Menu
menu

Pressemitteilungen der Ministerien

Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge

12.01.2021, Magdeburg – 015/2021

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Um Eltern in Zeiten der pandemiebedingten Kita- und Hortschließungen zu entlasten, hat die Landesregierung eine sozialverträgliche Regelung für die Erstattung von Kitabeiträgen geschaffen. Wie bereits im Jahr 2020 greift das Land den Gemeinden finanziell unter die Arme, um Eltern, deren Kinder von angeordneten Kita- und Hortschließungen betroffen sind, die Beiträge zu erstatten. „Eltern, die ihre Kinder wegen des aktuellen Notbetriebs nicht in den Kitas und Horten betreuen lassen, bekommen für Januar 2021 die Elternbeiträge erstattet. Für die Ausfälle wird das Land aufkommen“, kündigt Sozialministerin Petra Grimm-Benne an.

Wie bereits im Mai 2020 unterstützt das Land mit der Regelung Eltern ohne Notbetreuungsanspruch, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Hortschließungen zu Hause betreuen müssen. Zudem werden mit dieser Regelung die kommunalen Haushalte geschont.

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle

 

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

 

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

 

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF