Pressemitteilungen der Justiz
(VG DE) Windpark darf errichtet werden
07.09.2006, Halle (Saale) – 8
- Verwaltungsgericht Halle
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau hat heute
Klagen gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und
den Betrieb von insgesamt 6 Windkraftanlagen im Landkreis Wittenberg
abgewiesen. In dem Verfahren 1 A 129/05 DE hatten sich zwei Gemeinden gegen
jeweils in ihrem Gemeindegebiet genehmigte Anlagen gewendet und zur Begründung
ihrer Klage geltend gemacht, das Landesverwaltungsamt habe rechtswidrig das von
ihnen verweigerte Einvernehmen ersetzt. Gegen dieselbe Genehmigung klagten in
dem Verfahren 1 A 175/05 DE drei Grundstückseigentümer, die insbesondere
vorbrachten, von den Windkraftanlagen gingen für sie unzumutbare Belästigungen
durch Lärm und Schattenwurf aus.
Das Gericht ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis
gekommen, dass die Genehmigung die Kläger nicht in eigenen Rechten verletzt.
Die klagenden Gemeinden hätten ihr Einvernehmen rechtswidrig
versagt, so dass die Genehmigungsbehörde nach den Vorschriften der
Landesbauordnung berechtigt gewesen sei, das gemeindliche Einvernehmen zu
ersetzen. Die Gemeinden hätten sich schon deswegen nicht darauf berufen dürfen,
dass die regionale Planungsgemeinschaft das Vorhaben für planungsrechtlich
unzulässig gehalten habe, weil die Planungsgemeinschaft die Erteilung der
Genehmigung förmlich nicht untersagt habe. Es fehle auch nicht an der
verkehrsmäßigen Erschließung der Grundstücke, denn diese grenzten an
öffentliche Straßen an. Schließlich greife auch der Einwand nicht, dass durch
die Windräder unzumutbare Lärmbelästigungen für die Anwohner hervorgerufen
würden. Denn nach dem vorliegenden Gutachten würden die maßgeblichen Grenzwerte
eingehalten.
Auch die Grundstückseigentümer konnten deshalb nicht mit
Erfolg rügen, unzumutbarem Lärm ausgesetzt zu sein. Was den beanstandeten
Schattenwurf betrifft, hielt das Gericht die in der Genehmigung getroffenen
Vorkehrungen zum Schutz der Anwohner für ausreichend. Schließlich gehe von den
Windkraftanlagen auch keine unzumutbare optische Bedrängnis aus.
Verwaltungsgericht Dessau,
Urteil vom 6. September 2006 ? Az.: 1 A 129/05 DE und 1 A 175/05 DE?
Fenzel, Christine
Pressesprecherin
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