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Pressemitteilungen der Justiz

Urteil gegen sog. "König von Deutschland" sowie gegen vielfache Ladendiebin rechtskräftig

12.03.2025, Dessau-Roßlau – 005/2025

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 005/2025
Dessau-Roßlau, den 12.03.2025
Urteile gegen sog. „König von Deutschland“ sowie gegen vielfache Ladendiebin rechtskräftig

1.
Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Revision eines 59-jährigen Angeklagten, der sich in der Vergangenheit als Oberhaupt des von ihm ausgerufenen „Königreich Deutschland“ ausgegeben hat, verworfen. Das Amtsgericht Wittenberg hat gegen ihn im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Es hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 01.03.2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand stieß und ihr sodann einen Fußtritt versetzte. Zwei Männer, die ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude geleiteten, beschimpfte er als „Faschistenschweine“.

Die gegen das Urteil des Amtsgerichts gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Dessau-Roßlau im September 2024 verworfen. Seine gegen das Berufungsurteil gerichtete Revision hatte gleichfalls keinen Erfolg. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.  

4 NBs 394 Js 11964/22

2.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer 48-jährige Frau aus Dessau-Roßlau gegen ein Urteil des Landgerichts vom 26.06.2024 als unbegründet verworfen. Das Landgericht hat gegen die Angeklagte wegen Diebstahls in 86 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt (PM 012/2024). Die Taten hat sie im Zeitraum von 2017 bis 2023 in verschiedensten Einkaufsmärkten verübt. Bei Durchsuchungen der Wohnung der Angeklagten im November 2020 und Juli 2021 wurden riesige Mengen an Diebesgut sichergestellt, das mutmaßlich aus einer Vielzahl weiterer, deutlich länger zurückliegender Taten stammt. Der ursprüngliche Verkaufspreis der sichergestellten Gegenstände beläuft sich nach Schätzungen der Strafverfolgungsbehörden auf über 400.000,00 €.  

8 KLs 196 Js 19429/20

 

Frank Straube
Pressesprecher

 

 

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