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Pressemitteilungen der Justiz

(VG DE) Verwaltungsgericht lehnt Antrag der NPD wegen Versammlungsverbot ab

17.08.2007, Halle (Saale) – 1

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau

hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Antrag der NPD gegen ein von der

Polizeidirektion verfügtes Demonstrationsverbot wegen einer von der NPD für

Sonnabend in Zerbst angemeldeten Demonstration abgelehnt.

 

Nachdem eine in Wunsiedel geplante

Demonstration aus Anlass des Todestages von Rudolf Heß untersagt wurde, weil zu

erwarten war, dass damit Rudolf Heß und die nationalsozialistische

Gewaltherrschaft verherrlicht werden sollten, meldete der Landesverband der NPD

für Zerbst eine Demonstration unter dem Motto ?Auf die Plätze! Für freie Bürger

? gegen Denkverbote? an.

 

Das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau

hat das von der Polizeidirektion verfügte Demonstrationsverbot im Eilverfahren

als rechtmäßig angesehen. Bei der Kundgebung in Zerbst handele es sich um eine

Ersatzveranstaltung der in Wunsiedel verbotenen Demonstration. Darüber könne

das vom Landesverband der NPD gewählte Motto nicht hinwegtäuschen. Das folge

aus dem Umstand, dass die Landesverbände der NPD koordiniert und vernetzt bei

der Anmeldung ihrer Kundgebungen vorgehen. So habe der Landesverband der NPD

einen am gestrigen Tag vom Verwaltungsgericht Gera in Thüringen gefassten

Beschluss noch am selben Tag in dem hier anhängigen Verfahren zu den Akten

gereicht. Diese enge Abstimmung unter den Landesverbänden, der zeitliche

Zusammenhang mit dem Todestag von Rudolf Heß und der Umstand, dass der

Landesverband die Kundgebung erst angemeldet hatte, nachdem die Veranstaltung

in Wunsiedel verboten worden war, mache deutlich, dass der wahre Zweck der

Kundgebung auch hier in einer die Würde der Opfer verletzenden Verherrlichung

der nationalsozialistischer Gewaltherrschaft liege.

 

Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau,

Beschluss vom 17. August 2007 ? Az. 3 B 142/07 DE ?

 

Engels, Helmut

Pressesprecher

 

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