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Pressemitteilungen der Ministerien

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag "Erhöhung der Präsenz von Ordnungshütern im Straßenbild und Entlastung der Polizei" der Fraktion der CDU

15.11.2001, Magdeburg – 165

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 165/01

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 165/01

 

Magdeburg, den 15. November 2001

Es gilt das gesprochene Wort!

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag "Erhöhung der Präsenz von Ordnungshütern im Straßenbild und Entlastung der Polizei" der Fraktion der CDU

TOP 15 der Landtagssitzung am 15. November 2001;

Die Erhöhung der polizeilichen Präsenz war von Anfang an ein wesentlicher Bestandteil meiner Sicherheitspolitik. Und es ist auch immer wieder ein beliebtes Thema in der öffentlichen Diskussion. Auch anlässlich der Beratung des Einzelplans 03 haben wir erst wieder im Innenausschuss über diese Fragen diskutiert.

Ich glaube, wir sind uns einig, dass das Mögliche getan werden muss, um eine angemessene Polizeipräsenz zu gewährleisten. Und ich nehme gerne die Gelegenheit wahr, an dieser Stelle einen überblick über eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Präsenzerhöhung zu geben.

Welchen Stellenwert ich selbst dem Thema beimesse, dürfte bekannt sein. Die von mir definierten Landesziele, die ich den Behörden und Einrichtungen für das Jahr 2001 zur Aufgabenerfüllung vorgegeben habe, sind nur ein Beispiel dafür. Dort ist für die Polizei als erstes Ziel die Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung festgelegt.

Anrede,

nun konkret zum Antrag:

Punkt 1 des vorliegenden Antrage nimmt offenbar auf eine bestehende Erlassregelung Bezug. Der Erlass enthält die Verpflichtung, 15 % des Außendienstes als Fußstreife zu leisten. Kein anderes Bundesland verfügt übrigens über eine solche landesweite prozentuale Fußstreifenvorgabe.

Die Entwicklung der halbjährlich zu berichtenden Zahlen über die Fußstreifenanteile dokumentiert seit 1996 einen ständigen Anstieg von damals rund 17 % auf über 23 % im 1. Halbjahr 2001. Insoweit ist die Vorgabe bereits übertroffen worden. Das Ergebnis resultiert aus der beharrlichen Führungsarbeit, die in meinem Hause, in den Behördenleitungen und in den Dienststellen im Lande geleistet wird.

Ungeachtet dieser Vorgabe ist allen Streifen- und Einsatzdiensten im Land die Aufgabe gestellt, in den von Soforteinsätzen freien Dienstzeiten Präsenzstreifen zu Fuß nach örtlichen und zeitlichen Brennpunkten zu erledigen. Damit werden disponible Zeitnischen des Streifendienstes ausgefüllt, um einen optimalen präventiven Wirkungsgrad zu erzielen.

Anrede,

Dämmer- und Nachtstunden stellen immer einen wichtigen zeitlichen Schwerpunkt in der Personal- und Einsatzplanung der Dienststellen dar. Wie eine aktuelle Auswertung gezeigt hat, sorgen die Polizeibehörden in diesem Sinne sehr nachdrücklich für angemessen starke Kräftefrequenzen auch zu den Abend- und Nachtstunden.

Starre Schichtschemata gehören längst der Vergangenheit an. Die Dienststellen praktizieren einen bedarfsorientierten Personaleinsatz. Sie sorgen auf der Basis einer sorgfältigen Analyse dafür, dass Kräfte dann zur Verfügung stehen, wenn es die erkannte und prognostizierte Sicherheitslage nötig macht.

In einigen ausgewählten Polizeidienststellen führt man unterstützend dazu als Pilotprojekt das sogenannte "Bedarfsorientierte Schichtdienstmanagement" durch. Das sind alles gezielte Maßnahmen, um den Personaleinsatz und schließlich auch die sichtbare Polizeipräsenz zu erhöhen.

In Sachsen-Anhalt gehen allerdings nicht nur Beamtinnen und Beamte aus den Revieren Streife. Auch die Bereitschaftspolizei, die Zentralen Dienste der Polizeidirektionen, die Diensthundführergruppen, und die Verkehrsüberwachungsdienste sind in die bestehenden verpflichtenden Regelungen mit einbezogen. Hier nutzen wir alle unsere Möglichkeiten.

Anrede,

im Grunde genommen spricht aus dem Antrag ein gewisses Misstrauen gegenüber den Polizeibeamtinnen und -beamten. Sie würden ihre Aufgaben nicht ordentlich erledigen und den Kontakt zum Bürger scheuen.

Hiergegen will ich mich verwahren und mit aller Deutlichkeit sagen: Die Polizei sucht den Kontakt zum Bürger und wir arbeiten daran, die Voraussetzungen hierfür ständig zu verbessern. Alle Reserven müssen hierfür auch ausgeschöpft werden.

