Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Innenminister Dr. Manfred Püchel anlässlich des Festaktes zur Ernennung von 350 lebens- und berufserfahrenen Beamtinnen und Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes zu Kommissaren

27.02.2002, Magdeburg – 30

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 030/02

 

Magdeburg, den 27. Februar 2002

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Innenminister Dr. Manfred Püchel anlässlich des Festaktes zur Ernennung von 350 lebens- und berufserfahrenen Beamtinnen und Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes zu Kommissaren

Hier Auszüge seiner Rede:

 

Wir sind heute hier, an der Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt, zusammengekommen, um im Rahmen dieses feierlichen Festaktes und in dessen Anschluss 350 Polizeivollzugsbeamtinnen und ¿beamten den Bescheid über die Befähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst auszuhändigen und sie zu Kommissarinnen und Kommissaren zu ernennen.

 

Ich komme natürlich jedes Mal gerne nach Aschersleben an die Fachhochschule der Polizei. Regelmäßig habe ich die ehrenvolle Aufgabe junge hoffnungsvolle Beamtinnen und Beamte, die das strenge Auswahlverfahren der Fachhochschule gemeistert haben, zu vereidigen.

 

Die heutige Veranstaltung setzt allerdings neue Maßstäbe, wer weiß vielleicht kann sie zu einer festen Größe im Veranstaltungskalender der Fachhochschule der Polizei werden.

 

Als meine Mitarbeiter anfragten, ob mein Terminkalender es gestattet, diesen Festakt mitzugestalten und ausgewählten Polizeivollzugsbeamtinnen und ¿beamten die Laufbahnbefähigungsfeststellungen und Ernennungsurkunden auszuhändigen, war ich erstaunt, dass man befürchtete, ich ließe mir dies aufgrund anderer Verpflichtungen nehmen.

 

Dies gilt um so mehr, als ich hier die Gelegenheit nutzen möchte nachdrücklich klarzustellen, dass gerade auch die lebens- und berufserfahrenen Beamtinnen und Beamten in der Landespolizei Garant erfolgreicher polizeilicher Arbeit der letzten Jahre sind.

 

Dieses Aufstiegsverfahren war, wie Sie alle mehr oder weniger erfahren haben, in vielerlei Hinsicht auch ein Kraftakt, der natürlich mit einem Festakt zum Abschluss gebracht werden muss .

 

Um den Weg für das Aufstiegsprogramm in diesem Umfang ebnen zu können, mussten einige Hürden überwunden und Stolpersteine beseitigt werden. Das Ergebnis war das Konzept zur Weiterentwicklung der Polizeipersonal- und Stellenstruktur 2010 (KOPPS).

 

Mit dem Aufstiegsprogramm 2001/2002 für lebens- und berufserfahrene Polizeivollzugsbeamtinnen und ¿ beamte als erstem Teil aus KOPPS knüpfen wir an die Erfahrungen mit dem Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst in den Jahren 1995 bis 1998 an. Es konnten damals im Rahmen des Polizeikonzeptes 2000 insgesamt 203 Beamtinnen und Beamte zum Aufstieg zugelassen und deren Befähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst festgestellt werden.

 

Damit wird die außergewöhnliche Dimension des Aufstiegsprogramms 2001/ 2002 nochmals deutlich. Wir ernennen 350 Beamte zu Kommissarinnen und Kommissaren.

 

Mit dem Aufstiegsprogramm sollte der Stellenanteil im gehobenen Polizeivollzugsdienst erhöht werden. Zugleich sollten leistungsstarke und motivierten lebens- und berufserfahrene Beamte in sachgerechter Art und Weise aufsteigen.

 

Die positiven Erfahrungen aus dem ersten Aufstiegsprogramm haben die Prognose bestätigt, dass die lebens- und berufserfahrenen Polizeivollzugsbeamtinnen- und -beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes, die am Aufstiegsverfahren erfolgreich teilgenommen haben, den Anforderungen der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes gerecht werden.

