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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Mobilfunklizenzen / Keine Auswirkung auf die Haushaltspolitik in Sachsen-Anhalt
28.03.2002, Magdeburg – 11
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 011/02
Magdeburg, den 28. März 2002
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Mobilfunklizenzen / Keine Auswirkung auf die Haushaltspolitik in Sachsen-Anhalt
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Klage der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen abzuweisen, erklärte der sachsen-anhaltische Finanzstaatssekretär Rainer Elze:
"Sachsen-Anhalt hatte angesichts des in Frage stehenden Volumens in Höhe von 50,8 Milliarden Euro, für die Länderseite also 25,4 Milliarden Euro, grundsätzlich nichts gegen eine höchstrichterliche überprüfung einzuwenden. Gleichwohl hat sich Sachsen-Anhalt nicht an den Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt und auf ein positives Ergebnis gehofft, da wir die Klagen der drei Südstaaten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht für ausreichend hielten.
Die Abweisung der Klagen, die für uns nicht unerwartet kam, führt hinsichtlich unserer Haushaltspolitik zu keinerlei Handlungserfordernissen."
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