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Pressemitteilungen der Ministerien

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag "Gefährdung der Inneren Sicherheit in Sachsen-Anhalt durch ungeprüfte Aufnahme von Flüchtlingen aus Problemländern", FDVP,

15.11.2001, Magdeburg – 167

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 167/01

 

Magdeburg, den 15. November 2001

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag "Gefährdung der Inneren Sicherheit in Sachsen-Anhalt durch ungeprüfte Aufnahme von Flüchtlingen aus Problemländern", FDVP,

Landtagssitzung am 15. November 2001

 

Der Antrag basiert auf einem Artikel in der "Welt am Sonntag" vom 28. Oktober 2001. Ohne Artikel und Quelle zu benennen, wird freilich auf den Inhalt des Artikels nur sehr verkürzt eingegangen und: Er wird mit erheblichen Unstimmigkeiten vermischt. Denn die von der Antragstellerin gefolgerten angeblichen Sicherheitsprobleme werden in dem Artikel eigentlich gar nicht angesprochen.

 

Im gleichen Atemzug wird Bundesinnenminister Otto Schily dann auch noch leichtfertig der Lüge bezichtigt und ich quasi als sein Geselle dabei. Dies geht nicht nur entschieden zu weit, dies ist infam. Diese Anschuldigungen weise ich auch im Namen des Bundesinnenministers in aller Deutlichkeit zurück.

Damit keine Zweifel auftauchen, was ich nicht dementiere, sind die sehr guten Beziehungen zu Otto Schily.

 

Zur Sache selbst ist Folgendes anzumerken:

Die "Welt am Sonntag" berichtete in ihrer Ausgabe vom 28. Oktober 2001, dass insbesondere nach Informationen der Personalvertretungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Prüfung von Asylanträgen angeblich auf Drängen des Bundesinnenministers weniger streng gehandhabt werde als bisher.

 

Der Minister übe derzeit "massiven Druck" auf das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sowie den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten aus. Ziel sei es, den Berg von derzeit 87.000 Asylanträgen bis zum Jahresende auf 20.000 Anträge zu reduzieren.

 

Dies laufe darauf hinaus, dass erheblich mehr positive Asylbescheide als im Vorjahr quasi im Eilverfahren ausgestellt würden. Für eine genaue Einzelfallprüfung gebe es keine Zeit mehr.

 

Bundesinnenminister Schily hat diesen Artikel bereits dementiert. Alle Anträge würden auf der Grundlage von Recht und Gesetz sorgfältig geprüft. Er habe "zu keiner" Zeit gefordert, die Zahl der Anträge auf eine bestimmte Zahl zu reduzieren.

 

Anrede,

wer Otto Schily kennt, nimmt ihm dieses auch sofort ab. Ich kenne ihn sehr gut und habe deshalb auch keinen Anlass, an dieser Aussage zu zweifeln. Damit könnte ich die Angelegenheit eigentlich als erledigt betrachten. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang und an dieser Stelle zum besseren Verständnis der Asylproblematik ein paar sachdienliche Hinweise anfügen.

 

Festzuhalten ist zunächst, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Asylanträge entscheidet. Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge kommt insoweit ein Entscheidungsmonopol zu. Die Entscheider sind weisungsunabhängig. Also auch der Bundesinnenminister kann hier nicht eingreifen.

 

Auch die Länder haben keinen Einfluss auf die Zahl der Asyl- und Flüchtlingsanerkennungen. Die Ausländerbehörden der Länder sind vielmehr bei ihren Entscheidungen über Aufenthaltsgewährung oder Aussetzung der Abschiebung an die Entscheidung des Bundesamts gebunden.

 

Aus diesem Grunde ist hier entgegen der Auffassung der FDVP keine landesrechtliche Aufklärung geboten. Die Organisationsgewalt gegenüber dem Bundesamt obliegt vielmehr dem Bund.

 

Auch auf Seiten des Bundes bedarf es keiner weiteren Aufklärung. Denn das Bundesamt hat bereits erklärt, dass die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Zahl der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung darauf zurückzuführen ist, dass der im Sommer letzten Jahres verhängte Entscheidungsstopp hinsichtlich der Abschiebung afghanischer Flüchtlinge aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben worden ist.

 

Danach kann das Taliban-Regime als staatsähnliches Herrschaftsgefüge angesehen werden. Afghanische Flüchtlinge können somit eine quasi-staatliche politische Verfolgung geltend machen, die zur Asylanerkennung führen kann.

 

Dies wird durch den am 04. Oktober 2001 durch das Bundesministerium des Innern vorgelegten Bericht zur Entwicklung der Asylbewerberzahlen belegt. Danach hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im September 2001 über die Anträge von 12.061 Personen entschieden.

 

Allein 2.689 Entscheidungen davon betrafen afghanische Staatsangehörige. Als Asylberechtigte anerkannt wurden 751 Personen (6,2 % von 12.061), darunter 546 afghanische Staatsangehörige. Abschiebeschutz erhielten 2.415 Personen, darunter 1080 afghanische Staatsangehörige.

 

Bei 707 (5,8 %) Personen hat das Bundesamt im September 2001 Abschiebungshindernisse festgestellt, darunter 586 afghanische Staatsangehörige. Dies heißt im Umkehrschluß, dass selbst unter diesen besonderen Umständen ¿ mehr als 2/3 aller Anträge weiterhin abgelehnt oder eingestellt wurden.

 

Anrede,

der Antrag der FDVP ist wieder einmal ein Beispiel für den misslungenen Versuch, auf einfachste Art und Weise mit Halbwahrheiten Stimmung gegen Asylbewerber und Ausländer zu machen, indem diese gleichsam mit Terroristen auf eine Stufe gestellt werden. Ich wende mich mit aller Entschiedenheit gegen diese Art der Politik.

 

Die Aufnahme von Flüchtlingen und Schutzbedürftigen richtet sich nach unserem humanitären Verständnis und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Das Grundrecht auf Asyl und der Schutz vor politischer Verfolgung sind danach zu gewährleisten. Daran muss auch in Zukunft festgehalten werden.

Zu trennen hiervon sind die aufgrund der Terroranschläge in den Vereinigten Staaten erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und Extremismus. In dieser Frage hat die Innenministerkonferenz auf ihrer letzte Sitzung am 07./08. November 2001 erneut ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt und zahlreiche Maßnahmen beschlossen.

 

Gleichzeitig hat die Bundesregierung ein Sicherheitspaket zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vorgelegt, das von der Innenministerkonferenz ausdrücklich begrüßt wurde.

 

Dieses sieht u. a. auch notwendige Veränderungen des Ausländerrechts vor. Diese zielen insbesondere darauf ab, potenziellen terroristischen Gewalttätern die Einreise nach Deutschland zu erschweren. In Bezug auf das Asylverfahren sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Identitätssicherung vorgesehen.

 

Anrede,

aus alledem können Sie ersehen: Hier ist nicht nur Handlungsbedarf festgestellt worden, hier wurde auch gehandelt. Eines Antrages der FDVP, der ausländerfeindliche Emotionen schürt, bedarf es dazu schon gar nicht.

 

 

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