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Pressemitteilungen der Ministerien

Sachsen-Anhalt fordert gerechte Lösung für Datschenbesitzer

21.03.2002, Magdeburg – 230

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 230/02

 

Magdeburg, den 21. März 2002

 

Sachsen-Anhalt fordert gerechte Lösung für Datschenbesitzer

Im Streit um die Pachten und Nebenkosten für Erholungs- und Freizeitgrundstücke setzt sich Sachsen-Anhalt für eine gerechte Lösung für die Datschenbesitzer ein. Angesichts der Kostenbelastung, die aufgrund des vom Bundestag kürzlich beschlossenen Gesetzes zur änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes auf die Nutzer zukommen könnten, fordert das Land ein Sonderkündigungsrecht.

Einen entsprechenden Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses bringt das Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern am Freitag im Bundesrat ein. "Mit den beschlossenen gesetzlichen änderungen treten für die Datschenbesitzer erhebliche unvorhersehbare finanzielle Belastungen ein. Diesen muss man Rechnung tragen, sonst gibt es keinen Rechtsfrieden", begründet Sachsen-Anhalts Justizminister Dr. Manfred Püchel (SPD) die gemeinsame Initiative.

Hintergrund des Gesetzes zur änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchuldRAnpG) ist vor allen Dingen ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999. Damals hatte das Gericht u. a. beanstandet, dass weder das Gesetz noch die Nutzungsentgeltverordnung eine Möglichkeit vorsehen, die Nutzer von Erholungs- und Freizeitgrundstücken an den öffentlichen Lasten (z. B. Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser sowie Erschließungsbeiträge für den Straßenbau) zu beteiligen. Dies sei aufgrund der bei Freizeitgrundstücken normalerweise überlangen Nutzungsdauer mit der Eigentumsgarantie unvereinbar, so das Bundesverfassungsgericht.

Abweichend von der bisherigen Rechtslage sieht darum das neue Gesetz die Möglichkeit vor, Datschenbesitzer an den einmaligen und regelmäßig wiederkehrenden öffentlichen Lasten des Grundstücks zu beteiligen (§ 20 a Abs. 1 und 2 SchuldRAnpG ¿neu-). Zwar beschränkt das Gesetz die Erstattungspflicht des Nutzers auf 50 % der einmaligen öffentlichen Lasten und verteilt die Raten gleichmäßig auf zehn Jahre. "Aber auch dann können für die Datschenbesitzer zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen, die für sie bei Vertragsbeginn so und in dieser Höhe nicht vorhersehbar waren. Im Einzelfall könnte dies sogar dazu führen, dass die Kosten des Grundstücks ¿ selbst unter Berücksichtigung der möglichen Ratenzahlung ¿ in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Nutzungswert der Datsche mehr stehen", fügte Püchel hinzu. Vor diesem Hintergrund müsse man den Nutzern von Erholungs- und Freizeitgrundstücken eine "Ausstiegsoption" einräumen, die es ihnen ermöglicht, das Vertragsverhältnis kurzfristig auflösen zu können.

Zu Ihrer Information:

Der Bundestag hat das Gesetz zur änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes am 22. Februar 2001 beschlossen. Es war bereits am 27. September 2001 in der 767. Sitzung des Bundesrates im ersten Durchgang behandelt worden. Dort hatte ein gemeinsamer Antrag der Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, den Nutzern ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, Erfolg gehabt. Dieser Empfehlung war der Bundestag jedoch nicht gefolgt, so dass nunmehr über ein Vermittlungsverfahren versucht werden soll, zugunsten der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht einzuführen, um Belastungen auszugleichen, die sich aus der gesetzlichen Neuregelung für die Nebenkosten des Grundstücks ergeben.

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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