Ich will an dieser Stelle aber auch betonen, dass neben der dargestellten Bedeutung der Polizeipräsenz andere Bereiche der polizeilichen Aufgabenerfüllung nicht vernachlässigt werden dürfen.

Die Bürger erwarten selbstverständlich, dass bei Notrufen, bei Einbruchsmeldungen, bei Mitteilungen über gewalttätige Auseinandersetzungen und vielen anderen schwierigen Konfliktlagen die Polizei schnell und in ausreichender Stärke an jedem Ereignisort erscheint. Diese verständliche Erwartung kann jedoch nur durch mobile Funkstreifen, nicht aber durch Fußstreifen hinreichend erfüllt werden.

Zentrale Aufgabe unserer Polizei ist es, Straftaten zu verhindern bzw. aufzuklären sowie die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren. Unsere überdurchschnittliche und höchst erfreuliche Aufklärungsrate von 54,9 % und die insgesamt positiven Resultate beim Verkehrsunfallgeschehen sind nicht durch Fußstreifenbeamte erzielt worden. Dazu bedarf es guter Ermittlungsbeamter und mobiler und flexibler Zugriffskräfte in Uniform und Zivil.

Anrede,

in Sachsen-Anhalt hat es eine Reihe von gezielten Maßnahmen und Initiativen gegeben, die zu einer Präsenzerhöhung beigetragen haben. Ich will nur einige erwähnen:

Seit 1997 setzen wir zur Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes gezielt die verfügbaren Kräfte der Bereitschaftspolizei ausdrücklich zur "Präsenzerhöhung der Polizei außerhalb von Dienstkraftfahrzeugen" ein. Auch die an Wochenenden zu stellenden Einsatzeinheiten der Landeseinsatzreserve für besondere Lagen sind außerhalb anlassbezogener Einsatzmaßnahmen zur Präsenzerhöhung einzusetzen.

Zum Punkt 3 des Antrages:

Landesweit sind in Städten über 20 000 Einwohnern insgesamt 148 Kontaktbeamte eingesetzt. Von meinem Vorvorgänger war einmal vorgesehen worden, dass auf 20.000 Einwohner ein Kontaktbereichsbeamter kommen sollte. Ich habe dieses Verhältnis auf 1 zu 10.000 erhöht.

In jeder Verwaltungsgemeinschaft wurde eine Polizeistation eingerichtet. In den 173 Stationen versehen insgesamt 702 Beamte ihren Dienst. Damit verfügen wir auch in der Fläche über ein außerordentlich dichtes Netz der polizeilichen Betreuung. Ermöglicht wurde die Umsetzung des Flächenpräsenzprogramms erst durch die Freisetzung von Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Polizeistrukturreform sowie des Personalkonzept der Polizei.

Die Beamten in den Polizeistationen haben vornehmlich Präsenzverpflichtungen, vergleichbar mit den Aufgaben von Kontaktbeamten.

Auch Bürgersprechstunden sind überhaupt nichts Neues. Allerdings werden von Seiten der Bürgerinnen und Bürger solche Angebote zu selten angenommen.

Zu Punkt 4 des Antrages:

Dort, wo es kommunale Ordnungsbedienstete gibt, sind sie außerordentlich aktiv und werden von der öffentlichkeit entsprechend positiv wahrgenommen. Polizei und Ordnungsbedienstete arbeiten gut zusammen. Kommunale Ordnungsbedienstete können die Polizei in spezifischen Aufgabenfeldern erheblich entlasten. Deshalb begleite ich derartige Initiativen der Kommunen mit Wohlwollen.

Zu Punkt 5 des Antrages:

die geforderte Verstärkung der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten trifft ¿ wie Sie wissen - meine Zustimmung, wenn sie zielgerichtet und mit dem nötigen Augenmaß erfolgt.

Ich darf daran erinnern, dass ich bei der Einführung dieser gesetzlichen Vorschrift bereits darauf hingewiesen habe, dass es nur besonders mit Kriminalität belastete Orte sein werden, die für die Maßnahme in Betracht kommen. Die Polizei hat in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass sie mit dem Instrument auch verantwortungsbewusst umgeht.

Die Maßnahmen in Halle, Dessau und Magdeburg waren durchaus erfolgreich. Ungeachtet von Täterfeststellungen und nachgewiesenen kriminalitätsverhindernden Wirkungen hat die subjektive Sicherheit bei der Mehrheit der Bevölkerung erheblich profitiert.

Zu Punkt 6 des Antrages:

Das Ziel, Polizeivollzugsbeamte möglichst nur für originär polizeiliche Aufgaben vorzuhalten und von polizeifremden Aufgaben zu entlasten, unterstütze ich nachhaltig. So haben wir den kommunalen Verwaltungsbehörden der Gefahrenabwehr umfassende Möglichkeiten eingeräumt, ihre Maßnahmen selbst und ¿ wo erforderlich ¿ mit Zwangsmitteln durchzusetzen.

In Einzelbereichen haben wir von vornherein darauf hingewirkt, dass die Polizei gar nicht mehr eingeschaltet wird, z. B. bei der Entstempelung von Kfz-Kennzeichen.

Die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten, ein Lieblingsthema von Oppositionspolitikern, ich kenne es noch aus meiner Zeit, ist nur noch auf Ausnahmefälle beschränkt und nimmt im Gesamtspektrum keine überdimensionalen Personalressourcen mehr in Anspruch. Unverzichtbar ist die Polizei nur noch dann, wenn neben der Sicherungsaufgabe hoheitliche Maßnahmen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern ausgeübt werden müssen.

Wer meint, die Polizei werde bei der Verkehrsunfallaufnahme als verlängerter Arm der Versicherungswirtschaft tätig, verkennt die Situation und auch die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger. Die Polizei beschränkt sich ausschließlich auf ihre originären Aufgaben und trägt damit zur Rechtssicherheit für den Bürger bei.

Wenn die Polizei gerufen wird, fährt sie zu jeder Unfallstelle und trifft die notwendigen Maßnahmen. Bei Personenschäden erfolgen automatisch Beweiserhebungen zur Durchführung von Ermittlungsverfahren.

Aber auch bei Unfällen mit Bagatellschäden können sich Ermittlungen wegen Alkohol- und Drogenkonsums, wegen Haftpflichtversicherungs- und Steuervergehens oder wegen Betrugs- und Fahrerlaubnisvergehens anschließen. Nach einer Untersuchung in Berlin aus dem Jahr 2000 wurden 61 % dieser vorgenannten Delikte überhaupt erst im Zusammenhang mit der Aufnahme von Bagatellunfällen bekannt.

Nun zu den in Punkt 6 angesprochenen Punkten:

Die unmittelbare Sicherung von Großveranstaltungen obliegt nicht der Polizei, weil zunächst den Veranstalter die Sicherungspflicht trifft. Für die Polizei verbleiben als zwingende Aufgaben lediglich hoheitliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeirecht sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Soweit sich die Polizei im Rahmen derartiger Veranstaltungen noch um verkehrliche Angelegenheiten kümmert, erfolgt dies ausschließlich im Interesse der Verkehrssicherheit.

In die Büro- und Kommunikationstechnik der Polizei wurde allein in den letzten zwei Jahren mehr als 15 Mio. DM investiert. Die Zahl der Computer hat sich im Zeitraum von April 2000 bis April 2001 von etwa 2900 auf 5000 Stück erhöht.

Damit stehen moderne Kommunikationssysteme, wie z. B. Internet, E-Mail und polizeiliches Intranet zur Verfügung und reduzieren den Aufwand der erforderlichen schriftlichen Bearbeitungen erheblich. Mit dem Einsatz von "Polis-neu" wird es zu einer weiteren Entlastung der Polizei von Routinetätigkeiten kommen.

Schließlich noch eine Anmerkung zu den Tankstellen der Polizei : Von ehemals 50 Tankstellen befinden sich noch drei im Bestand der Polizei und werden mit einem Tankkartensystem auf der Basis der Selbstbedienung ohne Personal betrieben.

Anrede,

lassen Sie ich zusammenfassend nochmals betonen, dass die Erhöhung der polizeiliche Präsenz für mich einen hohen Stellenwert einnimmt. Mit dem Grundanliegen des vorliegenden CDU-Antrages bin ich dementsprechend einverstanden. In den Einzelfragen sehe ich allerdings erheblichen Erörterungs- und änderungsbedarf.

In Anlehnung an unseren Fußstreifenerlass schlicht die Soll-Vorgabe zu verdoppeln, mag populär sein. Realistisch ist eine solche Forderung sicher nicht. Ich weise in diesem Zusammenhang nur auf die aktuellen Anforderungen und Herausforderungen hin, denen unserer Polizei zur Zeit gerecht werden muss.

Beim Castor-Transport nach Gorleben in dieser Woche war unsere gesamte Bereitschaftspolizei für fast eine Woche gebunden. Die Euro-Bargeldeinführung ist angelaufen und bedeutet für die Polizei auch in den kommenden Monaten einen Kraftakt. Und die Fragen der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus bringen nicht nur neue, sondern auch besonders personalintensive Aufgaben, wie umfangreiche Schutzmaßnahmen mit sich.

Wer vor diesem aktuellen Hintergrund substanzielle Forderungen mit ganz erheblichen Konsequenzen für die Polizei erhebt, läuft Gefahr, dies nicht nur zur Unzeit, sondern auch auf dem Rücken der Vollzugsbeamtinnen und ¿beamten zu tun.

Es gibt jedoch nichts, was nicht noch besser gemacht werden könnte. Deshalb sollten wir den Antrag nutzen, um im Innenausschuss noch einmal über die Problematik zu diskutieren.

Ich rege Ihnen daher an, den Antrag in den Innenausschuss zu überweisen.

 

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