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Pressemitteilungen der Ministerien

Landtag beschließt Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes / Finanzminister Gerhards: Notwendige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

15.11.2001, Magdeburg – 32

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 032/01

 

Magdeburg, den 15. November 2001

 

 

Landtag beschließt Gesetz zur änderung des Sparkassengesetzes / Finanzminister Gerhards: Notwendige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

Der Landtag hat heute das Gesetz zur änderung des Sparkassengesetzes verabschiedet.

Finanzminister Wolfgang Gerhards: "Mit der Weiterentwicklung des Sparkassengesetzes wird den Gewährträgern und Verwaltungsräten der Sparkassen mehr Eigenverantwortung für die wirtschaftliche Ausrichtung ihrer Institute übertragen. Die Beteiligungsrechte der Mitglieder der Verwaltungsräte werden deutlich verbessert. Die vorgesehenen Regelungen stärken die kommunale Selbstverwaltung."

Der Gesetzentwurf sieht im wesentlichen folgende änderungen vor:

 

 

Verbesserung der Gewinnausschüttungsmöglichkeiten an die Gewährträger.

Die Verwaltungsräte werden auch darüber entscheiden können, ob ihre Sparkasse durch einen externen Prüfer geprüft werden soll. Das Prüfungsmonopol der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird in begründeten Fällen und im begrenzten Umfang aufgehoben.

Die von Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen bis zum 31. Dezember 2002 zu erarbeitenden Musterdienstverträge für Sparkassenvorstände werden verbindlichen Charakter erhalten.

 

Seit Erlass des Gesetzes im Jahre 1994 sind im Bereich der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute Entwicklungen eingetreten, die in den nächsten Jahren zu grundlegenden Veränderungen der Aufgaben und Arbeitsbedingungen auch der Sparkassen führen werden. Zum einen sind die Sparkassen einem erheblichen Wettbewerbsdruck ausgesetzt, dem das verabschiedete Gesetz Rechnung trägt.

Zum anderen stehen die Sparkassen vor nachhaltigen Veränderungen ihrer rechtlichen Grundlage. Nach einer Vereinbarung mit der Europäischen Kommission soll die unbeschränkte Haftung der Landkreise und kreisfreien Städte als Gewährträger für ihre Sparkassen abgeschafft werden. Um die europarechtliche Umsetzung bundeseinheitlich vorzunehmen, wird im nächsten Jahr die Anpassung des sachsen-anhaltischen Sparkassengesetzes im Rahmen einer gesonderten Gesetzesnovelle erfolgen.

 

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