Pressemitteilungen der Justiz
(VG DE) Erfolgslose Klage gegen Wahlprüfungsentscheidung des Gemeinderats
29.06.2005, Halle (Saale) – 3
- Verwaltungsgericht Halle
Das
Verwaltungsgericht Dessau hat am Mittwoch, dem 29. Juni 2004, die Klage eines
Einzelkandidaten für die am 13. Juni 2004 erfolgte Wahl des Gemeinderats
Petersroda (Landkreis Bitterfeld) verhandelt (vgl. MZ vom 20. und 26. November
2004). Der parteilose Kläger hatte die Wahlprüfungsentscheidung des
Gemeinderates angefochten, wonach das im Juni 2004 bekannt gegebene Ergebnis
der Gemeinderatswahl aufgrund der anschließenden Beanstandung durch den
Wahlleiter abgeändert worden war. Bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses war
eine Vorschrift des Kommunalwahlgesetzes Sachsen-Anhalt übersehen worden,
wonach der Wählergemeinschaft Petersroda 1994 ein weiterer Sitz im Gemeinderat
zusteht. Auf den zunächst als gewählten Gemeinderat vermeldeten Kläger entfiel
bei der Verteilung der übrigen Sitze kein Sitz mehr. Dieser erhob Klage gegen
die Wahlprüfungsentscheidung des Gemeinderats und machte unter anderem geltend,
dass bereits erhebliche Zweifel am Vorliegen eines ordnungsgemäßen
Wahleinspruchs bestünden. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau wies die
Klage nunmehr ab. Nach Durchführung einer Beweisaufnahme kamen die Richter zu
dem Ergebnis, dass der Wahlleiter form- und fristgerecht Wahleinspruch
eingelegt hatte und dass dieser auch in der Sache begründet war. Die
Zusammensetzung des seit Juli 2004 amtierenden Gemeinderates Petersroda ist
danach rechtlich nicht zu beanstanden.
Verwaltungsgericht
Dessau,
Urteil vom 29. Juni 2005 ? Az. 4 A 8/05 DE ?
Schneider, Christine
Pressesprecherin
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