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Pressemitteilungen der Ministerien

Begnadigungsverfahren nicht abgeschlossen
Ministerpräsident Höppner fordert weiteres Gutachten an

20.02.2002, Magdeburg – 123

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 123/02

 

Magdeburg, den 20. Februar 2002

 

Begnadigungsverfahren nicht abgeschlossen

Ministerpräsident Höppner fordert weiteres Gutachten an

Zu Presseberichten, der Ministerpräsident prüfe derzeit ein Gnadengesuch auf vorzeitige Entlassung eines zu lebenslanger Haft verurteilten Mörders, erklärt Regierungssprecher Franz Stänner:

Dem Ministerpräsidenten liegt seit Monaten das Gnadenersuchen eines Strafgefangenen vor. Er hat pflichtgemäß die Akte dieses Gnadenersuchens, in der sich unterschiedliche Bewertungen befinden, mehrfach geprüft. Zusätzlich zu den vorliegenden Stellungnahmen und Gutachten hat er vor einer endgültigen Entscheidung im Dezember 2001 die damalige Justizministerin Schubert nochmals um nähere Angaben ersucht. Die Justizministerin hat diese Bitte um nähere Angaben an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Halle weitergeleitet, dessen Bericht jetzt vorliegt.

Der Ministerpräsident hat nunmehr auf Grundlage des Berichts des Leitenden Oberstaatsanwalts Halle entschieden, dass eine weitere gutachterliche Stellungnahme in Ergänzung eines bereits vorliegenden psychiatrischen Gutachtens einzuholen ist, bevor eine Entscheidung über das Gnadengesuch möglich ist.

Eine Begnadigung hat also nicht statt gefunden. Die Prüfung des Gnadenersuchens dauert noch an. Sie wird ¿ wie in allen anderen ähnlich gelagerten Fällen ¿ mit aller gebotenen Sorgfalt zu Ende geführt.

Hintergrund Gnadenrecht

Nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt übt der Ministerpräsident das Gnadenrecht aus. Er entscheidet in Strafsachen über den Erlass, die Umwandlung und Aussetzung von lebenslangen Freiheitsstrafen. Andere Gnadenbefugnisse hat er delegiert: über Freiheitsstrafen von länger als zwei Jahren entscheidet der Justizminister, bei einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren entscheidet der Generalstaatsanwalt. über Gnadengesuche von Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr können die Leitenden Oberstaatsanwälte in den jeweiligen Staatsanwaltschaften entscheiden.

Gnadenersuche können von dem Verurteilten und jeder anderen Person gestellt werden. Zunächst prüfen die Leitenden Oberstaatsanwälte die eingegangenen Gnadengesuche. Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren oder einer lebenslangen Haft wird anschließend noch einmal vom Justizministerium geprüft. Bei lebenslangen Freiheitsstrafen wird das Verfahren danach zur Staatskanzlei weitergeleitet.

Nach dem Gnadenrecht kommt "Gnade vor Recht" nur dann in Betracht, wenn ganz besondere Umstände vorliegen, wie etwa wenn die Vollstreckung der Strafe eine besondere persönliche Härte darstellen würde. "Gnade vor Recht" heißt auch, dass die über die Gesuche entscheidenen Behörden nicht an Gutachten etc. gebunden sind.

Das Gnadenverfahren ist streng vertraulich.

In Sachsen-Anhalt ist seit 1990 kein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Täter begnadigt worden.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 156 Gnadengesuche gestellt. Davon wurden 21 bewilligt und 135 abgelehnt (Quelle: Statistik Generalstaatsanwaltschaft).

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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