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Pressemitteilungen der Ministerien

Schulbetrieb in den Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem 31. Mai 2021

27.05.2021, Magdeburg – 31/2021

  • Bildungsministerium

In allen Teilen des Landes ist die „Bundesnotbremse" außer Kraft getreten und mit heutigem Stand weisen nur noch zwei Landkreise eine 7-Tage-lnzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus je 100.000 Einwohner aus.

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-lnzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann daher in allen Schulformen ab dem 31. Mai 2021 der Unterricht auch wieder im Regelbetrieb stattfinden. Ab dem 7. Juni 2021 findet in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-lnzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner der Unterricht wieder im Regelbetrieb statt. Die Präsenzpflicht ist gemäß § 11 Abs. 3 der 13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung weiterhin ausgesetzt.

„Die Schulen können endlich in den Regelbetrieb zurückkehren. Wir halten selbstverständlich die Testpflicht und weitere Hygienemaßnahmen aufrecht und können damit einen weitgehend regulären Schulbetrieb ermöglichen“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.

Die Entscheidung darüber, in welcher der beiden Formen der Unterricht (Regelbetrieb oder eingeschränkter Regelbetrieb) an den jeweiligen Schulen in der Woche vom 31. Mai 2021 bis 6. Juni 2021 stattfindet, obliegt den Schulleitungen.

 

 

 

 

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