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Pressemitteilungen der Justiz

Zwei Zivilprozesse: Klagen des Fußball Verbandes Sachsen-Anhalt

24.02.2025, Magdeburg – 06/2025

  • Landgericht Magdeburg

Nr. 1. gegen einen ehemaligen Vizepräsidenten und einen ehemaligen Schatzmeister betreffend den Zeitraum Januar 2015 bis Oktober 2016

2 O 1182/24 – 2. Zivilkammer

 

Die Parteien haben am Dienstag, den 11.02.2025 einen Vergleich geschlossen. Hiernach zahlen die Beklagten als Gesamtschuldner an den Fußballverband insgesamt 20.000,00 €.  Der Verband erklärt zudem, dass er gegenüber dem ehemaligen Vizepräsidenten – auf der Grundlage des gerichtlichen Hinweises vom 03.12.2024 – keinen persönlichen Schuldvorwurf mehr erhebt.

Die Beklagten können diesen Vergleich binnen zwei Wochen widerrufen. Der Verband kann diesen Vergleich binnen 8 Wochen widerrufen.

Das Verfahren betrifft die Klage des Fußball Verbandes Sachsen-Anhalt e.V. (Kläger) gegen einen ehemaligen Vizepräsidenten und einen ehemaligen Schatzmeister (Beklagte) für den Zeitraum Januar 2015 bis Oktober 2016. Die Beklagten sollen ihre Kontroll- und Sorgfaltspflichten verletzt haben, so dass dem Verein ein Schaden von rund 73.000 Euro entstanden sein soll.

Grund hierfür soll gewesen sein, dass der Verein von August 2014 bis Dezember 2020 eine Frau als Hauptbuchhalterin beschäftigt hatte, die mehrere hunderttausend Euro an Vereinsgeldern veruntreut haben soll. Vor der Beschäftigung der Frau beim Verein soll diese bei einer Firma in Magdeburg beschäftigt und dort rund 1 Million Euro veruntreut haben. Am 29.02.2024 wurde die Buchhalterin durch die 9. Strafkammer des Landgerichts (29 KLs 567 Js 35502/15 (9/18)) rechtskräftig u.a. wegen Straftaten zu Lasten des Vereins zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Im Strafprozess hatte sich die Buchhalterin umfassend geständig eingelassen.

Der Fußball Verband ist im Zivilprozess der Ansicht, die Beklagten hätten ihre Kontroll- und Überwachungspflichten verletzt. Die Beklagten sind der Meinung, aus verschiedenen Gründen nicht zu haften.

 

 

Nr. 2. gegen fünf Vorstandsmitglieder der Jahre 2017 bis 2020

10 O 1791/23 – 10. Zivilkammer

 

Hier hat der klagende Fußballverband kurz vor dem Termin ein Vergleichsangebot gemacht. Das Gericht hat darauf in einem Beschluss vom 19.02.2025 noch keine Entscheidung getroffen und den Parteien 4 Wochen Zeit gegeben, um sich zu einigen. Sollte keine Einigung erfolgen wird der Rechtsstreit dann fortgesetzt.

In dem Prozess vor der 10. Zivilkammer geht es um die Klage des Fußball Verbandes Sachsen-Anhalt e.V. gegen fünf Männer, die in den Jahren 2017 bis 2020 im Vorstand des Vereins tätig waren. Die Beklagten sollen ihre Kontroll- und Sorgfaltspflichten verletzt haben, so dass dem Verein ein Schaden von rund 300.000 Euro entstanden sein soll.

Grund hierfür soll gewesen sein, dass der Verein bis Dezember 2020 eine Frau als Hauptbuchhalterin beschäftigt haben soll, die mehrere hunderttausend Euro an Vereinsgeldern veruntreut haben soll. Vor der Beschäftigung der Frau beim Verein soll diese bei einer Firma in Magdeburg beschäftigt und dort rund 1 Million Euro veruntreut haben. Am 29.02.2024 wurde die Buchhalterin durch die 9. Strafkammer des Landgerichts (29 KLs 567 Js 35502/15 (9/18)) rechtskräftig u.a. wegen Straftaten zu Lasten des Vereins zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Im Strafprozess hatte sich die Buchhalterin umfassend geständig eingelassen.

Der Verein ist im Zivilprozess der Ansicht, die Beklagten hätten ihre Kontroll- und Überwachungspflichten als Vorstandsmitglieder verletzt. Die Beklagten sind der Meinung, aus verschiedenen Gründen nicht zu haften.

 

Löffler

Pressesprecher

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