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Pressemitteilungen der Ministerien

MDR-Staatsvertrag von Haseloff unterzeichnet

12.01.2021, Magdeburg – 007/2021

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat heute die Neufassung des MDR-Staatsvertrages unterzeichnet. Mit der Neuregelung werden die Grundlagen für den MDR als Mehrländeranstalt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen modernisiert. Insbesondere wurden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag die Regelungen der Gremien des MDR angepasst, Transparenzvorschriften eingefügt oder Prüfungsrechte der Landesrechnungshöfe bei Beteiligungen geregelt. So wurde beispielweise die Zusammensetzung des Rundfunkrates geändert, um die Vielfalt des Gemeinwesens und die gesellschaftliche Pluralität abzubilden. Der Aufgabenkatalog des Verwaltungsrates des MDR, der u. a. die Geschäftsführung der Intendantin überwacht, wurde explizit um die Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Angestellten, deren Bezüge über der höchsten Tarifgruppe liegen, ergänzt.

Haseloff: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bieten ein qualitativ hochwertiges Programm und haben eine wichtige Informationsfunktion. Das gilt in unserem Land in besonderer Weise für den MDR. Mit der Neufassung des MDR-Staatsvertrages wird die seit 1991 nahezu unverändert fortgeltende Grundlage für den MDR als gemeinsame Rundfunkanstalt von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf ein modernes Fundament gestellt. Den Gremien kommt eine wichtige Funktion bei der Überwachung und Kontrolle des MDR zu.“

So hat nach dem neuen MDR-Staatsvertrag z. B. künftig der Verwaltungsrat bei der Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Leitungsebenen und bei der Festsetzung der Bezüge der Intendantin oder des Intendanten und des Direktoriums ausdrücklich dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen und die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Als Orientierung für die Höhe des Grundgehaltes des Intendanten könne künftig, so Haseloff, die Höhe des Amtsgehaltes des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts dienen.

Hintergrund:

Am 30. Mai 1991 unterzeichneten der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) und errichteten damit den MDR als gemeinsame Rundfunkanstalt der drei Länder. Die Landtage der drei Länder müssen nach der Unterzeichnung dem Staatsvertrag noch zustimmen.

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle

 

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

 

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

 

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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