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Pressemitteilungen der Ministerien

Kultusminister Harms unterzeichnet Vertrag über weitere Förderung der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie Schönebeck

23.11.2001, Magdeburg – 171

  • Bildungsministerium

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 171/01

 

Magdeburg, den 23. November 2001

 

 

Kultusminister Harms unterzeichnet Vertrag über weitere Förderung der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie Schönebeck

 

Am 23. November 2001 um 13.30 Uhr haben Kultusminister Dr. Gerd Harms und der Orchesterdirektor der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie Schönebeck gGmbH, Hans-Jörg Simon, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die weitere Förderung des Orchesters für die Jahre 2002 bis 2005 unterzeichnet. In dem Vertrag ist festgelegt, dass das Land den Betrieb des Orchesters mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 281.200 Euro (= 550.000 DM) fördert. Damit werden für einen mittelfristigen Zeitraum verlässliche Rahmenbedingungen für die weitere künstlerische Arbeit des Ensembles geschaffen.

 

Kultusminister Harms würdigte im Rahmen der Unterzeichnung die Leistungen der Musikerinnen und Musiker des Orchesters. "Die Mitteldeutsche Kammerphilharmonie Schönebeck hat in den zurückliegenden Jahren erfolgreich dazu beigetragen, die Stadt Schönebeck, die Region und das Land Sachsen-Anhalt musikalisch zu repräsentieren. Konzerte in der Region, im Umland, Gastspiele auch außerhalb unseres Bundeslandes sowie internationale Auftritte zeugen von der Leistungsfähigkeit des Orchesters", sagte der Minister.

 

So gastierte die Mitteldeutsche Kammerphilharmonie Schönebeck z.B. im vergangenen Jahr anlässlich des "Tages der Deutschen Einheit" sehr erfolgreich in verschiedenen Städten Südafrikas. Mit Anrechtskonzerten und Angeboten wie dem seit 1997 veranstalteten "Operettensommer auf dem Bierer Berg" und dem Engagement in der Konzertreihe "Klänge im Raum" hat das Orchester seinen festen Platz im Rahmen der musikalischen Grundversorgung der gesamten Region.

 

Der Minister sagte abschließend, dass es dem Land bei der vertragsgebundenen Theater- und Orchesterförderung um mehr als nur die Festschreibung von Zuwendungen und Fördersummen gehe. "Sie ist vielmehr Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Träger und Land für das jeweilige Theater oder Orchester. Dies gilt sowohl für die perspektivische Entwicklung eines Standortes als auch für die Sicherung der Theater- und Musiklandschaft insgesamt in Sachsen-Anhalt."

 

 

 

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