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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Püchel bei der GdP-Sicherheitskonferenz "Polizei 21"

12.04.2002, Magdeburg – 69

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 069/02

 

Magdeburg, den 12. April 2002

 

Sperrfrist: Heute 15:00 Uhr

Innenminister Püchel bei der GdP-Sicherheitskonferenz "Polizei 21"

Innenminister Dr. Manfred Püchel hat heute in Magdeburg an der Sicherheitskonferenz 2002 der Gewerkschaft der Polizei (GdP) teilgenommen. Unter dem Motto "Polizei 21 - Polizei muss Sicherheitsanspruch der Bürger erfüllen" wurden die Themenschwerpunkte Personalentwicklung, Investitionen und Ausstattungsfragen sowie zur Organisation der Landespolizei Sachsen-Anhalt diskutiert. Sowohl Minister Püchel als auch Karsten Schmidt, Sachsen-Anhalts Landesvorsitzender der GdP hoben eingangs hervor, dass der Sicherheitsanspruch der Bürgerinnen und Bürger bei jeglichem staatlichen Handeln im Mittelpunkt stehen muss. Bei nahezu allen behandelten Schwerpunkten konnten übereinstimmende Auffassungen bzw. Ansätze für die Problemlösungen erzielt werden.

 

Im Ergebnis der Sicherheitskonferenz bezogen Innenminister Dr. Manfred Püchel und Karsten Schmidt für die GdP folgende gemeinsame Positionen:

 

Personalentwicklung

 

 

 

Laufbahnstruktur

 

Durch die sukzessive Erhöhung des Anteils des gehobenen Dienstes im Bereich der Vollzugspolizei des Landes Sachsen-Anhalt ergeben sich spürbare Auswirkungen auf die bisherige Organisationsstruktur und die Bewertung der Dienstposten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes. Die Einsetzung einer Bewertungskommission, wie sie von der GdP vorgeschlagen wird, erscheint sinnvoll zur Einbringung und anschließenden Diskussion von änderungsvorschlägen.

 

Polizeidichte

 

Im Ländervergleich hat Sachsen-Anhalt bei den Flächenländern die dritthöchste Polizeidichte. Das Personalentwicklungskonzept der Landespolizei baut auf der angestrebten Polizeidichte von 1 zu 340 als einem der wesentlichen Eckpfeiler auf; eine solche Polizeidichte ist auch in anderen Bundesländern als Ziel definiert.

Die Bevölkerungsentwicklung ist - im Zusammenwirken mit der angestrebten Polizeidichte - eine wesentliche Steuerungsgröße für die absolute Zahl der Polizeivollzugsbeamten. In das Personalentwicklungskonzept wurden daher die sich voraussichtlich ergebenden Veränderungen bei der Bevölkerung ¿ entsprechend der "2. Regionalisierten Bevölkerungsprognose 1999 bis 2015" des Statistischen Landesamtes ¿ eingearbeitet. Ein tragender Gesichtspunkt bei der Erstellung des Personalentwicklungskonzeptes der Landespolizei war auch die Erhaltung einer ausgeglichenen Altersstruktur in der Landespolizei. Die zum Erreichen der angestrebten Polizeidichte von 1 zu 340 erforderliche Anpassung der vorhandenen Planstellen wurde daher zeitlich so geordnet, dass durch eine kontinuierliche Einstellung von Anwärtern auch bis zum Erreichen der 1 zu 340 eine gesunde Altersstruktur erhalten bleibt.

 

Beschäftigte in der Polizeiverwaltung

 

Das Bündnis für Arbeit im Bereich der Landespolizei hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Der angestrebte Personalabbau im Bereich der Verwaltung der Landespolizei konnte bisher nicht nur ohne betriebsbedingte Kündigungen oder andere gravierende Nachteile für die vorhandenen Bediensteten realisiert werden, in vielen Fällen hat sich durch Maßnahmepakete, die aufgrund dieses Bündnisses für Arbeit durchgeführt worden sind, für die betreffenden Bediensteten sogar eine nicht unerhebliche Verbesserung ihrer beruflichen Situation ergeben. Das Bündnis für Arbeit sollte daher über das Jahr 2003 hinaus fortgesetzt werden.

