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Pressemitteilungen der Ministerien

Kommunales Investitionsprogramm startet / Finanzminister Gerhards: Alle Kommunen und Landkreise sind eingeladen, dieses Angebot zu nutzen

27.02.2002, Magdeburg – 8

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 08/02

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 08/02

 

Magdeburg, den 27. Februar 2002

 

 

Kommunales Investitionsprogramm startet / Finanzminister Gerhards: Alle Kommunen und Landkreise sind eingeladen, dieses Angebot zu nutzen

 

Ab sofort können sachsen-anhaltische Kommunen am Kommunalen Investitionsprogramm 2002 des Landes teil nehmen. Darüber informierte Finanzminister Wolfgang Gerhards heute den Finanzausschuss des Landtages. "Unser Ziel war es, ein Programm auf die Beine zu stellen, das den Kommunen größtmögliche Handlungsfreiheit lässt. Das ist gelungen. Nun lade ich die Kommunen und Landkreise ein, dieses Angebot zu nutzen."

Die Antragsformulare können beim Landesförderinstitut (LFI) abgerufen werden und stehen dort im Internet unter der Rubrik Förderung/Wirtschaft bereit (www.lfi-lsa.de). Außerdem bekommen Kommunen und Landkreise die Antragsformulare noch diese Woche per Post zugestellt.

 

Das Investitionsprogramm in einer Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro soll Städten, Gemeinden und Landkreisen dringend benötigte Investitionen ermöglichen. Der Aufteilungsschlüssel orientiert sich an den bisherigen IfG-Zuweisungen.

 

Das Programm lässt einen sehr weitreichenden Einsatz der Mittel zu. Ausgenommen sind nur reine Reparatur- und Unterhaltungsausgaben.

Zum Beispiel können über das Investitionsprogramm finanziert werden:

- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

- Abfallwirtschaft

- Stadt- und Dorferneuerung einschließlich touristischer Infrastruktur

- infrastrukturelle Maßnahmen im Rahmen der Baulanderschließung, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen sind (z.B. für öffentliche Wege)

-kommunale Verkehrsinfrastruktur einschließlich öffentlicher Personennahverkehr

- Maßnahmen zur Energieeinsparung und Sanierung bestehender Fernwärmenetze

- soziale und kulturelle Infrastruktur

- Verwaltungs- und Telekommunikationsinfrastruktur

Das LFI prüft die Kreditanträge und die Voraussetzungen für eine Darlehensgewährung und zahlt die Mittel aus. Das Darlehen kann grundsätzlich auch zusammen mit anderen Fördermitteln eingesetzt werden. Es wird auch für Maßnahmen ausgereicht, die ab dem 1. Januar 2002 begonnen haben.

Das Land übernimmt die Zinszahlung für das Programm, das eine Laufzeit von zehn Jahren hat. Außerdem übernimmt es für die ersten drei Jahre (2003-2005) die Tilgung. Die Tilgung ab dem Jahr 2006 wird im Rahmen einer Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) geregelt.

Der Minister betonte, dass das Land damit Bedingungen geschaffen hat, die sicherstellen, dass Probleme bei der kommunalaufsichtlichen Genehmigung der Kredite in aller Regel ausgeschlossen seien.

 

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