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Pressemitteilungen der Justiz

(VG DE) Klage von Gemeinden gegen Genehmigung des Schulentwicklungsplanes unzulässig

30.11.2004, Halle (Saale) – 2

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Die 2. Kammer des

Verwaltungsgerichts Dessau hat am 25. November 2004 die Klagen der Gemeinden

Zahna, Kropstädt und Leetza gegen die Genehmigung des Schulentwicklungsplans

des Landkreises Wittenberg durch das Landesverwaltungsamt abgewiesen. Die

Gemeinden hatten gegen die Genehmigung geklagt, weil der Schulentwicklungsplan

die auslaufende Beschulung der Sekundarschule Zahna vorsieht. Sie machten

geltend, dass sie bei der Aufstellung des Schulentwicklungsplans nicht

vorschriftsmäßig beteiligt worden seien und dass bei der Aufgabe des

Sekundarschulstandortes raumplanerischen Vorgaben nicht Rechnung getragen

worden sei.

 

Die Kammer hat die

Klagen der Gemeinden schon als unzulässig abgewiesen. Zum einen handele es sich

bei der angefochtenen Genehmigung nicht um einen anfechtbaren Verwaltungsakt.

Die Schulentwicklungsplanung sei eine Maßnahme der staatlichen Bildungsplanung

und Lenkung, die dem Land obliege. Der Landkreis werde daher bei der

Durchführung der Schulentwicklungsplanung nicht im eigenen, sondern im

übertragenen Wirkungskreis tätig. Die Genehmigung des Schulentwicklungsplans

stelle deshalb eine fachaufsichtsbehördliche Billigung der vom Landkreis

erarbeiteten Planung dar und habe nur verwaltungsinterne Bedeutung. Zum anderen

hat die Kammer ? wie in einem bereits vorangegangen Eilverfahren (2 B 198/04

DE) ? darauf abgestellt, dass die Klagen unabhängig von der Frage der

Rechtsnatur der Genehmigung unzulässig sind, weil die Gemeinden nicht geltend

machen können, durch die dem Landkreis Wittenberg erteilte Genehmigung in

eigenen Rechten verletzt zu sein. Die Planungen bezüglich der Sekundarschule

Zahna könnten sie insbesondere nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht

verletzen, da Schulträger der Landkreis Wittenberg sei.

 

Verwaltungsgericht

Dessau

Urteil vom 25. November 2004 ? Az. 2 A 133/04 DE ?

 

Schneider, Christine

Pressesprecherin

 

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