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Pressemitteilungen der Ministerien

Moderne Technologien in der Justiz: Sachsen-Anhalt führt elektronisches Handelsregister ein/ Firmenangaben online abrufbar

26.03.2002, Magdeburg – 241

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 241/02

 

Magdeburg, den 26. März 2002

 

Moderne Technologien in der Justiz: Sachsen-Anhalt führt elektronisches Handelsregister ein/ Firmenangaben online abrufbar

Eintragungen im Handelsregister können in Sachsen-Anhalt künftig für jedermann online abgerufen werden. Nach dem elektronischen Grundbuch und dem Elektronischen Mahnverfahren führt Sachsen-Anhalt nun ein elektronisches Handelsregister ein. In einer ersten Phase würden zunächst alle Firmen, die ihren Sitz im Landgerichtsbezirk Stendal haben, elektronisch erfasst, kündigte Justizminister Dr. Manfred Püchel am heutigen Dienstag nach der Kabinettssitzung in Magdeburg an. In zwei Wochen wird in Stendal der offizielle Startschuss gegeben.

Bis Ende kommenden Jahres werden alle in Sachsen-Anhalt ansässigen Firmen über das elektronische Handelsregister abrufbar sein, darüber hinaus auch die Eintragungen in das Genossenschafts-, das Partnerschafts- und das Vereinsregister. Insgesamt 1,8 Millionen Euro investiert das Land in die neue Technik.

"Erstmals in der Geschichte der Justiz können Interessierte aus Handel, Wirtschaft und dem Rechtsleben Informationen aus öffentlichen gerichtlichen Registern über das Internet einholen, Registerauskünfte können schneller erteilt und Registereintragungen effizienter erledigt werden", betonte Püchel. über das elektronische Handelsregister seien beispielsweise Informationen über Firmensitze, Stammkapital und die Namen der Geschäftsführer online abrufbar.

"Während laufender Vertrags- oder Kreditverhandlungen kann man sich beispielsweise via Bildschirm direkt davon überzeugen, ob der unbekannte Gesprächspartner tatsächlich Geschäftsführer einer Firma ist, ob und wo die Firma überhaupt existiert", schilderte der Minister. Auch könne man via Mausklick erfahren, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet beziehungsweise die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde

Der Umgang mit den bisher in Papierform geführten Registern habe sich im modernen Geschäftsverkehr zunehmend als unpraktisch und zeitaufwendig erwiesen, fügte der Minister hinzu. Die Aktualität und leichte Zugänglichkeit insbesondere zum Handelsregister, das wichtige Informationen für alle im Wirtschaftsleben beteiligten Unternehmen enthält, seien von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung.

Wie der Minister weiter sagte, ist Sachsen-Anhalt bei der Entwicklung des Verfahrens zur elektronischen Registerführung, das den Namen RegisSTAR trägt, einen Verbund mit fünf anderen Bundesländern eingegangen. Neben Sachsen-Anhalt stellen auch Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Hamburg ihre Handelsregister auf die neue Technologie um. "Künftig sollen auch Firmendaten aus den anderen Bundesländern auf dem Bildschirm abgerufen werden können", sagte Püchel. Die Einführung des elektronischen Registerwesens sei ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und bürgerfreundlichen Justiz Sachsen-Anhalts.

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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