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Pressemitteilungen der Ministerien

Rede von Innenminister Dr. Manfred Püchel zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes

22.02.2002, Magdeburg – 24

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 024/02

 

Magdeburg, den 22. Februar 2002

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Rede von Innenminister Dr. Manfred Püchel zur Verabschiedung des Gesetzes zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes

TOP 7 der Landtagssitzung am 21./22.02.2002

 

Im ältestenrat war zwar keine Debatte vereinbart worden. Gestatten Sie mir aber, dass ich mich heute doch zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes äußere.

 

Die Einbringung des Gesetzentwurfs am 13. September war von den Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten am 11. September überschattet und ich habe seinerzeit aus Respekt vor den aktuellen Ereignissen und den Opfern auf eine Einbringungsrede verzichtet.

 

Nicht zuletzt aus diesem Grund will ich heute mit zeitlichem Abstand zu den Anschlägen einige mir wichtige Erläuterungen zum vorliegenden Gesetzentwurf nachholen.

 

Hinzu kommt, dass die Diskussion um den Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse auch in der öffentlichen Diskussion eine neue Bedeutung bekommen hat. Ich erinnere hier nur an die Milzbrandfälle in den Vereinigten Staaten und deren Androhung in Deutschland. Auch insoweit möchte ich die heutige Gesetzesberatung zum Anlass für einige Bemerkungen und Informationen nutzen.

 

Mein Dank gilt jedoch zunächst den Mitgliedern des Innen- und Finanzausschusses für die zügige Beratung. Der Regierungsentwurf ist von den Ausschüssen in der ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung - von geringen änderungen abgesehen - bestätigt worden.

 

Zunächst also zu den vorgesehenen Gesetzesänderungen. Ich beschränke mich auf die drei wichtigsten Punkte: Erstens soll das Landesgesetz an das Zivilschutzneuordnungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1997 angepasst werden. Katastrophenschutz ist Ländersache. Der Bund hatte jedoch vor dem Neuordnungsgesetz von 1997 zur Gewährleistung des Zivilschutzes im Verteidigungsfall den erweiterten Katastrophenschutz getragen und vollständig finanziert.

 

Die veränderte Sicherheitslage der Bundesrepublik nach der Auflösung der Blöcke hatte auch in dieser Hinsicht zu Veränderungen geführt. Der Bund zog sich aus dem erweiterten Katastrophenschutz zurück und beschränkt sich seither auf die bloße Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für seine Zwecke.

 

Hieraus hat sich für die Länder auf diesem Gebiet eine tiefgreifende Veränderung ergeben, die auch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen des Landes verlangen. Als Beispiel kann ich die Bestimmung zur Aus- und Fortbildung der Katastrophenschützer nennen. Ein Bereich, den der Bund im Unterschied zu früher nun fast vollständig den Ländern überlässt.

 

Zweitens wurde im änderungsentwurf die Chance zu einer überarbeitung des geltenden Gesetzeswortlautes genutzt. An den Stellen, wo in der Gesetzesanwendung seit dem In-Kraft-Treten des Katastrophenschutzgesetzes Unklarheiten und Auslegungsschwierigkeiten zu Tage getreten sind, wurden Präzisierungen und begriffliche Neufassungen des Gesetzes vorgeschlagen. Die damit beabsichtigte Anwenderfreundlichkeit ist in diesem Bereich nicht zuletzt deshalb von besonderer Bedeutung, weil Adressaten dieses Gesetzes gerade auch die ehrenamtlichen Kräfte in den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen sind.

 

Einen Schwerpunkt der Gesetzesänderung in dieser Hinsicht bilden die Regelungen zu den Rechtsverhältnissen der ehrenamtlichen Helfer. Entsprechend der bisher bereits geübten Rechtspraxis soll im Gesetz ausdrücklich klargestellt werden, dass den Helfern im Katastrophenschutz aus ihrem Dienst kein Nachteil erwachsen darf.

 

Dies schafft Klarheit für die immerhin ca. 2 800 Katastrophenschutzhelfer im Land, vor allem auch im Hinblick auf die Weitergewährung des Arbeitsentgeltes und der Versicherungsbeiträge sowie für einen Schadensfall im Einsatz oder während der Ausbildung.

 

Zur Entlastung der privaten Arbeitgeber sind entsprechende Erstattungsansprüche gegenüber den Katastrophenschutzbehörden jetzt eindeutig im Gesetzentwurf aufgenommen. Zur Entlastung der Kommunen wird schließlich die Kostenübernahme des Landes im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule des Landes in Heyrothsberge ins Gesetz aufgenommen.

 

Diese Regelungen wurden aus dem Brandschutzgesetz übernommen. Was der Gleichbehandlung der Katastrophenschutzhelfer mit den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Rechnung trägt. Ich denke, dass diese gesetzlichen Klarstellungen zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes und zur entsprechenden Motivation der Arbeitgeber beitragen.

 

Als dritte relevante änderung will ich die neu im Gesetz aufgenommene Regelung zur Personenauskunftsstelle nennen. Diese Regelung dient der Sicherung und dem Schutz von Personen zum Zwecke der Vermisstensuche und Familienzusammenführung.