 

 

Investitionen und Ausstattungsfragen

 

 

 

Erhöhung der Sicherheit der Polizeivollzugsbeamten

 

Im Rahmen einer gemeinsamen Projektgruppe "Eigensicherung in der polizeilichen Praxis" wurden verschiedene Vorschläge zu technischen, der Eigensicherung dienenden Führungs- und Einsatzmitteln geprüft. Grundsätzlich ist auch das Land Sachsen-Anhalt bestrebt, die in diesem Rahmen für geeignet befundenen Vorschläge in die Praxis umzusetzen.

 

Persönliche Schutzausrüstung

 

Die persönliche Ausstattung der Einsatzbeamten sowohl in den Einsatzhundertschaften der Landesbereitschaftspolizei als auch die der ständig im Einzeldienst befindlichen Beamten hat sich entsprechend den erforderlichen Sicherheitsbedürfnissen zum Positiven weiterentwickelt. Für die weitere Erhöhung der persönlichen Sicherheit der Einsatzkräfte im Rahmen des Maßnahmepaketes zur Erhöhung der Inneren Sicherheit für das Land Sachsen-Anhalt wurden alle erforderlichen Beschaffungsmaßnahmen eingeleitet. Unter anderem wurden nachfolgend genannte Maßnahmen bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung: 1000 Regenumhänge, 100 Ballistische Schutzwesten, 500 Schutzhelme, 1500 Atemschutzfilter gegen chemische und biologische Kampfstoffe, 500 Einsatzanzüge sowie 800 Schlag- und Stichschutzwesten. Derzeit sind im Bestand der Landespolizei insgesamt 1.840 ballistische Schutzwesten im Einsatz; Sachsen-Anhalt liegt damit im Schnitt aller Bundesländer. Die Ausstattung mit "persönlichen" Schutzwesten war bisher polizeitaktisch nicht erforderlich. Den Polizeibehörden und ¿einrichtungen wird der Freiraum gelassen, eigenverantwortlich und lageangepasst Schutzwesten zu beschaffen. Seit Februar dieses Jahres stehen den Polizeidirektionen und der Landesbereitschaftspolizei insgesamt 1000 Schutzanzüge (einschl. Handschuhe und Stiefel) für evtl. Einsatzsituationen im Zusammenhang mit biologischen und chemischen Stoffen zur Nutzung bereit.

 

Bekleidung und Ausrüstung

 

Im Rahmen der noch in diesem Jahr beabsichtigten Neuorganisation des Bekleidungswesens der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt wird eine Kommission berufen werden, die grundsätzlich die Standards der Dienstbekleidung und der Sonderausstattung mitbestimmt. Den Vorschlag, bei der Bildung der Kommission auch Vertreter der Gewerkschaften mit zu berücksichtigen, halte ich für einen guten Vorschlag, der mit den Personalräten zu erörtern sein wird.

 

 

Organisationsfragen

 

 

 

Polizeistruktur

 

Durch die Polizeistrukturreform 1995 wurde die Aufbauorganisation der Landespolizei bereits entscheidend gestrafft. Die seither bestehende Polizeistruktur ist an den Erfordernissen der inneren Sicherheit ausgerichtet und hat sich bewährt. Es besteht somit derzeit kein Bedarf, diese Struktur in Frage zu stellen.

 

Folgen der Kommunalreform

 

Eine Kommunalisierung der Polizei wurde bisher nicht und wird auch künftig nicht in Betracht gezogen. Ziel muss es sein, den bestehenden Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung auch im Zuge der Anpassung polizeilicher Zuständigkeiten zu erhalten. Das heißt, dass nach Abschluss der Kommunal- und Verwaltungsreform dort, wo größere Landkreise entstehen, sie in Gänze der einen oder anderen Polizeidirektion zugeordnet werden müssen.

 

Privatisierung/Outsourcing

 

Hoheitliche Aufgaben der Polizei sind nicht auf Private übertragbar. Hierzu besteht Einvernehmen mit der GdP.

 

 

 

 

 

 

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