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Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform

15.03.2002, Magdeburg – 43

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 043/02

 

Magdeburg, den 15. März 2002

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform

TOP 14 der Landtagssitzung am 14./15. März 2002

Anrede,

 

in einem Kommentar der Mitteldeutschen Zeitung vom vergangenen Sonnabend fanden sich u. a. folgende zwei Aussagen:

 

 

"Alles öffentliche Reden über Sachsen-Anhalt rotiert in einem Zirkel des Jammers."

"Das Potential dieses Landes ist nicht nur in seiner kulturellen Dimension einzigartig."

 

 

In dem Spannungsfeld dieser Aussagen ist gerade der vorliegende Abschlussbericht ein deutliches Zeichen, dass unser Land handlungsfähig ist und gerade nicht "in einem Zirkel des Jammers rotiert".

 

Ein Verzicht auf einen Redebeitrag der Landesregierung im Hinblick auf den im Ausschuss verabredeten Verzicht auf eine Debatte würde die Chance vertun, dieses positive Signal auch öffentlich zu machen. Wenn der Landtag die auch von ihm im Zeitweiligen Ausschuss mit geleistete Arbeit nicht selber loben will, so will ich dieses wenigstens namens der Landesregierung tun.

 

In vielen Politikfeldern sind wir von Entscheidungen auf Bundes- und Europaebene abhängig sind, wie z.B. bei den verschiedensten Förderprogrammen. Hier besteht häufig eine Abhängigkeit von Entscheidungen, die sich einer unmittelbaren Einflussnahme durch die Landespolitik weitgehend entziehen. Wir können hier nur die Rahmenbedingungen beeinflussen und Angebote unterbreiten. Und das tun wir ja auch.

 

Um so wichtiger ist es deshalb, dass wir die Problembereiche, die in unserer eigenen Entscheidungskompetenz liegen, gerade angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen entschlossen und tatkräftig angehen.

 

Anrede,

 

wer den vorliegenden Abschlussbericht durchblättert und sich ansieht, wie viele Gesetzentwürfe, Gutachten, Berichte und Stellungnahmen aus den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen innerhalb von nur zwei Jahren Gegenstand von Beratungen des Zeitweiligen Ausschusses waren, muss diesem zunächst einen enormen Fleiß bestätigen.

 

Bestätigung von Fleiß kann jedoch auch negativ klingen. Was von mir nicht gemeint ist. Denn es war ein sehr zielführender Fleiß, wenn man den heutigen Stand der Verwaltungs-, Funktional- und Kommunalreform mit dem bei der Vorstellung meines Leitbildes vor gut zwei Jahren vergleicht.

 

Ich möchte dies zum Anlass nehmen, den Mitgliedern des Zeitweiligen Ausschusses namens der Landesregierung den Dank dafür auszusprechen, dass Sie sich so engagiert und konstruktiv in die bisher umfassendste Modernisierungsphase für die öffentliche Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt eingebracht haben.

 

Mein besonderer Dank gilt dabei auch den Kommunalen Spitzenverbänden für ihre Mitarbeit. Sie waren in den Reformprozess der vergangenen zwei Jahre so intensiv eingebunden wie es in Sachsen-Anhalt vorher noch nicht der Fall war. Vielleicht war dieses sogar bundesweit beispielgebend.

 

Diese konstruktive Mitarbeit der Verbände gilt sowohl für die eigentliche Ausschussarbeit als auch für die Willensbildung im Vorfeld der Ausschussberatungen. Ich nenne hier nur die vom Ministerpräsidenten berufene Arbeitsgruppe Funktionalreform.

 

Anrede,

 

über die Gelegenheit hinaus, den Beteiligten zu danken, bietet ein solcher Abschlussbericht am Ende einer Legislaturperiode zu einem der zentralen Politikfelder des Landes zudem die Gelegenheit, einige Punkte des Reformprozesses schwerpunktmäßig zu beleuchten und zugleich einen Ausblick auf den Weg der kommenden Jahre zu werfen.

 

Zunächst einmal können wir den seit Vorstellung des Leitbildes immer wieder aufflackernden Streit, ob denn nun erst die Henne oder erst das Ei dagewesen ist ¿ sprich: erst Kommunalreform und dann Funktionalreform oder umgekehrt ¿ zu den Akten legen.

 

Auf der Basis insbesondere auch der umfangreichen Beratungen und Anhörungen des Ausschusses zu allen Ressortbereichen wurde am 17. Januar 2002 der Antrag der Fraktionen der SPD und der PDS zur Verwaltungs- und Funktionalreform verabschiedet.