 

Ich freue mich, dass auf der Grundlage des Konzeptes zur Weiterentwicklung der Polizeipersonal- und Stellenstruktur dieser Weg auf der Grundlage des Haushaltes 2001 und 2002 beschritten werden kann.

 

Betrachtet man die Ausgangslage im Jahr 1991 war der damalige Personalkörper der Landespolizei aufgrund der überproportionalen Abgänge von über 50-Jährigen nach der Wiedervereinigung durch eine inhomogene Altersstruktur geprägt.

 

Hinzu kam eine nicht durchgängige Personalzuordnung nach Vollzugs- und Verwaltungsaufgaben. In der Folge erledigten oft Polizeivollzugsbeamte Verwaltungsaufgaben während gleichzeitig Verwaltungsbedienstete auf Planstellen des Polizeivollzugsdienstes geführt wurden. Bereits im ersten Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt 1991 kam durch die Ausweisung als nicht wiederbesetzbare Stellen die Notwendigkeit zum Personalabbau zum Ausdruck, wobei der gebotene Personalabbau durch Einsparung von Stellen in Folge altershalber ausgeschiedener Bediensteter erreicht werden sollte.

 

Mit dem Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt 1992 wurden 1200 Stellen als nicht wieder besetzbar ausgewiesen. Damit war klar, dass wir etwas unternehmen mussten, um den Personalbedarf dem gegenwärtigen Sicherheitsniveau anzupassen.

 

Es ist uns mit dem Polizeikonzept 2000 im Haushalt 1995 gelungen, die erforderliche Polizeistärke mit einem Polizeivollzugsbeamten pro 340 Einwohner festzulegen und dies auch bis zum heutigen Tage fortzuschreiben. Viele Bundesländer müssen mit einer viel geringeren Polizeidichte arbeiten.

 

Weiter mussten wir die Grundlage legen für die Erhöhung der Präsenz durch die Verlagerung polizeivollzugsfremder Aufgaben in den Verwaltungsbereich und damit einhergehend die Entlastung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten von Verwaltungsaufgaben.

 

Zusätzlich waren Ausbildungsstellen zu schaffen, um eine ausgewogene Altersverteilung durch jährliche Einstellungen trotz fehlender natürlicher Abgänge zu erreichen. Das heißt, es wurden über den Bedarf hinaus zusätzliche Ausbildungsstellen geschaffen.

 

Das Polizeikonzept 2000 sieht zudem einen Abbau von 1258 Stellen vor, die den Tarifbereich betreffen. Die nicht wieder besetzbaren Stellen wurden den überhangbereichen zugeordnet. Die konsequente Realisierung hatte in den vergangenen Jahren zu einem Stellenabbau im großen Umfang geführt. In der Polizeiverwaltung sind noch 640 kw-Vermerke zu realisieren. Durch den Einsatz modernster Technik führt dies nicht zu Schwierigkeiten im Alltag.

 

Die Hausaufgaben aus dem Polizeikonzept 2000, die wir uns selbst und insbesondere auch der Finanzminister und natürlich der Haushaltsgesetzgeber in sachgerechter Weise aufgegeben haben, haben wir also zu großen Teilen erfüllen können.

 

Als besonderes Ziel haben wir uns die Erhöhung des Anteils des gehobenen Polizeivollzugsdienstes gesetzt.

 

Im Rahmen des Personalkonzeptes 2000 wurde zur Erhöhung des Anteils des gehobenen Dienstes das erste Aufstiegskonzept entwickelt. Insbesondere in den Jahren 1999 und 2000 konnte aufgrund der angespannten Haushaltslage das Aufstiegsprogramm noch nicht fortgeführt werden.

 

Entscheidend für die Fortführung des Aufstiegsprogramms im Rahmen der Weiterentwicklung des Personalentwicklungskonzeptes der Polizei war, dass dem Landtag ein Konzept vorgelegt werden konnte, das im Stellenplan die Voraussetzungen zur Realisierung der Personalentwicklung in der Landespolizei schafft, durch Stellenhebungen und Neueinstellungen.

