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Pressemitteilungen der Ministerien

Auslastung der Milchreferenzmengen im laufenden Milchwirtschaftsjahr
Landwirte müssen bei Molkereien nachfragen

05.12.2001, Magdeburg – 295

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 295/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 295/01

 

Magdeburg, den 5. Dezember 2001

 

 

Auslastung der Milchreferenzmengen im laufenden Milchwirtschaftsjahr

Landwirte müssen bei Molkereien nachfragen

 

 

Die Abnahme der an die Molkerei gelieferten Milch in Höhe der zur Verfügung stehenden einzelbetrieblichen Referenzmenge wird den Landwirten über die Zusatzabgabenverordnung garantiert.

In Auswertung der überlieferungen des vorangegangenen Jahres und der Aussagen der ZMP zur bundesweiten Milchanlieferung im laufenden Garantiemengenjahr hat das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt in einem Schreiben an die Molkereien auf die Bedeutung des Saldierungsspielraumes für die Landwirte hingewiesen.

 

Für die überlegungen des einzelnen Landwirtes ist der Erfüllungsstand der Referenzmengen auf der Molkereiebene entscheidend, da mit einer nennenswerten Saldierungsmöglichkeit auf der Ebene des Bundesgebietes im laufenden Garantiemengenjahr nicht zu rechnen ist. Lediglich auf der Molkereiebene besteht die Transparenz, die für eine Information des Betriebsleiters und sein Handeln notwendig ist.

 

Landwirte sollten monatlich bis zum Ende des Garantiemengenjahres den konkreten Saldierungsspielraum bei ihrer Molkerei erfragen.

Für den Landwirt ist es insbesondere wichtig einzuschätzen, inwieweit eine eventuelle überlieferung für ihn noch betriebswirtschaftlich verkraftbar ist. In der Regel ist die Produktionsgrenze eindeutig dort erreicht, wo die einzelbetriebliche überlieferung nicht mehr mit der Unterlieferung anderer Betriebe aufgerechnet werden kann.

 

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