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Pressemitteilungen der Ministerien

Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

21.06.2022, Magdeburg – 265/2022

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Das Kabinett hat heute die Verlängerung der geltenden 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022 beschlossen. Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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