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Pressemitteilungen der Ministerien

Landtagsentscheidung über Gesetz zur Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen/ Püchel: Gesetz schützt Allgemeinheit vor Gefahren

22.02.2002, Magdeburg – 12

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 12/02

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 12/02

 

Magdeburg, den 22. Februar 2002

 

Landtagsentscheidung über Gesetz zur Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen/ Püchel: Gesetz schützt Allgemeinheit vor Gefahren

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizminister Manfred Püchel (SPD) hat den Gesetzesentwurf der Landtagsfraktionen von SPD und CDU für ein Unterbringungsgesetz besonders rückfallgefährdeter Personen verteidigt. Ziel des Gesetzesentwurfes sei, erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, betonte der Minister am Freitag während der Landtagsdebatte. Somit leiste das zu verabschiedende Gesetz einen wichtigen Beitrag für den Opferschutz. Es könne nicht sein, dass das Recht auf Freiheit höher bewertet werde als der Schutz potenzieller Opfer vor schweren Straftaten.

Das Gesetz greife dort, wo die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßregelvollzug nicht vorliegen, aber aufgrund der Persönlichkeitsstruktur von dem Betroffenen auch nach Ablauf der Haftzeit eine aktuelle und erhebliche Gefahr ausgeht. Der Schutz der Allgemeinheit basiere auf Erfahrungen, die nur während der Haftzeit des Gefangenen gewonnen werden konnten, fügte der Minister hinzu.Der sich nach Haftverbüßung anschließende Freiheitsentzug sei das letzte Mittel, um die Bürgerinnen und Bürger und letztlich auch die rückfallgefährdeten Personen vor sich selbst zu schützen, unterstrich Püchel.

Er verwies darauf, dass es im Sinne des Strafgesetzbuches noch keine bundesgesetzlichen Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gibt. Sachsen-Anhalt sei jedoch nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für eine aktuelle Gefahrenabwehr zuständig.

Der Minister betonte, dass die letztendliche Entscheidung über die Unterbringung rückfallgefährdeter Personen von unabhängigen Gerichten gefällt wird. Zuvor habe ein Sachverständiger die aktuelle und besondere Gefährlichkeit im Strafvollzug feststellen müssen, was von einem externen Gutachter noch einmal bestätigt werden muss. Zudem seien sowohl die Gültigkeit des Gesetzes als auch die Dauer der Unterbringung zeitlich begrenzt worden.

Zu Ihrer Information: Der Redetext des Ministers liegt im Landtag aus und kann auf Wunsch beim Ministerium der Justiz angefordert werden.

 

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