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Pressemitteilungen der Ministerien

Tierschutz für Puten
Ministerium und Geflügelverband schließen Vereinbarung

11.03.2002, Magdeburg – 46

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 046/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 046/02

 

Magdeburg, den 11. März 2002

 

 

Tierschutz für Puten

Ministerium und Geflügelverband schließen Vereinbarung

 

Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt und der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e.V. haben heute in Magdeburg eine Putenvereinbarung unterzeichnet.

Die darin vereinbarten Haltungsbedingungen sichern die Einhaltung von Mindestanforderungen in der Putenhaltung. Der Tierschutzbeirat des Landes hat der Vereinbarung zugestimmt.

 

Agrarminister Konrad Keller: "Wir wollen dass die Putenproduktion auf ethisch vertretbare Weise erfolgt. Den Puten muss die Möglichkeit zu einer gesunden Entwicklung und zu natürlichen Verhaltensweisen gegeben werden, die den Tierschutz- und Tiergesundheitsanforderungen gerecht wird." Die Veterinärbehörden werden die Anforderungen der Putenvereinbarung künftig bei der tierschutzrechtlichen Aufsicht zugrunde legen. Damit liegen erstmals messbare Werte für die Kontrollen vor. Bislang lag die Auslegung des Tierschutzgesetzes im Ermessen der Behörden.

 

Auf europäischer Ebene bestehen noch keine speziellen Rechtsvorschriften für den Schutz von Puten. Deren Haltung richtet sich nach dem nationalen Tierschutzgesetz und den relativ allgemein gehaltenen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Keller: "Wir brauchen eine europäische Regelung für die Haltungs-anforderungen von Puten, die gleiche Bedingungen in allen Mitgliedsstaaten schafft, dafür werden wir uns einsetzen.

Der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e.V. wird dieses Vorhaben wirtschaftsseitig mit den gebotenen Mitteln unterstützen.

 

Der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e. V. strebt den Beitritt jedes Putenhalters im Land Sachsen-Anhalt zur Vereinbarung an.

Der Tierhalter schließt sich gleichzeitig der Eigenkontrolle des Wirtschaftsverbandes Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e. V. an. Durch die Eigenkontrolle soll die Einhaltung der Anforderungen der Vereinbarung sichergestellt werden.

 

Die Putenfleischerzeugung ist ein dynamischer, wettbewerbsfähiger Wirtschaftszweig, dessen mengen- und wertmäßiger Anteil an der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, wächst. Der Markt

für Putenfleisch und ¿erzeugnisse ist, auch angesichts eines nationalen Selbstversorgungsgrades

von lediglich ca. 70 Prozent, aufnahmefähig. Sachsen-Anhalt verfügt über günstige Voraussetzungen

für eine regionalisierte Putenfleischererzeugung und ¿verarbeitung. Es sind Ressourcen an Fachkräften, Futtermitteln und Dungverwertungsflächen vorhanden.

 

In Sachsen-Anhalt werden derzeit ca. 642 000 Puten in 28 Betrieben mit mehr als 1 000 Tierplätzen gehalten (Quelle: nach Angaben der für den Tierschutz zuständigen Behörden)

 

 

Auszüge aus der Vereinbarung:

 

Mindestens zweimal täglich ist folgendes zu überprüfen:

 

 

das Wohlbefinden der Tiere,

die Wasser- und Futterversorgung,

die Beschaffenheit der Einstreu,

die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen zur Sicherstellung

 

 

- der Lüftung,

- der Wasser- und Futterversorgung sowie

- der Beleuchtungseinrichtung.

 

Es ist ein Hygiene- und in Absprache mit dem betreuenden Tierarzt ein Gesundheitsprogramm durchzuführen.

Die Lüftungseinrichtung muss die Tiere auch bei starker Hitze mit ausreichend frischer Luft

versorgen. Der Ammoniakgehalt in der Stallluft darf 20 ppm dauerhaft nicht überschreiten; ein Maximalgehalt von 10 ppm ist anzustreben.

Der Tierbestand ist monatlich vom betreuenden Tierarzt zu überprüfen und für die Behörden zu dokumentieren.

Die Besatzdichte muss so geplant werden, dass während der gesamten Haltung der Tiere

- alle Tiere, Futter und Wasser leicht erreichen können,

- die Tiere sich bewegen und normale Verhaltensmuster ausüben können,

- jedes Tier, das sich von einer eng begrenzten zu einer freien Fläche bewegen möchte,

die Möglichkeit dazu hat.

 

Es ist vorgesehen, die vereinbarten Anforderungen dem wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisstand folgend regelmäßig anzupassen.

Daher sind zielorientierte Untersuchungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Puten, insbesondere

 

 

zum Angebot von Beschäftigungsmaterial,

zur Strukturierung des Stalles einschließlich Kaltscharraum (Außenklimastall),

zur Besatzdichte unter Einbeziehung des Tierverhaltens sowie

der Stallklimagestaltung,

 

- zur Optimierung der Haltungsverfahren, insbesondere

·

des Futtermitteleinsatzes,

·

der Arzneimittelverwendung und

·

der Bestandsüberwachung,

- zu den Emissions- und Immissionswirkungen der Putenhaltungen

durchzuführen

 

 

Rückfragen an Annette Schütz

 

 

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