Pressemitteilungen der Justiz
(VG DE) Zur gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde Bülzig, der Verwaltungsgemeinschaft "Elbaue-Fläming" beizutreten
20.12.2004, Halle (Saale) – 3
- Verwaltungsgericht Halle
Die 4. Kammer des
Verwaltungsgerichts Dessau hat am Freitag, 17. Dezember 2004, in einem
Eilverfahren die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches der Gemeinde Bülzig
gegen eine auf § 137 Gemeindeordnung - GO - gestützte Anordnung des Landkreises
Wittenberg wieder hergestellt. Der Landkreis hatte unter Ausspruch des
Sofortvollzuges angeordnet, dass die Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung
nachkommt, nach §§ 76 und 76a GO mit Wirkung vom 1. Januar 2005 einer
Verwaltungsgemeinschaft beizutreten und einen genehmigungsfähigen
Beitrittsbeschluss bis zum 14. Dezember 2004 zu fassen.
Den Beschluss hat die
Kammer im Wesentlichen damit begründet, dass eine gesetzliche Pflicht der
Gemeinde, einer bzw. einer bestimmten Verwaltungsgemeinschaft beizutreten,
nicht bestehe. Insbesondere die §§ 76 und 76a GO verpflichten die Gemeinden
nicht unmittelbar zu einem Beitritt, sondern bildeten lediglich die
Rechtsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen, mit denen u.a. die
zwangsweise Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften vorgenommen
werden dürfe.
Etwas anderes ergäbe
sich daher auch nicht aus der Zuordnung der Gemeinde Bülzig zur
Verwaltungsgemeinschaft "Elbaue-Fläming" auf der Grundlage der nach §
76 Abs. 1a GO erlassenen "Zweiten Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden
zu Verwaltungsgemeinschaften" vom 10. Dezember 2004, die am 1. Januar 2005
in Kraft tritt. Durch diese Verordnung - über deren Rechtmäßigkeit in diesem
Rechtsstreit nicht zu entscheiden war - würde im Ergebnis die Rechtslage
hergestellt, die der Landkreis mit seiner Anordnung verfolge.
Der Landkreis kann
gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg
erheben.
Verwaltungsgericht
Dessau,
Beschluss vom 17. Dezember 2004 ? Az. 4 B 615/04 DE ?
Schneider, Christine
Pressesprecherin
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