 

Es ist uns in den Jahren 2001 und 2002 gelungen zur Finanzierung der Stellenhebungen und Neueinstellungen, 50% der mit dem durch Planstellenabbau aufgrund von Altersabgängen im großem Umfang verbundenen Personalkosteneinsparungen einzusetzen. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, die innere Struktur des Personals dem Durchschnittswert der anderen Bundesländer anzupassen.

 

Das Land Sachsen-Anhalt liegt bezüglich des Verhältnisses vom mittleren zum gehobenen Dienst im bundesweiten Bereich im unteren Bereich. Die Tätigkeiten im Polizeivollzugsdienst sind aber überwiegend dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Die meisten der anderen Bundesländer haben sich bereits für eine zweigeteilte Laufbahn entschieden. Das Land Sachsen- Anhalt hält nach wie vor am mittleren Polizeivollzugsdienst fest. Unser Ziel ist es die strukturellen Probleme in realistischer und ¿ wie man heute hier eindrucksvoll sieht - umsetzbarer Art und Weise dauerhaft in den Griff zu bekommen.

 

Nach unseren personalplanerischen Vorstellungen soll der Planstellenanteil des gehobenen Dienstes kontinuierlich von derzeit knapp einem Drittel auf rund 70 % im Jahr 2010 steigen.

 

Vor diesem Hintergrund konnten die Stellunghebungen in den Haushaltsplänen 2001 und 2002 bereits für das Aufstiegsprogramm genutzt werden. Die strukturell bedingte Reduzierung der Planstellen im mittleren Polizeivollzugsdienst korrespondiert dann mit der Erhöhung im gehobenen Dienst.

 

Ich habe mich dazu entschlossen, offensiv - neben der kontinuierlichen Einstellung von jungen Nachwuchskräften zur Sicherung einer homogenen Alterstruktur - verstärkt Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen. Dies gilt natürlich auch für das dreijährige Aufstiegsverfahren.

 

An dieser Stelle sei mir der Einschub gestattet, dass ich die hier anwesenden Behörden- und Einrichtungsleiterinnen- und -leiter auffordere: Ermuntern und überzeugen Sie auch Ihre jungen, guten und motivierten Nachwuchskräfte im mittleren Polizeivollzugsdienst, sich für das dreijährige Studium an der Fachhochschule zu bewerben. Es bekümmert mich, wenn ich mir berichten lassen muss, dass die hier vorhandenen Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft werden. Machen Sie deutlich, dass die Polizei auch in Zukunft in vielfältiger Art und Weise leistungsstarke Beamtinnen und Beamte fördert und unterstützt.

 

Die positiven Erfahrungen mit dem vorangegangenen Aufstiegsprogramm für lebensältere und berufserfahrene Beamtinnen und Beamte haben mich in meiner Auffassung bestärkt, dass es ein machbarer und richtiger Ansatz ist, ein Aufstiegsprogramm anzubieten.

 

Erfreut war ich über die große Resonanz auf die Ausschreibung im April letzten Jahres. Auf die Ausschreibung für das Aufstiegsverfahren der über 41-Jährigen mit sechsmonatiger theoretischer Einführungszeit an der Fachhochschule der Polizei, schriftlicher und mündlicher Prüfung und Prüfungsgespräch haben sich 515 Beamtinnen und Beamte beworben. Für den Aufstieg der über 50-Jährigen waren es 309 Beamte und Beamtinnen.

 

Im vergangenen Jahr konnten bereits 76 Bewerber von der Fachhochschule der Polizei zum Aufstieg mit Einführungszeit und Prüfung zugelassen werden. Ab August 2001 erfolgte dann die sechsmonatige Einführungszeit an der Fachhochschule der Polizei, die mit Leistungsprüfungen und einem Prüfungsgespräch endete.

