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Pressemitteilungen der Ministerien

Initiative für bessere Zahlungsmoral: Nach Beratung mit Kammern und Verbänden bringt Sachsen-Anhalt Gesetzentwurf in Bundesrat ein

26.02.2002, Magdeburg – 133

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 133/02

 

Magdeburg, den 26. Februar 2002

 

Initiative für bessere Zahlungsmoral: Nach Beratung mit Kammern und Verbänden bringt Sachsen-Anhalt Gesetzentwurf in Bundesrat ein

Sachsen-Anhalt wird seine Gesetzesinitiative für eine bessere Zahlungsmoral am 01. März 2002 in den Bundesrat einbringen. "In den Gesprächen mit den Kammern und Verbänden der Bauwirtschaft sind unsere Vorschläge auf große Zustimmung gestoßen", begründete Wirtschaftsministerin Katrin Budde (SPD) am Dienstag die Entscheidung des Landeskabinetts. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, ergänzte Justizminister Manfred Püchel (SPD). Daher werde Sachsen-Anhalt schnellstmöglich reagieren und die Initiative der Länderkammer bereits auf der nächsten Sitzung zuleiten.

Budde nannte die ebenfalls für den 01. März angekündigte gemeinsame Initiative der Bundesländer Sachsen und Thüringen "wenig tauglich". Die Vorschläge sind wegen der Auswirkungen auf die Baufinanzierung ohne Einbindung der Kreditwirtschaft kaum umsetzbar. Zudem führten beispielsweise die Möglichkeiten zum Ausbau eingebauter Materialien zum Chaos und werde alle, die an einer zügigen Fertigstellung der Bauten interessiert sind, nicht zufriedenstellen. Außerdem sei nach rechtsstaatlichen Prinzipien auch für die Wegnahme bereits eingebauter Materialien eine gerichtliche Entscheidung notwendig, die Zeit in Anspruch nimmt.

Budde zufolge greift der Gesetzesentwurf auf, was in den Anhörungen als "zur Problemlösung Erforderliches und in absehbarer Zeit Machbares" diskutiert wurde. Sachsen und Thüringen betrieben mit einer Vielzahl nicht in das derzeitige Rechtssystem passender Maßnahmen Aktionismus, betonte Püchel. "Wir hingegen wollen das seit anderthalb Jahren geltende Recht für die Bauhandwerker praktikabler machen", unterstrich er.

Kernstück des Gesetzesentwurfes aus Sachsen-Anhalt ist die bessere Absicherung der Bauhandwerker vor Insolvenz des Bauherren oder Generalunternehmers. Dafür sollen die bisherigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 648a BGB) entsprechend geändert werden. Die so genannte Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ¿ bei der Banken für die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bürgen ¿ soll zu einem echten Anspruch umgestaltet werden, der vom Bauhandwerker auch nach Abnahme der Leistungen und zur Absicherung seiner Forderung auf dem Klageweg durchgesetzt werden kann.

Das Vorleistungsrisiko der Handwerker soll dadurch gemindert werden, dass der Anspruch auf Abschlagszahlungen erweitert wird und vollstreckbare Titel schneller erlangt werden können. Nunmehr kann der Bauhandwerker auf jede abrechenbare Teilleistung Abschlagszahlungen verlangen. Eine deutliche Erleichterung für die Baunhandwerker ist auch, dass sie nunmehr ein Auskunfsrecht darüber haben, wann der Generalunternehmer vom Auftraggeber Geld bekommen hat. Im Falle der Auskunftsverweigerung wird der Anspruch des Bauhandwerkers automatisch fällig und der Handwerker kann sofort klagen.

Justizminister Püchel äußerte die Hoffnung, dass Sachsen-Anhalts Bundesratsinitative noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. "Wenn der Entwurf von all jenen im Bund und den Ländern unterstützt wird, die den Bauhandwerkern wirklich helfen wollen, könnte das Gesetz von Bundestag und Bundesrat noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden", appellierte der Minister.

Beide Minister haben den Kammern und Verbänden in den Gesprächen zugesichert, dass bei Verhandlungen über ein einheitliches Bauvertragsrecht (die über die jetzige Initiative hinausgehen) weitergehende Forderungen der Wirtschaft von der Landesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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