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Pressemitteilungen der Ministerien

Tierschutzbericht 2001
Beanstandungen leicht rückläufig

11.04.2002, Magdeburg – 72

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 072/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 072/02

 

Magdeburg, den 8. April 2002

 

 

Tierschutzbericht 2001

Beanstandungen leicht rückläufig

 

Konrad Keller, Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, hat dem Kabinett in dieser Woche den nunmehr dritten Tierschutzbericht vorgelegt. Darin wird Bilanz gezogen über die bis zum Jahr 2001 erreichten positiven Entwicklungen des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt, gleichzeitig aber auch weiterhin bestehende Defizite (z.B. bei Haltungsbedingungen und Tiertransporten) aufgezeigt.

Keller: "Die Kontrollen zeigen eine erfreuliche Tendenz beim Tierschutz auf. Wir treten aber weiter mit Nachdruck für Verbesserungen zum Schutz der Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden ein." Als Beispiel nannte der Minister illegale oder extrem lange Tiertransporte. Die Landesregierung unterstützt die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz und damit die Gleichstellung des Tierschutzes mit anderen Schutzgütern der Gesellschaft.

 

Der Bericht gibt einen überblick über die Fortentwicklung des Tierschutzrechtes und dessen Beachtung in allen Bereichen des Individualschutzes von Tieren, z.B. der landwirtschaftlichen und gewerblichen Nutzung, bei Tierversuchen, in Tierheimen oder bei wildlebenden Tieren.

 

Die Ergebnisse des Tierschutzberichts im Einzelnen:

Bei allen Beanstandungen haben die Veterinärbehörden Maßnahmen ergriffen, um die Mängel abzustellen. Außerdem wurden Verwarnungen ausgesprochen und Ordnungsgelder verhängt.

 

Kontrollierte Betriebe 2000:

 

 

Rinder, alle Nutzungsrichtungen: 1.525

 

davon mit Beanstandungen: 60 (ca. 4 %)

Beanstandungen zu den anderen Jahren leicht rückläufig

 

 

Schafe: 329

 

 

davon mit Beanstandungen: 20 (ca. 6 %)

Beanstandungen zu den anderen Jahren leicht rückläufig

 

 

 

Schweine, alle Nutzungsrichtungen: 861

 

 

davon mit Beanstandungen: 38 (ca. 5 %)

Beanstandungen zu den anderen Jahren rückläufig

 

 

 

Zoofachhandel: 151

 

 

davon mit Beanstandungen: 22

auch hier sind die Beanstandungen zu den anderen Jahren rückläufig

 

 

 

Tierheime: 24

 

 

davon mit Beanstandungen: 7 (ca. 30 %)

eine Beanstandung weniger zu 1999

 

 

 

 

Tiertransportkontrollen 2000

 

an Schlachthöfen: 8.551 (das sind 1.076 Kontrollen mehr als 1999)

in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen: 695 (das sind 42 Kontrollen mehr als 1999)

Beanstandungen gab es an Fahrzeugen (14), hinsichtlich der Beladenorm (55) und bei

der Tiergesundheit (129); die Beanstandungen nehmen seit 1998 kontinuierlich ab

 

 

 

Petitionen 2000

 

 

z.B. Nutztierhaltungen: 243 (bestehen zu recht: 129, zu unrecht: 114)

z.B. Heimtierhaltung: 1.703 (bestehen zu recht: 1.051, zu unrecht 644)

Trend der hohen Anzahl der zu recht bestehenden Petitionen setzt sich fort;

 

 

 

zum Vergleich: Petitionen 2001

 

 

allein zur Legehennenhaltung, Verbot der Käfighaltung waren 1.772, zur Rinderbetäubung an Schlachthöfen ca. 400 Petitionen eingegangen

 

 

Im vorliegenden Bericht wird die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere differenziert einge-

schätzt. Keller: "Vor allem in der Rinder- und Schweinehaltung haben sich auch Dank der Förderprogramme des Landes die Haltungsbedingungen erheblich verbessert." So werden

ca. 80 Prozent der Kühe in Laufställen und fast alle Kälber in Gruppenhaltung gehalten.

Auch in der Schweinehaltung dominiert die Gruppenhaltung.

 

Im Bericht wird auch auf die besonderen Tierschutzprobleme der Mastgeflügelhaltung

eingegangen. Da verbindliche Haltungsvorschriften für Mastgeflügel fehlen, hat die Landes-

regierung mit der Wirtschaft Mindestanforderungen für die Puten und Entenhaltung verein-

bart. Auf Dauer bedarf es jedoch möglichst einheitlicher europäischer Regelungen.

Für die Legehennenhaltung verbessern sich dagegen durch das Verbot der Käfigbatterie-

haltung ab 2006 die Lebensbedingungen.

 

Jährlich werden ca. 10.000 behördliche Kontrollen von Tiertransporten durchgeführt. Diese

fanden überwiegend in Schlachthöfen und landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen statt. 94

Prozent aller Tiertransporte bewegen sich im nationalen Bereich; die Transportdauer beträgt

bei 95 Prozent aller Tiertransporte maximal 8 Stunden. Damit kann festgestellt werden, dass

die im Tierschutzbericht 1999 dargelegte Tendenz zu kürzeren Transportzeiten sich weiterhin

fortsetzt. Die Landesregierung wird die regionale Erzeugung und Vermarktung weiterhin

fördern, um die Transportentfernungen weiterhin zu verringern.

 

Aktuelle Ereignisse in Zusammenhang mit übergriffen von Hunden auf den Menschen hat die Landesregierung veranlasst, eine Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen

Hunden am 07. Juli 2000 zu erlassen. Die Erfahrungen im Berichtszeitraum haben jedoch

gezeigt, dass weitergehende Regelungen in Bezug auf Haltung, Zucht und Handel von

gefährlichen Hunden erforderlich sind. Deshalb wurde eine neue Gefahrenabwehrverordnung

am 26.03.2002 vom Landeskabinett verabschiedet, die voraussichtlich Anfang Juni diesen Jahres

in Kraft treten wird.

 

Die Landesregierung stellt fest, dass nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft auf Tier-

versuche noch nicht verzichtet werden kann. Das Genehmigungs- und überwachungsver-

fahren ist darauf ausgerichtet, dass Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn sie

für den Versuchszweck nach dem derzeitigen Wissensstand wirklich unerlässlich und im

Hinblick auf die angestrebten Ergebnisse ethisch vertretbar sind. Die positive Tendenz nach

Ersatz- und Ergänzungsmethoden setzt sich fort. (genehmigte Tierversuche 2000: 64, 2001:37)

 

Erfreulich sei, so Minister Keller, das stark gewachsene Bürgerengagement des Einzelnen oder das der landesweit 34 gemeinnützigen Tierschutzvereine. Im Jahr 2000 wurden 1.960 Beschwerden den zu-

ständigen Behörden gemeldet. Die Landesregierung sieht hier eine gewachsene Mitverant-

wortung von Bürgern gegenüber Tieren. Schwerpunkt ist die Heimtierhaltung, die keiner regel-

mäßigen amtlichen überwachung unterliegt. In solchen Situationen bieten die von den Tierschutzvereinen in eigener Verantwortung betriebenen 18 Tierheime und 9 Aufnahme-

stationen eine weitgehend artgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere. Daneben

gibt es noch 6 Tierheime und 7 Aufnahmestationen in kommunaler Trägerschaft.

 

 

 

 

Rückfragen an Annette Schütz

 

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