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Pressemitteilungen der Ministerien

Konferenz der A-Länder-Innenminister und ?senatoren

08.04.2002, Magdeburg – 64

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 064/02

 

Magdeburg, den 8. April 2002

 

 

Konferenz der A-Länder-Innenminister und ¿senatoren

Ausweitung der DNA-Analyse

Maßnahmen zur höheren Verkehrssicherheit

 

Bundesinnenminister Otto Schily und Sachsen-Anhalts Innenminister Manfred Püchel haben heute in Magdeburg mit ihren Kollegen aus Nordrhein-Westfalen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Rahmen einer Konferenz der "A-Länder" über die Themenfelder Kriminalitätsbekämpfung und Verkehrssicherheit gesprochen.

 

Dabei wurde als Ergebnis festgestellt:

 

Kriminalitätsbekämpfung

 

Die Internationalisierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität nimmt zu. Innere und äußere Sicherheit können künftig nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden. Die bisherigen Aktivitäten/ Maßnahmen aller beteiligten Stellen, wie z. B. Verfassungsschutz, Ausländerbehörden und Polizei, sind fortzusetzen und bundes- bzw. länderübergreifend zu koordinieren. Die neuen rechtlichen Möglichkeiten sind auszuschöpfen. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden ist national wie auch international zu intensivieren.

 

Im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde festgestellt, dass eine umfangreiche Rasterfahndung dann sinnvoll und effektiv ist, wenn sie flächendeckend in ganz Deutschland umgesetzt wird und die rechtlichen Möglichkeiten in den einzelnen Ländern die annähernd gleichen Voraussetzungen für eine Datenerhebung bieten.

 

Im Ergebnis der bis zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Erfahrungen zur polizeilichen Videoüberwachung ist festzustellen, dass im Land Sachsen-Anhalt von der Videoüberwachung mit Augenmaß Gebrauch gemacht worden ist. In allen Fällen liegt der durchgeführten Videoüberwachung ein speziell auf die vorliegenden örtlichen und sachlichen Gegebenheiten abgestimmtes Einsatzkonzept zu Grunde.

 

Dabei wird prinzipiell jede Videoüberwachung durch ergänzende polizeiliche Maßnahmen, wie z. B. eine verstärkte Bestreifung oder Präsenz an der videoüberwachten örtlichkeit, begleitet. Im Ergebnis der Auswertung der abgeschlossenen bzw. längerfristigen Videoüberwachungsmaßnahmen kann festgestellt werden, dass in allen Fällen ein spürbarer Rückgang des örtlichen Straftatenaufkommens zu verzeichnen ist. So konnte im Zeitraum der ersten Videoüberwachung des Stadtparks Dessau vom 13.11.2000 - 31.01.2001 ein Rückgang der Drogendelikte in diesem Bereich um ca. 87 % verzeichnet werden.

 

Es wurde weiterhin festgestellt, dass die Umsetzung der Empfehlungen des Aktionsprogramms der Innenministerkonferenz die länder- und ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität verbessert hat und dass eine Fortführung und Intensivierung der bereits getroffenen Maßnahmen sowie weitere Anstrengungen erforderlich seien, um insbesondere eine Beschleunigung und Vereinfachung der internationalen polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit zu erreichen.

 

Besonders die Einrichtung von Spezialdienststellen zur Abschöpfung des illegal erworbenen Vermögens ist ein richtiger Schritt, um Straftäter diese kriminellen Erträge zu entziehen.

 

Auf internationaler Ebene sollten folgende Anstrengungen unternommen werden:

 

 

 

weitere Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU

Förderung des europäischen Netzes für Kriminalprävention

schnelle Herstellung der Arbeitsfähigkeit von EUROJUST

 

 

Die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistiken der einzelnen Bundesländer - und hier insbesondere von Sachsen-Anhalt - für das abgelaufene Kalenderjahr haben gezeigt, dass die objektive Kriminalitätslage besser ist als das Kriminalitätsbild, das oftmals durch die Vielzahl aufsehenerregender Einzelfalldarstellungen erzeugt wird. Allerdings hat Kriminalität - neben dieser objektiven Komponente - auch eine subjektive Komponente, nämlich die "Kriminalitätsfurcht". Kriminalitätsfurcht beeinträchtigt die Lebensqualität der Menschen und ist deshalb von all denen, die für die Innere Sicherheit Verantwortung tragen, ernst zu nehmen.

 

Die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten ist im Bund seit 1993 und im Land Sachsen-Anhalt seit 1996 wieder rückläufig.

 

 

 

Sachsen-Anhalt registrierte seit 1995 einen Rückgang von rund 28 %,

der Straftatenrückgang der letzten vier Jahre im Bundesgebiet betrug 1,44 %.

 

 

Die Aufklärungsquoten im Bundesgebiet und im Land Sachsen-Anhalt stiegen:

 

 

 

Sachsen-Anhalt erreichte das bisher höchste Aufklärungsergebnis mit einer deutlichen Steigung von 50,2 % (1998) auf nunmehr 55,2 %; die Aufklärungsquote von 1995 betrug lediglich 35,8 %, hierzu beträgt die Steigerung 54,2 %-Punkte.

Im Bundesgebiet ist ein Anstieg im Zeitraum der letzten 4 Jahre von 52,3 % auf 53,2 % zu verzeichnen.

 

 

Zukünftig werden auch ganz neue Formen und Verbreitungsarten von Kriminalität zu bekämpfen sein, wie sie durch die Begehung von Straftaten unter Nutzung des Internets entstehen können. Hier ist eine steigende Tendenz der Kriminalität, beispielsweise bei solchen Delikten wie Verbreitung von Kinderpornografie, Volksverhetzung, Verbreitung extremistischer Propaganda, betrügerisches Anbieten von Waren- und Dienstleistungen oder Geldanlagen, zu beobachten. über den genauen Umfang der missbräuchlichen Nutzung können noch keine Aussagen getroffen werden, da von einem großen Dunkelfeld ausgegangen werden muss. In Sachsen-Anhalt trug man dieser Entwicklung Rechnung, indem deliktsübergreifende EDV-Beweissicherungs- und Auswertungsgruppen, sogenannte "Computercops", in allen Polizeidirektionen eingerichtet wurden.

 

Ausgeweitet werden soll nach Auffassung der Innenminister und ¿senatoren die Möglichkeit der DNA-Analyse zur Kriminalitätsbekämpfung.

 

Verkehrssicherheit

 

Die absolute Zahl der in Deutschland verunglückten jungen Verkehrsteilnehmer im Alter von 18 bis 24 Jahren ging von 1991 bis 2000 von 134.764 auf 112.946 Personen zurück Dennoch waren dies immer noch ca. 22 % aller Verunglückten und 23 % aller Getöteten im Straßenverkehr, obwohl der Anteil der 18- bis 24-Jährigen an der Gesamtbevölkerung lediglich 7,8 % beträgt.

 

In Sachsen-Anhalt starben aus dieser Altersgruppe in den letzten zehn Jahren (1991 bis 2001) 1156 Personen.

 

Die Unfallsituation junger Verkehrsteilnehmer zeigt, dass neben den bisher getroffenen Maßnahmen, wie z. B. der Einführung und Verbesserung der Regelungen über den Führerschein auf Probe und der Nachschulung für verkehrsauffällige Fahranfänger, weitere Ansätze verfolgt werden müssen, wie z. B. die Absenkung der Alkoholgrenzwerte für Fahranfänger (0,3 Promillegrenze), ein obligatorisches Fahrsicherheitstraining und das schulische Fahrsicherheitstraining.

 

 

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