 

Wie ich mir habe berichten lasse, ist dieser erste "Kommissarslehrgang" teilweise kräftig ins Schwitzen geraten und wurde insbesondere in Strafrecht/Strafverfahrensrecht, Polizei- und Verwaltungsrecht, Kriminalistik und Einsatzlehre auf Herz und Nieren geprüft. Dies spricht meines Erachtens für die anspruchsvolle Ausbildung an der Fachhochschule der Polizei. Letztlich ist alles gut verlaufen und Sie konnten die Prüfungen alle erfolgreich bestehen. Hierzu meinen herzlichen Glückwunsch.

 

Die Auswahlkommission der Fachhochschule der Polizei hat weiter 274 Bewerber der Gruppe der über 50- Jährigen als geeignet für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienst angesehen und zum Aufstieg zugelassen, so dass heute insgesamt 350 Beamtinnen und Beamte zu Kommissaren ernannt werden können. Damit werden Ihre Lebens- und Berufserfahrung und Ihre bisher erbrachten Leistungen honoriert.

 

Ich wünsche Ihnen für Ihr berufliches Fortkommen in der neuen Laufbahn ausdrücklich alles Gute. Gleichzeitig möchte ich Sie ermuntern nicht - bildlich gesprochen - stehen zu bleiben. Insbesondere in der Landespolizei wird Leistung und Engagement honoriert. Dies setzt wie in jedem Beruf lebenslanges Lernen voraus.

 

Scheuen Sie nicht vor beruflichen Veränderungen zurück. Auch wenn viele von Ihnen jetzt Ihre bisherigen Aufgaben wieder übernehmen, sollten Sie sich mit dem Gedanken anfreunden sich neuen Aufgaben zu stellen.

 

Ich habe mich bei der Initiierung des Aufstiegprogrammes von dem Gedanken leiten lassen, dass der Personalkörper der Landespolizei eine gesunde Mischung von jungen Nachwuchskräften und motivierten lebens- und berufserfahrenen Beamten aufweist. Jeder für sich kann seine Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen und in den Polizeibehörden und ¿einrichtungen speziell in der Laufbahn des gehobenen Dienstes weiter gezielt gefördert werden. Auf der Grundlage einer solchen gesunden Mischung hoffe ich natürlich, dass die Polizei in Sachsen-Anhalt ihre Erfolgsstory auch zukünftig weiter schreiben kann.

 

In der letzten Woche konnte ich ¿ wie Sie sicher der Presse entnommen haben- die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2001 vorstellen. Zum sechsten Mal hintereinander konnte dabei im Land ein Rückgang bei den Straftaten und eine Erhöhung der Aufklärungsquote verzeichnet werden. Die Aufklärungsquote liegt bei nunmehr hervorragenden 55,2 Prozent.

 

ähnlich positiv stellt sich die Verkehrsunfallbilanz für das Jahr 2001 dar. Es ist die beste Unfallbilanz seit dem Bestehen unseres Landes. Die Straßen waren noch nie so sicher wie heute. Die positive Unfallentwicklung der letzten Jahre hat sich in erfreuerlicher Weise fortgesetzt.

 

Kurzum, unsere Ergebnisse können sich sehen lassen.

 

Dennoch dürfen wir in unserem gemeinsamen Bemühen Sicherheit zu gewährleisten und Kriminalität zu bekämpfen nicht nachlassen. Wir müssen weiter an einem Strang ziehen.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der tragischen Ereignisse des 11. September 2001 wird deutlich, dass unsere gemeinsame Aufgabe Sicherheit zu gewährleisten, neu definiert werden muss.

 

Ich bin der festen überzeugung, dass wir für die Aufgaben der Zukunft gut gerüstet sind und diese mit Engagement, Motivation und Leistungsbereitschaft gemeinsam bewältigen.

 

 

Impressum:

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Halberstädter Straße 1-2

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516

Fax: (0391) 567-5519

Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de