 

Die Suche und Registrierung von Personen stellt gerade bei Katastrophen mit einer größeren Anzahl von Betroffenen ein besonderes Problem dar. Dass wir dieser Tatsache besonders Rechnung tragen, drückt auch unsere Fürsorge gegenüber den von solchen Ereignissen betroffenen Menschen und ihren Angehörigen aus. Gerade die Ereignisse in den USA haben uns alle vor Augen geführt, wie wichtig eine solche Regelung im Ernstfall ist.

 

 

 

Anrede,

 

 

ich denke, dass nach den änderungen des Brandschutzgesetzes vom März 2001 mit diesen änderungen auch das zweite große Landesgesetz für diesen Bereich, das Katastrophenschutzgesetz , auf den erforderlichen aktuellen Stand kommt.

 

Dies scheint derzeit dringlicher als je in den acht Jahren seines Bestehens. Ich hatte eingangs ja bereits auf die vor den Terroranschlägen am 11. September kaum für vorstellbar gehaltene Dimension der Diskussion um den Zivil- und Katastrophenschutz hingewiesen.

 

Bis zu diesem Datum lief jeder, der Fragen des Zivil- und Katastrophenschutzes thematisierte, eher Gefahr, als kalter Krieger beargwöhnt zu werden. Danach wurden im anderen Extrem dazu auch öffentlich die Katastrophenschützer nach schlüssigen Antworten auf Schadensszenarien gefragt, die bis dato nicht vorstellbar waren.

 

Anrede,

diese verständliche, aber doch kurzatmige Diskussion ist inzwischen wieder etwas in den Hintergrund getreten. Glücklicherweise, muss man sagen, denn den sachlichen und konstruktiven Bemühungen zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes war dies nicht förderlich.

 

Anrede,

der Katastrophenschutz ist ein klassischer Bereich staatlicher Vorsorge, der vor allem nach langfristig angelegten Konzepten und entsprechender Kontinuität verlangt. Als Vorsitzender der Innenministerkonferenz habe ich mich im vergangenen Jahr nachdrücklich dafür ausgesprochen, den Zivil- und Katastrophenschutz zu stärken. Entsprechende Beschlüsse sind in der Herbstsitzung der IMK in Meisdorf auf meine Initiative hin gefasst worden.

 

Das Bundesinnenministerium hat den in diesen Beschlüssen enthaltenen Appell inzwischen erfreulicherweise aufgegriffen. Auf Arbeitsebene sind die Beratungen zur Weiterentwicklung des Zivil- und Katastrophenschutzes noch im vergangenen Jahr aufgenommen worden. Demnächst wird hierzu eine Sondersitzung des Arbeitskreises "Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" der IMK stattfinden.

 

Auch im Hinblick auf die technische Ausstattung des Zivil- und Katastrophenschutzes in den Ländern hat die Bundesregierung zwischenzeitlich reagiert. Drei sogenannte ABC-Erkundungsfahrzeuge des Bundes habe ich vor drei Wochen an Katastrophenschutzbehörden und für Ausbildungszwecke an die Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge übergeben können.

 

Dreizehn weitere werden bereits Anfang März folgen. 15 weitere Fahrzeuge hat der Bund avisiert. Insofern konnte bei der Bundesregierung erreicht werden, dass der besondere Bedarf an derartigen Fahrzeugen in den neuen Bundesländern entsprechend berücksichtigt wird. Sachsen-Anhalt wird dementsprechend in kürzester Zeit über insgesamt 31 Fahrzeuge verfügen, die dann durch die Katastrophenschutzbehörden eingesetzt werden können. Dies wird die Erkundung und Beurteilung von freigesetzten radioaktiven und chemischen Stoffen in unserem Land entscheidend verbessern.

 

Anrede,

Sie sehen, die Verabschiedung des vorliegenden änderungsentwurfs zum Katastrophenschutzgesetzes kommt nicht nur rechtzeitig zum Ende der Legislaturperiode und bildet insofern den Schlusspunkt unter eine Reihe von Gesetzentwürfen, die aus dem Innenministerium im Lauf der letzten vier Jahre auf den Weg gebracht worden sind.

 

Die überarbeitung unseres Gesetzes harmoniert auch mit den aktuellen Bemühungen der Innenministerkonferenz und des Bundesinnenministers, den Bereich des Zivil - und Katastrophenschutzes weiter zu entwickeln und effektiver zu gestalten.

 

Es würde mich freuen, wenn unsere Bemühungen hier im Land in der folgenden Abstimmung durch ein möglichst einvernehmliches Votum des Landtages unterstrichen werden würden.

 

Wünschen würde ich mir dies vor allem mit Blick auf die vielen ehrenamtlichen Helfer des Katastrophenschutzes, im Deutschen Roten Kreuz, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, dem Malteser Hilfsdienst, dem Arbeiter Samariter Bund, der Johanniter-Unfall-Hilfe, im Technischen Hilfswerk und begleitend auch in den Feuerwehren. Sie haben diesen häufig wenig beachteten Bereich nach Gründung unseres Landes aufgebaut und tragen ihn heute.

 

 

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