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Bundesrat berät über Alkoholverbot für junge Fahrer
Sachsen-Anhalt und Brandenburg unternehmen neuen Vorstoß für mehr Verkehrssicherheit
28.02.2002, Magdeburg – 0
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und des Ministeriums des Innern
Magdeburg, den 28. Februar 2002
Bundesrat berät über Alkoholverbot für junge Fahrer
Sachsen-Anhalt und Brandenburg unternehmen neuen Vorstoß für mehr Verkehrssicherheit
In der Sitzung des Bundesrates am morgigen Freitag unternehmen die Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg einen neuen Vorstoß für mehr Verkehrssicherheit für die Zielgruppe junge Autofahrer. Ziel des gemeinsamen Antrages ist eine änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die den Inhabern eines Führerscheins auf Probe das Fahren unter Alkoholeinfluss völlig untersagt.
"Autofahren und Alkohol - das passt in keinem Fall zusammen, weder für junge noch für ältere Autofahrer", erklärten Verkehrsminister Jürgen Heyer und Innenminister Manfred Püchel (beide SPD) heute übereinstimmend in Magdeburg. Am Ziel eines generellen Verbots von Alkohol am Steuer halte Sachsen-Anhalt deshalb fest, auch wenn es dafür derzeit keine Mehrheit unter den Ländern gebe. "Aber für den Bereich der Fahranfänger gibt es politischen Spielraum und Rückenwind von der Europäischen Kommission. Diese Situation wollen wir nutzen", so Verkehrsminister Heyer.
Nach allen vorliegenden Erkenntnissen ist die Gruppe der Fahranfänger überproportional an Unfällen mit Personenschäden, insbesondere auch an Unfällen unter Alkoholeinfluss beteiligt. Mit der Herabsetzung des Grenzwertes für die Alkoholkonzentration soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Fahranfänger durch Alkoholgenuss einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Wahrnehmungsstrategien und die Routine der Fahrzeugbeherrschung sind bei ihnen noch im Aufbau begriffen; ihre Fähigkeiten können sie oft noch nicht richtig einschätzen. Innenminister Püchel: "Für Fahranfänger müssen wir jede zusätzliche, vermeidbare Beeinträchtigung ausschließen. Deshalb ist ein absolutes Alkoholverbot angesichts der Gefährdungen auch für die anderen Verkehrsteilnehmer gerechtfertigt und ein wirksamer Beitrag zur Senkung der Unfallzahlen."
Für den Fall, dass der Antrag auf 0,0 Promille für junge Fahrer morgen im Bundesrat keine Mehrheit findet, beantragen die beiden Länder eine Promillegrenze von 0,3 für diese Gruppe. Damit werden auch mögliche andere Ursachen für geringe Blutalkoholmengen, etwa durch Medikamenteneinnahme oder Lackiererarbeiten, ausgeschlossen.
Martin Krems
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr
Matthias Schuppe
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