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Pressemitteilungen der Justiz

LVG 5/23 und LVG 6/23

Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den Verfahren LVG 5/23 und LVG 6/23 (kommunale Verfassungsbeschwerden zum FAG)

10.01.2025, Dessau-Roßlau – 001/2025

  • Landesverfassungsgericht

Das Landesverfassungsgericht hat Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den Verfahren LVG 5/23 und LVG 6/23 auf den 21. Januar 2025 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau anberaumt.

Die mündliche Verhandlung in beiden Verfahren hat am 30. Oktober 2024 stattgefunden. Zur verfassungsrechtlichen Überprüfung stehen Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 4. April 2022.

In dem Verfahren LVG 5/23 sind zwei kreisangehörige Gemeinden Beschwerdeführerinnen, das Verfahren LVG 6/23 wird von einem Landkreis betrieben. Gegenstand beider Verfahren ist die Frage, ob das angegriffene Gesetz zu einer unzureichenden Finanzausstattung der Beschwerdeführer führt und sie hierdurch in verfassungsrechtlich gewährten Rechten verletzt (vgl. Pressemitteilung vom 21. Oktober 2024, PM 005/24).

Impressum:
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Willy-Lohmann-Str. 29
06844 Dessau-Roßlau
Tel: 0340 202-1482
Fax: 0340 202-1560
Mail: presse.lverfg@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de

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