 

Er gibt für den weiteren Fortgang der Reform umfangreiche Aufgabenübertragungen vom Land auf die kreisfreien Städte und Landkreise sowie von den Landkreisen auf die gemeindliche Verwaltungsebene vor und bezeichnet diese Aufgabenbereiche konkret.

 

Zudem werden umfangreiche Empfehlungen für die künftige Struktur der Landesverwaltung gegeben. Die teilweise immer noch vorhandene Skepsis, ob die Kommunalreform wirklich mit einer umfangreichen Funktionalreform verbunden sein wird, sollte damit endgültig ausgeräumt sein.

 

Allerdings ist dies kein Ergebnis, auf dem man sich ausruhen könnte. Vielmehr wird die Umsetzung dieser Vorgaben in einzelgesetzliche Vorhaben von der neuen Landesregierung und dem neuen Landtag einen ebenso konsequenten politischen Willen wie in dieser Legislatur erfordern.

 

Die Eckpfeiler für diesen Prozess sind durch die Regelungen des Zweiten Vorschaltgesetzes sowie die zielgerichtete Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses sowie der Arbeitsgruppe Funktionalreform so tief eingeschlagen, dass der Prozess zu einer am Subsidiaritätsprinzip ausgerichteten Landesverwaltung unumkehrbar ist.

 

Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass auch in der jetzt auslaufenden Legislaturperiode bereits 78 Landesbehörden und -einrichtungen aufgelöst, zusammengelegt, umgewandelt oder privatisiert und über 7.000 Stellen eingespart worden sind. Zudem wurde eine erhebliche Anzahl von Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Berichtspflichten aufgehoben.

 

Anrede,

hinsichtlich der parallel stattfindenden kommunalen Gebietsreform bin ich immer noch ein wenig von der Dynamik des ablaufenden Prozesses nach der Vorstellung des Leitbildes im Dezember 1999 überrascht.

 

Mit den drei Vorschaltgesetzen ist heute der ganz überwiegende Teil der damaligen Konzeption gesetzgeberisch umgesetzt. Dies ist für mich um so positiver, als das Leitbild nach seinem eigenen Verständnis lediglich ein fundierter Diskussionsbeitrag sein und als Hilfe und Grundlage für Sachargumentationen dienen sollte. So hatte ich es damals formuliert. Dies sollte meine Bereitschaft ausdrücken, bei überzeugenden Gegenargumenten Veränderungen vorzunehmen.

 

Von daher ist der heutige Stand der kommunalen Gebietsreform im Vergleich zum Leitbild insbesondere durch zwei Abweichungen gekennzeichnet:

 

Hinsichtlich der Stadt-Umland-Problematik haben umfangreiche Datenerhebungen meiner Stabsstelle sowie das Ihnen bekannte Gutachten einen Problemstand ergeben, der eine gesonderte Regelung erforderlich macht.

 

Nach der derzeit laufenden Anhörung zum Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Turowski/Greiving wird in der neuen Legislaturperiode als erster Schritt der staatlichen Phase der Kommunalreform zunächst diese Frage zu entscheiden sein.

 

Angesichts der noch laufenden Anhörung käme eine Aussage zu den dort vorgeschlagenen Lösungen seitens der Landesregierung heute zu früh. Allerdings will ich nicht verhehlen, dass ich Zweifel an der Verträglichkeit verschiedenster nebeneinander stehender Lösungen in einem relativ kleinen Bundesland wie Sachsen-Anhalt hege.

 

Der zweite wesentliche Unterschied des heutigen gesetzgeberischen Sachstandes zur damaligen Leitbildkonzeption ist die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften zu Verbandsgemeinden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mein ursprünglicher Vorschlag des Vorrangs für die Einheitsgemeinde sich als nicht mehrheitsfähig im Landtag herausstellte.

 

Wenn man aber schon ein weiteres mehrstufiges Modell neben der Einheitsgemeinde gerade auch im Hinblick auf sehr dünn besiedelte Gebiete des Landes vorhalten will, kommt man um eine übertragung wesentlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf die bisherige Ebene der Verwaltungsgemeinschaften nicht umhin. Ansonsten wäre dieses Modell nicht "konkurrenzfähig".

