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Digitalfunk
Land fördert neue Funkgeräte für die Freiwilligen Feuerwehren
24.10.2018, Magdeburg – 76
- Ministerium für Inneres und Sport
Innenminister Holger
Stahlknecht hat sich mit dem Städte- und Gemeindebund sowie dem
Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt zu notwendigen Ersatzbeschaffungen von
Handfunkgeräten für die Feuerwehren im Land ausgetauscht. Im Ergebnis wird das
Land die Anschaffungen neuer Geräte letztmalig finanziell unterstützen. Es ist
geplant, mit Mitteln aus dem Sonderförderprogramm Brandschutz allen Gemeinden
einen Festbetrag von 400 Euro pro auszutauschendem Gerät zuzuwenden. Damit
können mehr als 50 Prozent der Kosten durch das Land gefördert werden.
Innenminister Stahlknecht:
?Mit der Förderung entlastet das Land die Einheits- und Verbandsgemeinden
finanziell in ihrer Zuständigkeit im abwehrenden Brandschutz für die
Sicherstellung der Brandbekämpfung und Hilfeleistung bei Unglücksfällen und
Notständen. Mit der Unterstützung würdigt das Land zudem das Ehrenamt.?
Jürgen Leindecker,
Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindesbundes: ?Wir danken Minister
Stahlknecht für die Bereitschaft, den Städten und Gemeinden bei der Beschaffung
der Funkgeräte zur Seite zu stehen. Das ist für uns keine
Selbstverständlichkeit, sondern ein Zeichen für die gute Zusammenarbeit mit den
Feuerwehren.?
Die Digitalfunktechnik hat erhebliche
Qualitätsverbesserungen im Sprechfunk gebracht. Mit der technischen
Verbesserung ist aber verbunden, dass die Handsprechfunkgeräte in kürzeren
Intervallen als früher im Analogfunk ausgetauscht werden müssen. Spätestens bis
Ende 2020 müssen circa 8.800 Geräte im Land ausgetauscht werden, davon 7.800
Geräte bei den Gemeinden. Dies stellt viele Gemeinden vor finanzielle Probleme.
Das Land wird daher die Beschaffung von Endgeräten im Digitalfunk fördern. Die
Gemeinden können unmittelbar Geräte aus einem durch das Land abgeschlossenen
Rahmenvertrag zu guten Konditionen abrufen oder sie von anderen Herstellern
beziehen.
Die Förderung wird über das Landesverwaltungsamt
abgewickelt und für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 erfolgen.
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