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Pressemitteilungen der Ministerien

Ministerin Budde: Sozialdumping hat keine Chance mehr
Bündnis für fairen Wettbewerb im Baugewerbe geschlossen

21.11.2001, Magdeburg – 207

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Technologie - Pressemitteilung Nr.: 207/01

 

Magdeburg, den 21. November 2001

 

 

Ministerin Budde: Sozialdumping hat keine Chance mehr

Bündnis für fairen Wettbewerb im Baugewerbe geschlossen

 

Magdeburg. Zwischen dem Baugewerbeverband, dem Landesverband der Bauindustrie, der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der IG Metall, weiteren Tarifvertragsparteien und dem Land Sachsen-Anhalt ist heute ein Bündnis für fairen Wettbewerb in der Bauindustrie geschlossen worden. Von Seiten der Landesregierung unterschrieb Wirtschaftsministerin Katrin Budde die Vereinbarung.

 

Die Unterzeichner verpflichten sich, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Möglichkeiten zu nutzen, um geeignete Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb im Baugewerbe Sachsen-Anhalt zu schaffen.

 

"Tarifunterschreitung und Sozialdumping führt in Sachsen-Anhalt nun nicht mehr automatisch dazu, dass man den Auftrag erhält, nur weil man der billigste ist. Solche Angebote haben von nun an in Sachsen-Anhalt keine Chance mehr", sagte Wirtschaftsministerin Katrin Budde. "Sachsen-Anhalt übernimmt damit eine Pionierrolle in den neuen Bundesländern. Die Vereinbarung ist ein Meilenstein gegen Sozialdumping und für die Erhaltung von Marktchancen tariftreuer Firmen."

 

Die Vereinbarung sieht im einzelnen vor:

 

 

 

Die Tarifparteien auf Arbeitgeberseite verpflichten sich, auf ihre Mitgliedsunternehmen in der Art einzuwirken, dass sie ihre Beschäftigten nach den jeweils in Sachsen-Anhalt fachlich geltenden Tarifverträgen bezahlen und dies auch von ihren Subunternehmen verlangen.

 

 

 

 

Die Tarifparteien auf Arbeitgeberseite verpflichten sich weiterhin, auf ihre Mitgliedsunternehmen in der Art einzuwirken, dass sie auf Baustellen, auf denen sie beschäftigt sind, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit nicht zulassen und bei der Bekämpfung aller Art von ruinösem Wettbewerb und Lohndumping aktiv mitwirken.

 

 

 

 

Die diesem Bündnis beigetretenen Tarifvertragsparteien verpflichten sich, Unternehmen ihre Tarifgebundenheit zu bescheinigen. Diese Bescheinigung kann jeder Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag beigefügt werden. Bei nachgewiesenen Verstößen eines solchen Unternehmens gegen die im Land Sachsen-Anhalt geltenden Tarifverträge, ist diese Bescheinigung sofort zu entziehen.

 

 

Gleichzeitig wurde bei dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium eine Clearing-Stelle eingerichtet, die bei der Umsetzung des Vergabegesetzes auftretende Fragen erörtert und Empfehlungen abgibt.

 

 

 

 

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