Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Betreuung von Sexualstraftätern nach Haftentlassung: Sachsen-Anhalt setzt auf mehr Sicherheit durch ambulante Nachsorge - Flächendeckendes Angebot

07.03.2002, Magdeburg – 16

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 16/02

 

Magdeburg, den 7. März 2002

Betreuung von Sexualstraftätern nach Haftentlassung: Sachsen-Anhalt setzt auf mehr Sicherheit durch ambulante Nachsorge - Flächendeckendes Angebot

Magdeburg/Wiesbaden (MJ). Sachsen-Anhalt will sich noch intensiver um die Betreuung von therapierten Sexualstraftätern nach verbüßter Haftstrafe kümmern, um Wiederholungstaten und Rückfälle zu verhindern. Zum Schutz der Bevölkerung müssten alle Möglichkeiten zur Rückfallvermeidung ausgeschöpft werden, sagte Justiz-Staatssekretärin Mathilde Diederich am Donnerstag in Wiesbaden. In Sachsen-Anhalt soll dafür ein landesweites Netz von Nachsorgemaßnahmen aufgebaut werden. Es sei wichtig, Gefangene auch nach der Entlassung aus einer sozialtherapeutischen Anstalt weiter zu betreuen, um ihnen gerade in der Bewährungszeit außerhalb der strikten Haftkontrollen Hilfe und Aufsicht zu geben, betonte die Staatssekretärin. Nur so könnten ein dauerhafter Behandlungserfolg gewährleistet und erneute Straftaten verhindert werden. Die während der Haftzeit erzielten Therapieerfolge sollten mit den Nachsorgemaßnahmen gesichert und verstärkt werden, fügte sie hinzu.

Eine Expertenkommission der Bundesländer Hessen und Sachsen-Anhalt hatte in den vergangenen Monaten ein Konzept für die nachgehende Betreuung von Gefangenen, die in einer sozialtherapeutischen Anstalt behandelt wurden, erarbeitet. Das Konzept wurde am Donnerstag in Wiesbaden den Justiz-Staatssekretären beider Bundesländer übergeben. Die Expertenkommission arbeitete unter dem Vorsitz des Richters am Bundesgerichtshof, Axel Bötticher.

Mit dem sachsen-anhaltischen Konzept soll die Nachsorge bei dem Sozialen Dienst der Justiz angesiedelt werden. Der Soziale Dienst der Justiz verfügt im Land über ein flächendeckendes Angebot und ist an 37 Orten vertreten. "Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern können wir auf ein dicht geknüpftes Netz des Sozialen Dienstes zurückgreifen", unterstrich Diederich. Bei Bedarf sollen die aus der Sozialtherapie entlassenen Straftäter auch in ihrem neuen sozialen Umfeld aufgesucht werden. "Damit stellen wir die Nachsorge auch in entlegenen Regionen des Landes sicher und erreichen auch jene, die von sich aus keine Betreuungsstellen aufsuchen würden", sagte Diederich.

In bestimmten Fällen sei eine verlässliche Risikoeinschätzung nur möglich, wenn der entlassene Gefangene in seinem privaten Umfeld erlebt wird, fügte sie hinzu.

Im Rahmen der Nachsorge sind wöchentliche Einzelgespräche, teilweise mit dem sozialen Umfeld, sowie Gruppentherapien geplant. In den Gruppen sollen Rückfallszenarien aufgebaut und konkrete Verhaltensmuster trainiert werden. Außerdem ist ein telefonischer Bereitschaftsdienst geplant, der rund um die Uhr besetzt ist. Desweiteren sei angedacht, im Vollzug begonnene Therapien mit Unterstützung externer Fachleute fortzusetzen

Nach Meinung der Experten beträgt die Nachbetreuungszeit durchschnittlich fünf Jahre. Die Gefahr von Rückfällen sei bei Sexualstraftätern deutlich länger als bei anderen Straftätern, meinte Diederich. Um die Nachsorge personell abzusichern, sollte der Soziale Dienst der Justiz ab dem kommenden Jahr personell verstärkt werden.

Diederich verwies darauf, dass die Bundesländer nach den gesetzlichen Regelungen spätestens ab dem kommenden Jahr Sozialtherapeutische Anstalten zur Behandlung von verhaltensauffälligen Straftätern einrichten müssen. Sachsen-Anhalt habe sich mit der Sozialtherapeutischen Anstalt (Sotha) in Halle nicht nur frühzeitig für die Behandlung von therapiefähigen Straftätern eingesetzt. "Wir gehen jetzt noch einen Schritt weiter und stellen sicher, dass Sexualstraftäter auch nach Haftverbüßung zum Schutz der Bevölkerung umfassend betreut werden", betonte die Staatssekretärin.

Zu Ihrer Information: Nicht therapiefähige Straftäter werden generell nicht in einer Sozialtherapeutischen Anstalt behandelt. Mit dem am 22. Februar vom Landtag verabschiedeten Gesetz zur Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen ist sichergestellt, dass Straftäter, denen in mehreren Gutachten eine besondere Gefährlichkeit attestiert wurde, auch nach Haftverbüßung sicher untergebracht werden können.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an:

Susanne Hofmeister, Telefon: (0391) 567 - 6235

 

Impressum:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstr. 40 - 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de