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Pressemitteilungen der Ministerien

Zehnjähriges Bestehen der Gerichte in Sachsen-Anhalt/ Ministerpräsident Höppner: "Rechtsstaat ist kein Geschenk, sondern Prozess, an dem gearbeitet werden muss"

28.02.2002, Magdeburg – 145

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 145/02

 

Magdeburg, den 28. Februar 2002

 

Zehnjähriges Bestehen der Gerichte in Sachsen-Anhalt/ Ministerpräsident Höppner: "Rechtsstaat ist kein Geschenk, sondern Prozess, an dem gearbeitet werden muss"

"Dass nur zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verfassung und der Einführung der Gerichtsbarkeiten neuer Ordnung unser Gemeinwesen ¿funktioniert¿, dass demokratische Verhaltensweisen eingeübt sind und von der grossen Mehrheit aller Bürger akzeptiert werden, stellt eine ganz enorme Leistung dar ¿ und zwar nicht nur derer, die am Aufbau der neuen Strukturen mitgewirkt haben, sondern auch und vor allem derer, die sich auf sie eingelassen haben. Der Rechtsstaat ist kein Geschenk, sondern ein Prozess, an dem gearbeitet werden muss und der ohne die Beteiligung der Mehrheit seinen Sinn verliert." Das sagte heute Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner in Magdeburg auf der Festveranstaltung anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Gerichte in Sachsen-Anhalt.

Höppner dankte allen Richterinnen und Richtern und Mitarbeitern der Gerichte für die Arbeit der vergangenen Jahre: "Es war insbesondere in den Anfangsjahren eine nicht immer ganz leichte Tätigkeit. Es waren Engagement über das übliche Maß hinaus und auch eine Portion Enthusiasmus nötig. Sie haben sich dieser Herausforderung gestellt. Sie haben ¿ jeder an seinem Platz ¿ dazu beigetragen, eine leistungsfähige, gut funktionierende Gerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt aufzubauen."

Nach der Wende habe man sich bewusst für eine "Vollverfassung", eine vollständige Landesverfassung mit eigenen Grundrechten, Einrichtungsgarantien und Staatszielen entschieden, betonte der Regierungschef. Die wichtigsten Elemente des Rechtsstaatsprinzips seien daher in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt enthalten: die prinzipielle Gewährleistung persönlicher Grundrechte, die Gewaltentrennung, das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der Grundsatz der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns, der Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt.

Eine zentrale Herausforderung der Zukunft liege darin, so Höppner weiter, zu klären, was Staat und Verfassung dazu beitragen können, um die Grundüberzeugungen und Prinzipien, auf denen auch das Grundgesetz beruht, zu bewahren und zukunftsgerichtet fortzuentwickeln. Höppner: "Wir werden herauszufinden haben, was veränderungsbedürftig ist und was zum Grundbestand einer menschlichen Gesellschaft gehört, den wir nicht aufgeben dürfen. Wir werden auch überlegen müssen, welche Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Chancen die Zivilgesellschaft hat, was originär und bleibend dem Verfassungsstaat obliegt und ob und wie das beiderseitige Engagement zusammengeführt werden kann."

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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