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Pressemitteilungen der Ministerien

Rechtssicherheit für die Sparkassen Sachsen-Anhalts / Landesregierung beschließt Änderung des Sparkassengesetzes zur Umsetzung der Verständigung mit der EU-Kommission

26.03.2002, Magdeburg – 238

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 238/02

 

Magdeburg, den 26. März 2002

 

Rechtssicherheit für die Sparkassen Sachsen-Anhalts / Landesregierung beschließt änderung des Sparkassengesetzes zur Umsetzung der Verständigung mit der EU-Kommission

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf zur änderung des Sparkassengesetzes verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die Anhörung der Verbände.

Finanzstaatssekretär Rainer Elze betonte: "Mit der geplanten Gesetzesänderung setzen wir die Vorgaben aus der Verständigung mit der EU-Kommission vom Juli vergangenen Jahres sowie vom 28. Februar 2002 zur Anstaltslast und Gewährträgerhaftung im Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt um. Der Beschluss der Landesregierung schafft Rechtssicherheit für die Sparkassen im Land, die weiterhin in ihrer bestehenden Rechtsform erhalten bleiben."

Auf Grund der Verständigung muss die Gewährträgerhaftung abgeschafft und die Anstaltslast nach festgelegten Grundsätzen geändert werden. Diese Grundsätze besagen, dass die finanziellen Beziehungen zwischen den öffentlichen Trägern und dem Kreditinstitut sich nicht von einer normalen, privatwirtschaftlich ausgestalteten Beziehung unterscheiden dürfen, sondern sich am Leitbild eines Unternehmens in Rechtsform mit beschränkter Haftung zu orientieren haben. Jegliche Verpflichtung des öffentlichen Trägers zur wirtschaftlichen Unterstützung und jeglicher Automatismus hierbei sind ebenso ausgeschlossen wie eine unbeschränkte Haftung des Trägers oder Garantien, die den Bestand des Instituts sicherstellen sollen. Für den Insolvenzfall müssen öffentlich-rechtliche Kreditinstitute den privaten Banken gleichgestellt sein. Eine wirtschaftliche Unterstützung durch den Träger ist weiterhin unter Beachtung der Vorschriften des EG-Vertrages möglich.

Sachsen-Anhalt hat bereits heute ein modernes Sparkassengesetz, in dem die öffentlich-rechtliche Trägerschaft der Sparkassen verankert ist. Durch die im letzten Jahr erfolgte Gesetzesänderung können die Sparkassen in Sachsen-Anhalt Teile ihres Jahresüberschusses an ihren Träger ausschütten, sofern der notwendige Eigenkapitalaufbau gesichert ist. Der Träger kann dieses Geld zum Beispiel für kulturelle, soziale oder regionalpolitische Zwecke verwenden. Der öffentliche Auftrag kann damit unverändert fortbestehen.

Auf Grund der Verständigung mit der EU-Kommission müssen alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2002 abgeschlossen sein. Mit dem heutigen Beschluss liegt die Landesregierung voll im Zeitplan.

Hintergrund:

Bis auf wenige, so genannte "Freie Sparkassen", sind Sparkassen in Deutschland Anstalten des öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform verbindet, rechtlich abgesichert, traditionell Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Das heißt, die Gewährträger haften gegenüber Dritten für die Verbindlichkeiten des öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes uneingeschränkt (Gewährträgerhaftung) und stellen sicher, dass das Institut seine Aufgaben erfüllen kann (Anstaltslast).

öffentlicher Auftrag:

Die Sparkassen sind Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Sie fördern das Sparen und die allgemeine Vermögensbildung.

Die Europäische Bankenvereinigung, die Interessenvertretung der privaten Banken, hat im Dezember 1999 bei der EU-Kommission eine Beihilfebeschwerde gegen das Haftungssystem von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung mit der Begründung eingereicht, diese Rechtsinstitute ermöglichten den Sparkassen und Landesbanken unzulässige Wettbewerbsvorteile. Bund und Länder haben sich geeinigt, den Streit mit der EU-Kommission beizulegen, und im Wege der Verständigung Rechtssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute zu schaffen.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

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