werden.

 

Martin Krems

 

 

 

 

 

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Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

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Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mwv.lsa-net.de

 

 

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