 

Insoweit bestand nicht nur mit dem Städte- und Gemeindebund Einigkeit, sondern im Wesentlichen auch mit den Vorstellungen der CDU-Fraktion, die in ihrem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften zum Ausdruck kamen.

 

Ich persönlich halte weiterhin die Einheitsgemeinde für die effektivste und leistungsstärkste Form der kommunalen Selbstverwaltung auf der gemeindlichen Ebene. Ich habe aber akzeptiert, dass gerade für den dünn besiedelten ländlichen Raum ein Alternativmodell gewünscht wird.

 

Im übrigen kann ich feststellen, dass die von der Landesregierung vorgelegten Leitbilder - auch, was die zukünftige Struktur der Landesverwaltung anbetrifft - sich weitgehend durchgesetzt haben. Ich nenne hier nur die wichtigen politischen Weichenstellungen in Bezug auf die Abschaffung der Regierungspräsidien sowie die von mir vorgegebenen Größenordnungen bei der Kommunalreform.

 

Anrede,

 

dass die Kommunalreform auch vor Ort in den Kommunen zunehmend Akzeptanz findet, zeigt nicht nur der Umfang der Antworten auf die regelmäßige Anfrage unseres Kollegen Becker zu kommunalen Zusammenschlüssen im Rahmen der freiwilligen Phase.

 

Seit der ersten Anfrage im April 2000 hat sich der Umfang der Antworten vervielfacht. Nur beispielhaft möchte ich in diesem Zusammenhang die Bildung der Einheitsgemeinden Elbe-Parey, Falkenstein, Huy und Havelberg nennen.

 

Festzuhalten ist auch, dass mit den Landtagswahlen am 21. April in gewisser Weise durchaus eine "Volksabstimmung" zu Fragen der Kommunalreform verbunden ist. Allerdings in einem anderen Sinne, als diese Aussage von interessierter Seite in den letzten Monaten verwendet wird. So finden gleichzeitig mit der Landtagswahl in mindestens 300 Gemeinden Bürgeranhörungen oder Bürgerentscheide zu freiwilligen Zusammenschlüssen im Rahmen der Kommunalreform statt.

 

Das Wort "mindestens" kennzeichnet meinen sensiblen Umgang mit statistischen Daten! Insgesamt ergibt sich für mich auf dieser Basis und aus den vielfachen Beratungen mit den Kommunen vor Ort ein Bild, wonach sich zwei Drittel bis drei Viertel aller Gemeinden im Rahmen der freiwilligen Phase zu gesetzeskonformen neuen Einheiten zusammenschließen werden.

 

Dies bedingt aber, dass der Reformzug nach der Landtagswahl nicht angehalten wird. Eine Reform, die auf jegliche staatliche Phase verzichtet und verschiedenste Strukturmodelle der kommunalen Selbstverwaltung ungeordnet nebeneinander stellen und bestehen lassen will, ist keine Reform, sondern verschlimmert eher noch den status quo.

 

Eine Landesregierung, die diesen Weg beschreiten würde, sähe sich aufgrund der Fakten in kurzer Zeit dem Zwang ausgesetzt, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Wie dies psychologisch vor Ablauf von mehr als zehn Jahren möglich sein soll, wenn man das Thema jetzt von der Tagesordnung nähme, wird mir niemand darlegen können.

 

In diesem Fall würden wir in der Tat, um nochmals mit der MZ zu sprechen, für Jahre " in einem Zirkel des Jammers rotieren" und auf unsere landespolitische Handlungsfähigkeit in diesem zentralen Politikfeld mutwillig verzichten.

 

Anrede,

 

lassen Sie uns stattdessen gemeinsam auf dem begonnenen Weg fortschreiten und das ehrgeizige Werk in der nächsten Legislaturperiode zu Ende führen. Der Zeitrahmen für die notwendige Fortschreibung des Leitbildes, die Gesetzgebung zur Stadt-Umland-Problematik sowie die darauf folgenden Gesetze zur Gemeindegebietsreform und zur Kreisgebietsreform ist, wie allen bekannt, sehr eng gesteckt.

 

Er erfordert von allen Beteiligten eine hohe Disziplin. Die fleißige und effektive Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses, die in seinem Abschlussbericht zum Ausdruck kommt, macht mich optimistisch, dieses ehrgeizige Ziel mit Ihnen zum Wohl des Landes erreichen zu können.

 

Ich danke allen Abgeordneten für die konstruktive Arbeit in den vergangenen Jahren und wünsche mir dies auch für die Zukunft.

 

 

 

 

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